Olaf Kretschmann vs. Rundfunkbeitragspflicht - Der Info-Blog zum gesamten Klageverfahren
Montag, 21. Februar 2022
Montag, 14. Februar 2022
Sonntag, 13. Februar 2022
Dienstag, 21. Dezember 2021
Montag, 29. November 2021
Pfändungsabwehr - Widerspruch gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung - Brief an das Finanzamt Lichtenberg vom 29.11.2021
Betreff: Widerspruch gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung (xxx PfEVfg – 28.10.2021) als offener Brief
Sehr geehrte xxx,
hiermit lege ich fristgemäß Widerspruch gegen die oben genannte Pfändungs- und Einziehungsverfügung ein, die mir postalisch am 17.11.2021 zugestellt wurde.
Begründung
Ich kann mir vorstellen, dass für Sie und Ihre Behörde die bisher veranlassten Vorgänge in meinem Fall völlig normal erscheinen. Hinzu kommt, dass Sie offenbar kein empathisches Verständnis zu meiner Gewissensnot aufbringen können, welches bei Ihnen zur Aktivierung einer Unterstützung meiner Situation führt und damit zur Abwehr von struktureller Gewalt.
Es wird aus meiner Sicht aber noch viel unglaublicher, indem Sie z. B. eine Vollstreckung schriftlich „nur“ ankündigen, aber zeitgleich schon eine Pfändung veranlassen, ohne mich zu informieren und ohne mir irgendwelche Reaktionsfristen einzuräumen. Hinzu kommt, dass Sie für eine dritte Institution eine Vollstreckung eines Rundfunk-„Beitrages“ ohne Prüfung durchführen und parallel ein mir zustehendes „Steuer“-Guthaben von einer anderen Finanzamtsabteilung einfach einbehalten, um dieses einfach mit der Vollstreckungsschuld zu verrechnen. Wie ist es eigentlich möglich, dass man eine vermeintliche Beitragsschuld mit einer Steuer gleichsetzt? War es nicht so, dass das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2018 offiziell verkündete, dass es sich bei der Rundfunkabgabe um einen „Beitrag“ und nicht um eine „Steuer“ handelt? Völlig verrückt ist jedoch, dass ich erst durch Zufall, im Rahmen eines mit Ihnen geführten Telefonates, erfahre, dass Sie diese Pfändungs- und Einziehungsverfügung veranlasst haben und mir nicht erklären konnten, auf welcher rechtlichen Basis Sie dies ausgeführt haben. Nach mehrmaligem Nachbohren meinerseits sagten Sie so schön „das können wir hier so machen“ und ich werde irgendwann schriftlich darüber informiert. Ich könne mich ja nach der postalischen Zustellung der Information dagegen wehren. Drei Wochen später (17.11.2021) erhalte ich dann die offizielle schriftliche Mitteilung von Ihnen, dass Sie diesen Vorgang am 28.10.2021 ausgelöst haben. Uff, da bin ich aber froh, dass mir solch ein toller Service geboten wird.
Damit die Vollstreckungsbehörde gegenüber dem Drittschuldner eine Handlung vornehmen kann, nämlich das Aussprechen des Verbots, an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen, was wiederum begrifflich voraussetzt, dass es die eine und die andere Person – also zwei Personen – gibt, müssen die Vollstreckungsbehörde und der Drittschuldner personenverschieden sein. Das ist hier nicht der Fall, da die Vollstreckungsbehörde zum Land Berlin gehört und der Drittschuldner ebenfalls. Wegen der Personengleichheit von Vollstreckungsbehörde und Drittschuldner (beide gehören zum Land Berlin) ist es hier rechtlich nicht möglich, dass die Vollstreckungsbehörde gegenüber dem Drittschuldner ein Verbot i. S. v. § 309 (1) AO aussprechen kann, an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen. Da kein Zahlungsverbot nach § 309 (1) AO ausgesprochen werden kann, ist es gesetzlich nicht möglich, hier die Pfändung einer Geldforderung nach § 309 AO durchzuführen. Dem Erfordernis des § 309 (1) AO ist demzufolge nicht Genüge getan. Es liegt daher ein Verstoß gegenüber § 309 (1) AO vor.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Kretschmann
Mittwoch, 17. November 2021
Pfändungsabwehr - Antrag Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens - Brief an das Finanzamt Lichtenberg vom 17.11.2021
Betreff: Sofortige Aussetzung bzw. Rückgabe des Vollstreckungsverfahrens (xxxx/x/xxxx/xx) als offener Brief
Sehr geehrte Frau xxx,
wie am 02.11.2021 telefonisch vereinbart, melde ich mich bei Ihnen auch noch einmal schriftlich, um Sie in Kenntnis darüber zu setzen, dass das oben genannte Vollstreckungsverfahren an den rbb wieder zurückzugeben ist. Seit dem 01.01.2013 stehe ich mit der Intendanz des rbb im öffentlichen Dialog, damit meine Gewissensnot, die durch den Rundfunkbeitragszwang entstanden ist, abgewendet wird. Neben einem verwaltungsrechtlichen Klärungsweg, der 2013 begann und 2019 durch das OVG Berlin beendet wurde, erfolgte eine fristkonforme Verfassungsbeschwerde am 12. März 2019 (1 BvR 652/19, unter folgendem Link einsehbar: rundfunkbeitrag.blogspot.com/2019/03/verfassungsbeschwerde-gegen-den.html) beim Bundesverfassungsgericht, über die bis heute noch nicht entschieden wurde.
