Sehr geehrte Frau Dagmar Reim,
ich schreibe Ihnen diesen vierten offenen Brief, da ich von Ihrer Landesrundfunkanstalt Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) am 13. April 2013 einen Gebühren-/Beitragsbescheid erhielt. Es handelt sich bei diesem Schreiben vermutlich um einen technischen Fehler der Landesrundfunkanstalt, der mit hoher Wahrscheinlichkeit durch vollautomatisierte Prozesslogiken ausgelöst wurde, ohne meinen individuellen Fall konkret zu berücksichtigen.
Zur Sicherheit wiederhole ich kurz den Sachverhalt. Ich bat Sie am 31. Dezember 2012, mich kraft Ihrer Befugnisse als Intendantin persönlich vom Rundfunkbeitrag zu befreien. Auf meinen Brief erhielt ich von Ihnen keine persönliche Stellungnahme. Da auch nach meinem zweiten offenen Brief keine verbindliche Antwort Ihrerseits erfolgte, habe ich meine Befreiung vom Rundfunkbeitrag proklamiert.
Zusätzlich appellierte ich an Ihr Herz und Ihr Gewissen, die durch Ihre eigene Gesetzgebung geschaffene Möglichkeit zu nutzen, auf die Veranlassung von Zahlungsbescheiden, Bußgeldbescheiden wegen Ordnungswidrigkeit bzw. mir gegenüber ausgesprochenen Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten.
In meiner Proklamation habe ich Ihnen ausdrücklich untersagt, meine Menschenrechte durch Ihre Landesrundfunkanstalt bzw. die in deren Namen handelnden Unternehmen bzw. Personen in irgendeiner Form, wie z. B. durch Verfolgung oder Einschüchterungsversuche per Zahlungsaufforderungen, Vollstreckungsmaßnahmen bzw. deren Androhungen oder andere Drohungen, zu verletzen (siehe Proklamation vom 5. April 2013, V.).
Zu meinem eigenen Schutz erhebe ich deshalb Widerspruch gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid vom 5. April 2013 und bitte Sie, Ihre Rechtsbehelfsbelehrung zu vervollständigen, indem Sie mir die fehlende „Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“ Ihrer Landesrundfunkanstalt zusenden. Meine zur Begründung dienenden Tatsachen und Argumente liegen Ihnen mit den Schreiben vom 31. Dezember 2012, 20. Februar 2013 und 5. April 2013 vor.
Freundliche Grüße
Olaf Kretschmann