Mittwoch, 1. Mai 2013

Vierter offener Brief an die Intendantin des rbb, Frau Dagmar Reim – Widerspruch gegen Gebühren-/Beitragsbescheid


Sehr geehrte Frau Dagmar Reim,

ich schreibe Ihnen diesen vierten offenen Brief, da ich von Ihrer Landesrundfunkanstalt Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) am 13. April 2013 einen Gebühren-/Beitragsbescheid erhielt. Es handelt sich bei diesem Schreiben vermutlich um einen technischen Fehler der Landesrundfunkanstalt, der mit hoher Wahrscheinlichkeit durch vollautomatisierte Prozesslogiken ausgelöst wurde, ohne meinen individuellen Fall konkret zu berücksichtigen.

Zur Sicherheit wiederhole ich kurz den Sachverhalt. Ich bat Sie am 31. Dezember 2012, mich kraft Ihrer Befugnisse als Intendantin persönlich vom Rundfunkbeitrag zu befreien. Auf meinen Brief erhielt ich von Ihnen keine persönliche Stellungnahme. Da auch nach meinem zweiten offenen Brief keine verbindliche Antwort Ihrerseits erfolgte, habe ich meine Befreiung vom Rundfunkbeitrag proklamiert.

Zusätzlich appellierte ich an Ihr Herz und Ihr Gewissen, die durch Ihre eigene Gesetzgebung geschaffene Möglichkeit zu nutzen, auf die Veranlassung von Zahlungsbescheiden, Bußgeldbescheiden wegen Ordnungswidrigkeit bzw. mir gegenüber ausgesprochenen Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten.

Der Umschlag des Gebühren-/Beitragsbescheides lässt nicht erkennen, dass der Adressat dieses Schreibens die Landesrundfunkanstalt Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) ist. © Bildnachweis Faksimile des Originals


Auf dem Briefkopf des Gebühren-/Beitragsbescheides werden die Landesrundfunkanstalt Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (1.) und der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (2.) als Adressaten ausgewiesen. © Bildnachweis Faksimile des Originals



Auf der Rückseite des Gebühren-/Beitragsbescheides finden sich Angaben zur Rechtsbehelfsbelehrung (1.), zu den Rechtsgrundlagen (2.) und ein Hinweis zur fehlenden Satzung (3.). Inwieweit kann eine Rechtsbehelfsbelehrung vollständig und damit verbindlich sein, wenn wichtige Verfahrenskriterien fehlen? © Bildnachweis Faksimile des Originals




Meine Proklamation über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag erfolgte am 5. April 2013 und wurde offenbar bisher noch nicht in Ihren technischen Systemen berücksichtigt. Vielleicht liegt es auch daran, dass das Datum des letzten offenen Briefes exakt dem abgedruckten Datum des Gebühren-/Beitragsbescheides entspricht. Auf diesem Bescheid befindet sich ein Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung, der das Dokument nach meinem Kenntnisstand zu einem Verwaltungsakt zur einseitig verbindlichen Regelung eines Einzelfalles werden lässt.

In meiner Proklamation habe ich Ihnen ausdrücklich untersagt, meine Menschenrechte durch Ihre Landesrundfunkanstalt bzw. die in deren Namen handelnden Unternehmen bzw. Personen in irgendeiner Form, wie z. B. durch Verfolgung oder Einschüchterungsversuche per Zahlungsaufforderungen, Vollstreckungsmaßnahmen bzw. deren Androhungen oder andere Drohungen, zu verletzen (siehe Proklamation vom 5. April 2013, V.).

Zu meinem eigenen Schutz erhebe ich deshalb Widerspruch gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid vom 5. April 2013 und bitte Sie, Ihre Rechtsbehelfsbelehrung zu vervollständigen, indem Sie mir die fehlende „Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“ Ihrer Landesrundfunkanstalt zusenden. Meine zur Begründung dienenden Tatsachen und Argumente liegen Ihnen mit den Schreiben vom 31. Dezember 2012, 20. Februar 2013 und 5. April 2013 vor.

Freundliche Grüße

Olaf Kretschmann