Als weisungsorientierte Funktionskraft des Finanzamtes und als strukturell-gewalt-ausführende Vollstreckungsgehilfin des rbb möchte ich Sie deshalb direkt kontaktieren, weil auch Sie aktiv dabei helfen können, meine innere Gewissensnot abzuwenden. Zum Verständnis: Leider wurde wahrscheinlich durch die automatisierte und maschinelle IT-Architektur des rbb eine Vollstreckung bei Ihnen eingeleitet, ohne dass ein menschliches Wesen des rbb dies aktiv geprüft und veranlasst hatte. Dies erfolgte, obwohl der rbb eine umfassende Kenntnis darüber besitzt, dass ich seit 2013 den Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen nicht freiwillig entrichten kann (siehe auch obige Verfassungsbeschwerde). Über diesen Verstoß habe ich den rbb unterrichtet und diesen aufgefordert, umgehend Abhilfe zu schaffen.
Bis zum heutigen Tag ist verfassungsrechtlich unklar, ob bei einer Gewissensnot, die durch den Beitragszwang bei einem Betroffenen entstehen könnte und die der Betroffene auch nach außen proklamiert hat bzw. durch einen Härtefallbefreiungsantrag abzuwenden versucht, die Freiheit entsprechend seines Gewissens zu handeln, durch die strukturelle Gewalt hoheitlicher Institutionen durchbrochen werden darf.
Aus diesem Grund möchte ich an Ihre Menschlichkeit appellieren, Ihr persönlich zu verantwortendes Vollstreckungsersuchen zurückzuziehen und bis zur verfassungsrechtlichen Klärung jedwede Vollstreckungen auszusetzen. Vielen Dank.
Zusätzlich stelle ich zum grundrechtlichen Schutz noch folgende Anträge:
1.) Die sofortige Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens (xxx/x/xxxx/xx)
2.) Die Rücksendung des Vorgangs an den rbb
Begründung:
a.) Die Rechtskraft liegt noch nicht oder nicht mehr vor. Diese Vollstreckungsvoraussetzung ist nicht mehr erfüllt, nachdem das Bundesverfassungsgericht meiner Verfassungsbeschwerde vom 12.03.2019 (1 BvR 652/19) eine erkennbare Bedeutung zumisst, ablesbar an der Verweildauer von fast 2,5 Jahren ohne Annahmeverweigerung und an der sofortigen Zuteilung eines Aktenzeichens „BvR“, also für die Vormerkung zum Entscheid durch den richterlichen Spruchkörper.
b.) Bei der Intendantin des rbb, Frau Patricia Schlesinger, liegen eine Eilaufforderung zur Rücknahme sowie ein Aussetzungsantrag vor.
c.) Bei der Leiterin des rbb-Justitiariats, Frau xxx, liegen eine Eilaufforderung zur Rücknahme sowie ein Aussetzungsantrag vor.
d.) Bei der Leiterin der Beitragsservice-Abteilung des rbb, Frau xxx, liegen eine Eilaufforderung zur Rücknahme sowie ein Aussetzungsantrag vor.
