Montag, 14. Februar 2022
Beschluss: Verfassungsbeschwerde (1 BvR 652/19) wird nicht zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht angenommen, Entscheidung vom 07.02.2022
1 Kommentar:
Andreas
18. März 2022 um 15:31
Was ein Hohn! OMG, wo sind wir nur gelandet???!!!
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