Olaf Kretschmann vs. Rundfunkbeitragspflicht - Der Info-Blog zum gesamten Klageverfahren
Montag, 15. April 2019
Dienstag, 9. April 2019
Freitag, 5. April 2019
Bitte um Vollstreckungsstopp als offener Brief an die Intendantin des rbb Patricia Schlesinger vom 02.04.2019
Sehr geehrte Frau Schlesinger,
heute möchte ich Ihnen erneut schreiben, da ich mich in einer persönlichen Notlage befinde, deren Abwendung u. a. auch in Ihren Händen liegt. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie bereit wären, mir zu helfen.
Vielleicht können Sie sich an meinen letzten Brief von Anfang 2017 erinnern. Ich bat Sie höflich, in meinem Fall eine Vollstreckung bis zur Klärung durch das Bundesverfassungsgericht zu unterlassen. Ihre Kollegen bestätigten mir dies freundlicherweise schriftlich.
Seit dem 31.12.2012 ist Ihrer Rundfunkanstalt bekannt, dass die Beitragszahlung in mir eine Gewissensnot auslöst. Um eine Abwendung dieser inneren Not zu erreichen, stellte ich einen formlosen Befreiungsantrag (entsprechend der Härtefall-Regelung). Von die-sem Zeitpunkt an bin ich auf dem Weg der juristischen Klärung des Sachverhalts. Wie Sie wahrscheinlich wissen, ist bis heute ungeklärt, ob eine innere Not, die bei einem Grundrechteträger durch die Zahlung des Rundfunkbeitrages entsteht, durch einen Härtefall-Antrag oder eine äquivalente Befreiungsmöglichkeit abgewendet werden kann. Auch die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2018 hat sich nicht mit dieser Frage auseinandergesetzt. Es wurde zwar darauf verwiesen, dass die Abgabe völlig unabhängig vom Rundfunkempfang und Gerätebesitz zu entrichten wäre, also ein Zwang besteht (siehe dazu auch Rn 90), aber ungeklärt sei, ob eine proklamierte Gewissensnot verbunden mit einem Härtefall-Befreiungsantrag grundrechte-schutzlos durch den Betroffenen hingenommen werden muss.
Am 5. Februar 2019 erfolgte nach 3,5 Jahren endlich durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Entscheidung zu meinem Fall. Es wurde der Beschluss zur Abweisung meines Revisionsantrages erlassen. Unmittelbar danach haben Sie beim Gericht Ihre Verfahrenskostenvergütung geltend gemacht, die Sie gerne von mir einfordern möchten. Sobald das Gericht diese Kosten bestätigend festgesetzt hat und ich zur Zahlung aufgefordert werde, komme ich dieser Verpflichtung nach.
Ich war persönlich jedoch überrascht, als ich postalisch am 23. März 2019 ein Dokument vom nicht rechtsfähigen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erhielt. Es handelt sich nicht, wie sonst, um eine serviceorientierte Zahlungserinnerung, um mich auf dem Laufenden zu halten, welcher Beitragsschuld ich aus Ihrer Sicht nachkommen müsste, sondern um die drohende Ankündigung einer Zwangsvollstreckung. Aktuell kann ich nur davon ausgehen, dass dieses Schreiben ohne Ihre Kenntnis vollautomatisiert versandt worden ist, da mir, wie oben erwähnt, Ihre Kollegen von der Berlin-Abteilung des Beitragsservice schriftlich am 23. Januar 2017 zusicherten, mindestens so lange zu warten, bis ein „rechtskräftiger Abschluss“ des Verfahrens vorliegen würde.
Mir ist bekannt, dass mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Branden-burg der offizielle „Instanzenweg“ beendet ist. Uns beiden ist aber bewusst, dass ein „rechtskräftiger Abschluss“ in dieser individuell vorgetragenen Notsituation nur durch das Bundesverfassungsgericht herbeigeführt kann. Da Sie als Intendantin keine Rück-meldung des Bundesverfassungsgerichtes zu meinem Fall erhalten haben, möchte ich Sie hiermit unterrichten, dass ich am 12. März fristgerecht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht habe. Diese Beschwerde wird beim Verfassungsgericht unter dem Akten-zeichen 1 BvR 625/19 geführt.
Falls Sie den inneren, empathischen und für mich verständlichen Wunsch haben, die Beschwerdeunterlagen als Kopie zu erhalten, kann ich Ihnen auf Nachfrage hin gerne eine diesbezügliche Kopie übertragen.
Mir ist bekannt, dass Ihnen als Intendantin der Landesrundfunkanstalt laut VwGO § 80 Satz 2 die Abgabe zusteht, da die aufschiebende Wirkung bei der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten entfällt. Als vermeintlicher Gläubiger können Sie jedoch Wohlwollen walten lassen und auf die Vollstreckung, wie bisher geschehen, vorerst verzichten. Ich bitte Sie höflich darum. Es würde vorübergehend meine derzeit unüberwindbar große Gewissensnot etwas lindern.
Abschließend möchte ich nochmals an Ihre Menschlichkeit appellieren, meinem Befreiungsantrag umgehend stattzugeben. Sie haben die rechtliche Autorität, dies möglich zu machen. Mir ist bewusst, dass es für Sie eine besondere Herausforderung darstellen könnte, deshalb lade ich Sie wiederholt herzlich zu einem Dialog ein. Ich komme auch gerne zu Ihnen oder einer Ihrer öffentlichen Gremiensitzungen, wie dem Rundfunkrat. Ich erbitte von Ihnen als Intendantin, wie auch immer Sie sich entscheiden werden, eine persönliche Stellungnahme zu meinem Brief. Haben Sie vorab vielen Dank dafür, dass Sie sich die Zeit nehmen werden, sich mit meinem Fall zu beschäftigen.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Kretschman
Abonnieren
Posts (Atom)