Ich bitte Sie um eine persönliche Antwort, gleich ob als institutionelle Funktionsträgerin oder als privater Mensch. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Kretschmann
Pfändungsabwehr - Eil-Antrag Rücknahme Vollstreckung - Brief an die Intendantin des rbb Patricia Schlesinger vom 17.11.2021
Betreff: Eilaufforderung zur Rücknahme der Vollstreckung bis zum 23.11.2021 bezogen auf das Beitragskonto xxx xxx xxx als offener Brief
Sehr geehrte Frau Schlesinger,
ich muss mich wieder bei Ihnen persönlich melden, weil vor allem Sie aktiv dabei helfen können, meine innere Gewissensnot abzuwenden. Zum Verständnis: Leider wurde wahrscheinlich durch die automatisierte und maschinelle IT-Architektur Ihres Unternehmens eine Vollstreckung beim Finanzamt Berlin-Lichtenberg eingeleitet, ohne dass ein menschliches Wesen diese aktiv sowie prüfend veranlasst hatte. Dies erfolgte, obwohl Sie wissen, dass ich seit 2013 den Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen (die ich Ihrer Vorgängerin und auch Ihnen ausführlich dargelegt habe) nicht freiwillig entrichten kann. Da das Finanzamt im Rahmen der strukturellen Gewalt nur weisungsorientiert handelt und jedwede persönliche Verantwortung aktiv umgeht, fordere ich Sie hiermit auf, die eingeleitete Vollstreckung beim Finanzamt Berlin-Lichtenberg wieder zurückzuziehen.
Ihnen wird bewusst sein, dass auf der rechtlichen Ebene durch das lobbyistische Kirchhof-Brüder-Urteil vom Juli 2018 ein Zahlungszwang für das Rundfunksystem für einen Wohnenden als verfassungsrechtlich eingeordnet wurde. Diese Entscheidung bedeutet zwar, dass aus systemischer Sicht ein Zwang als normenkonform gedeutet wurde, jedoch ist bis zum heutigen Tag verfassungsrechtlich unklar, ob bei einer Gewissensnot, die durch den Beitragszwang bei einem Betroffenen entstehen könnte und die der Betroffene auch nach außen proklamiert hat bzw. durch einen Härtefallbefreiungsantrag abzuwenden versucht, die Freiheit entsprechend seines Gewissens zu handeln, durch die strukturelle Gewalt hoheitlicher Institutionen durchbrochen werden darf.
Sie, als juristisch verantwortliche Vertreterin des rbb, wissen, dass eine entsprechende Verfassungsbeschwerde von mir (1 BvR 652/19, unter folgendem Link einsehbar: rundfunkbeitrag.blogspot.com/2019/03/verfassungsbeschwerde-gegen-den.html), beim Bundesverfassungsgericht vorliegt, die genau den oben genannten Sachverhalt zur Prüfung vorträgt. Da über die Beschwerde bis heute nicht abschließend entschieden wurde, können auch Sie bzw. Ihre Institution nicht darüber bestimmen, welche Einordnung hier erfolgen müsste.
Aus diesem Grund möchte ich nochmals an Ihre Menschlichkeit appellieren, Ihr persönlich zu verantwortendes Vollstreckungsersuchen zurückzuziehen und bis zur verfassungsrechtlichen Klärung jedwede Vollstreckungen auszusetzen. Vielen Dank.
Da Sie sich bisher, aus für mich nicht ersichtlichen Gründen, einem persönlichen Dialog verwehren, schreibe ich parallel 2 weitere Ihrer Kolleginnen (aus der Rechtsabteilung des Beitragsservice) an, um zu klären, ob diese die empathische Kraft besitzen, einem unter einer schwerwiegenden Gewissensnot leidenden Menschen aktiv helfen zu wollen.
Ich bitte Sie um eine persönliche Antwort, gleich ob als institutionelle Funktionsträgerin oder als privater Mensch. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Kretschmann
Pfändungsabwehr - Eil-Antrag Rücknahme Vollstreckung - Brief an die Leiterin der Beitragsservice-Absteilung des rbb vom 17.11.2021
Betreff: Eilaufforderung zur Rücknahme der Vollstreckung bis zum 23.11.2021 bezogen auf das Beitragskonto xxx xxx xxx als offener Brief
Sehr geehrte Frau xxx,
zunächst möchte ich mich kurz vorstellen, da wir bisher noch keinen direkten Austausch hatten. Mein Name ist Olaf Kretschmann und ich bin derjenige, der seit dem 01.01.2013 öffentlich mit Ihrer Institution im Dialog steht, damit meine Gewissensnot, die durch den Rundfunkbeitragszwang entstanden ist, abgewendet wird. Neben einem verwaltungsrechtlichen Klärungsweg, der 2013 begann und 2019 durch das OVG Berlin beendet wurde, erfolgte eine fristkonforme Verfassungsbeschwerde am 12. März 2019 (1 BvR 652/19, unter folgendem Link einsehbar: rundfunkbeitrag.blogspot.com/2019/03/verfassungsbeschwerde-gegen-den.html) beim Bundesverfassungsgericht, über die bis heute noch nicht entschieden wurde.
