Montag, 14. Februar 2022

Beschluss: Verfassungsbeschwerde (1 BvR 652/19) wird nicht zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht angenommen, Entscheidung vom 07.02.2022





 

2 Kommentare:

  1. Was ein Hohn! OMG, wo sind wir nur gelandet???!!!

    AntwortenLöschen
  2. Nachdem es auch um diesen, bislang ja in beneidenswerter Leidenschaft sowie einigem Detailgrad geführten Blog und Verfahren seit einem Jahr sehr ruhig wurde, wäre es vielleicht Zeit für (Re)kapitulation seitens Olaf Kretschmann, die ich gerne einmal anstoße:

    Was ist denn nun nach bald 10 Jahren und schier unzähligen Widersprüchen, Anträgen, einseitigen offenen Briefen und Klagen, kurz gesagt dem verlorenen Kampf gegen irrsinnige Windmühlen das Resümee?

    Schlägt Olaf Kretschmann das völlig absurde System inzwischen mit seinen eigenen Waffen und einigt sich pragmatisch auf einen gemeinsamen Zahler im Haus, lässt die Vollstreckungs- und Pfändungsmaschinerie beliebig oft anlaufen, um Sand ins Getriebe zu streuen oder zahlt nun gar ebenfalls zähneknirschend?

    Zynismus und Süffisanz seien dabei natürlich vor allem an das verquere passend gemachte Rundfunkerhaltungssystem ge"richtet", bei dem vermeintliche Rechtssprechung offenkundig um ein längst feststehendes Endergebnis, das es tunlichst nicht anzutasten gilt, herum gestrickt wird.

    Andererseits ist es schon erstaunlich, welch Bohei es seinerzeit um viele Gegner wie Ermano Geuer, Olaf Kretschmann, diverse Youtube-Kanäle, etc. gab, die alle immer leiser wurden und letztlich verstummten, in der Gewissheit, dass das Problem "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" rechtlich nicht zu lösen ist und es auch politisch ein weiter Weg ist, der wohl nur durch die natürliche Vergänglichkeit ihrer Individuen und dadurch gesellschaftliche Erneuerung beschritten werden wird.

    AntwortenLöschen