Als Leiterin der Abteilung Beitragsservice des rbb möchte ich Sie deshalb kontaktieren, weil auch Sie aktiv dabei helfen können, meine innere Gewissensnot abzuwenden. Zum Verständnis: Leider wurde wahrscheinlich durch die automatisierte und maschinelle IT-Architektur Ihres Unternehmens eine Vollstreckung beim Finanzamt Berlin-Lichtenberg eingeleitet, ohne dass ein menschliches Wesen diese aktiv sowie prüfend veranlasst hatte. Dies erfolgte, obwohl Ihre Institution eine umfassende Kenntnis darüber besitzt, dass ich seit 2013 den Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen (die ich damals Frau Dagmar Reim und seit dessen Amtsantritt auch Frau Patricia Schlesinger mitteilte) nicht freiwillig entrichten kann. Da das Finanzamt im Rahmen der strukturellen Gewalt nur weisungsorientiert handelt und jedwede persönliche Verantwortung aktiv umgeht, fordere ich Sie hiermit auf, die eingeleitete Vollstreckung beim Finanzamt Berlin-Lichtenberg wieder zurückzuziehen.
Ihnen wird bewusst sein, dass auf der rechtlichen Ebene durch das lobbyistische Kirchhof-Brüder-Urteil vom Juli 2018 ein Zahlungszwang für das Rundfunksystem für einen Wohnenden als verfassungsrechtlich eingeordnet wurde. Diese Entscheidung bedeutet zwar, dass aus systemischer Sicht ein Zwang als normenkonform gedeutet wurde, jedoch ist bis zum heutigen Tag verfassungsrechtlich unklar, ob bei einer Gewissensnot, die durch den Beitragszwang bei einem Betroffenen entstehen könnte und die der Betroffene auch nach außen proklamiert hat bzw. durch einen Härtefallbefreiungsantrag abzuwenden versucht, die Freiheit entsprechend seines Gewissens zu handeln, durch die strukturelle Gewalt hoheitlicher Institutionen durchbrochen werden darf.
Aus diesem Grund möchte ich an Ihre Menschlichkeit appellieren, Ihr persönlich zu verantwortendes Vollstreckungsersuchen zurückzuziehen und bis zur verfassungsrechtlichen Klärung jedwede Vollstreckungen auszusetzen. Vielen Dank.
Da sich Frau Patricia Schlesinger bisher aus für mich nicht ersichtlichen Gründen einem persönlichen Dialog verwehrt, habe ich nicht nur die Intendantin, sondern auch Sie und die Leiterin des Justitiariat des rbb kontaktiert, um zu klären, ob jemand von Ihnen den Mut und die empathische Kraft besitzt, einem unter einer schwerwiegenden Gewissensnot leidenden Menschen aktiv helfen zu wollen.
Ich bitte Sie um eine persönliche Antwort, gleich ob als institutionelle Funktionsträgerin oder als privater Mensch. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Kretschmann
Pfändungsabwehr - Eil-Antrag Rücknahme Vollstreckung - Brief an die Leiterin des Justitiariats des rbb vom 17.11.2021
Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Leiterin Justitiariat
Frau xxx
- persönlich -
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
Betreff: Eilaufforderung zur Rücknahme der Vollstreckung bis zum 23.11.2021 bezogen auf das Beitragskonto xxx xxx xxx als offener Brief
Sehr geehrte Frau xxx,
zunächst möchte ich mich kurz vorstellen, da wir bisher noch keinen direkten Austausch hatten. Mein Name ist Olaf Kretschmann und ich bin derjenige, der seit dem 01.01.2013 öffentlich mit Ihrer Institution im Dialog steht, damit meine Gewissensnot, die durch den Rundfunkbeitragszwang entstanden ist, abgewendet wird. Neben einem verwaltungsrechtlichen Klärungsweg, der 2013 begann und 2019 durch das OVG Berlin beendet wurde, erfolgte eine fristkonforme Verfassungsbeschwerde am 12. März 2019 (1 BvR 652/19, unter folgendem Link einsehbar:
rundfunkbeitrag.blogspot.com/2019/03/verfassungsbeschwerde-gegen-den.html) beim Bundesverfassungsgericht, über die bis heute noch nicht entschieden wurde.
Als Leiterin des Justitiariats des rbb möchte ich Sie deshalb kontaktieren, weil auch Sie aktiv dabei helfen können, meine innere Gewissensnot abzuwenden. Zum Verständnis: Leider wurde wahrscheinlich durch die automatisierte und maschinelle IT-Architektur Ihres Unternehmens eine Vollstreckung beim Finanzamt Berlin-Lichtenberg eingeleitet, ohne dass ein menschliches Wesen diese aktiv sowie prüfend veranlasst hatte. Dies erfolgte, obwohl Ihre Institution eine umfassende Kenntnis darüber besitzt, dass ich seit 2013 den Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen (die ich damals Frau Dagmar Reim und seit dessen Amtsantritt auch Frau Patricia Schlesinger mitteilte) nicht freiwillig entrichten kann. Da das Finanzamt im Rahmen der strukturellen Gewalt nur weisungsorientiert handelt und jedwede persönliche Verantwortung aktiv umgeht, fordere ich Sie hiermit auf, die eingeleitete Vollstreckung beim Finanzamt Berlin-Lichtenberg wieder zurückzuziehen.
Ihnen wird bewusst sein, dass auf der rechtlichen Ebene durch das lobbyistische Kirchhof-Brüder-Urteil vom Juli 2018 ein Zahlungszwang für das Rundfunksystem für einen Wohnenden als verfassungsrechtlich eingeordnet wurde. Diese Entscheidung bedeutet zwar, dass aus systemischer Sicht ein Zwang als normenkonform gedeutet wurde, jedoch ist bis zum heutigen Tag verfassungsrechtlich unklar, ob bei einer Gewissensnot, die durch den Beitragszwang bei einem Betroffenen entstehen könnte und die der Betroffene auch nach außen proklamiert hat bzw. durch einen Härtefallbefreiungsantrag abzuwenden versucht, die Freiheit entsprechend seines Gewissens zu handeln, durch die strukturelle Gewalt hoheitlicher Institutionen durchbrochen werden darf.
Aus diesem Grund möchte ich an Ihre Menschlichkeit appellieren, Ihr persönlich zu verantwortendes Vollstreckungsersuchen zurückzuziehen und bis zur verfassungsrechtlichen Klärung jedwede Vollstreckungen auszusetzen. Vielen Dank.
Da sich Frau Patricia Schlesinger bisher aus für mich nicht ersichtlichen Gründen einem persönlichen Dialog verwehrt, habe ich nicht nur die Intendantin, sondern auch Sie und eine Kollegin aus der Beitragsservice-Abteilung kontaktiert, um zu klären, ob jemand von Ihnen den Mut und die empathische Kraft besitzt, einem unter einer schwerwiegenden Gewissensnot leidenden Menschen aktiv helfen zu wollen.
Ich bitte Sie um eine persönliche Antwort, gleich ob als institutionelle Funktionsträgerin oder als privater Mensch. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Kretschmann
Samstag, 30. Oktober 2021
Sonntag, 10. Oktober 2021
Donnerstag, 29. Juli 2021
Freitag, 3. Juli 2020
Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid vom 02.06.2020, postalisch zugestellt am 06.06.2020 (fristgerecht eingereicht am 03.07.2020)
Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gesetzliche Vertreterin
Frau Intendantin
Patricia Schlesinger
- persönlich -
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
Berlin, 03.07.2020
Betreff: Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid vom 02.06.2020, eingegangen am 06.06.2020, für das von Ihnen bezeichnete Beitragskonto 410 773 955 als offener Brief an die Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) Patricia Schlesinger
Sehr geehrte Frau Schlesinger,
hiermit lege ich formal fristgemäß Widerspruch gegen den oben genannten Festsetzungsbescheid ein. Sie wissen, dass ich mich in einer Not-Situation befinde, denn die Zahlung des von Ihnen geforderten Rundfunkbeitrages würde in mir einen Gewissenskonflikt auslösen.
Bewusst habe ich mich dazu entschieden, diesem Widerspruch keine detaillierte Begründung beizufügen, da diese Ihrer Landesrundfunkanstalt bekannt ist. Detaillierte Ausführungen können Sie gerne auch der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 652/19 entnehmen, die unter folgendem Link einsehbar ist:
rundfunkbeitrag.blogspot.com/2019/03/verfassungsbeschwerde-gegen-den.html
Falls Sie es wünschen, sende ich Ihnen dieses Dokument auch als Kopie zu.
Abschließend möchte ich nochmals an Ihre Menschlichkeit appellieren, meinem Befreiungsantrag umgehend stattzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Kretschmann