Sehr geehrte Frau Dagmar Reim,
ich schreibe Ihnen diesen zweiten offenen Brief, um den direkten Dialog mit Ihnen zu suchen. Zur Sicherheit werde ich diese Korrespondenz auch Herrn Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des zentralen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio (Beitragsservice), und Herrn Gerald Schermuck, Leiter des rbb Beitragsservice, zur Information zukommen lassen, damit diese über unseren Meinungsaustausch informiert sind und es zu keiner Zahlungsaufforderung jedweder Art kommt, bis der Sachverhalt beidseitig geklärt ist. Zusätzlich sende ich diesen Brief auch an die Vorsitzende Ihres Rundfunkrates, Pröpstin Friederike von Kirchbach, damit sie die Anliegen bzw. Gewissengründe eines ehemals zahlenden Teilnehmers besser nachvollziehen kann.
Am 31. Dezember 2012 schrieb ich Ihnen einen offenen Brief („Ablehnung der verpflichtenden Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen“). Ich erläuterte darin ausführlich meine Gewissensgründe und bat Sie, mir persönlich weiterzuhelfen. Ich wandte mich dabei an Sie als Mensch und Intendantin. Letzteres vor allem, weil Sie dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice die Kontoführung Ihrer definierten Teilnehmer übertragen haben. Der Beitragsservice ist nach meinem Kenntnisstand eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft und damit nicht rechtsfähig. Wegen der fehlenden Rechtsfähigkeit des Beitragsservice ist mein rechtsverbindlicher Adressat zur Klärung der Rundfunkbeitragsthematik der/die Intendant(in) der jeweiligen regional zuständigen Rundfunkanstalt. Das sind in meinen Fall der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) und damit Sie als Intendantin.
Zu meiner Freude erhielt ich am 22. Januar 2013 Post vom rbb. Da mir die Gestaltung der Geschäftsausstattung des rbb (Briefpapier, Visitenkarte usw.) bekannt ist, wurde bereits anhand des Briefumschlags deutlich, dass ich mit hoher Wahrscheinlichkeit keine direkte Antwort von Ihnen erhalten würde. Zu meinem Bedauern bestätigte dies der innen liegende Brief.
Auf den ersten Blick hatte es den Anschein, ich erhalte eine „rechtsverbindliche“ Antwort auf meinen offenen Brief. Es antwortete mir Herrn Gerald Schermuck (Leiter rbb Beitragsservice), den Sie vermutlich baten, mir zu antworten, der aber nicht bereit war, die im Brief geäußerten Statements durch seine persönliche Unterschrift zu bestätigen.
Um ein besseres Verständnis des Inhalts, der Aussagekraft, Urheberschaft und Rechtsverbindlichkeit dieses Briefes zu erlangen, bat ich Herrn Gerald Schermuck in Form eines offenen Briefes am 28. Januar 2013 um die Beantwortung sieben kurzer Fragen und habe ihn diesbezüglich persönlich via E-Mail angeschrieben.
Leider erfolgte bis heute (20. Februar 2013) keine Antwort auf dieses Schreiben. Stattdessen erhielt ich am 14. Februar 2013 erneut Post. Dieses Mal nicht vom rbb, sondern vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln. Der Brief ist auf den 01. Februar 2013 datiert. Das Schreiben beinhaltete eine Zahlungserinnerung und erwähnte einen so genannten „rückständigen Rundfunkbeitrag“. Es scheint ein automatisch generiertes Schreiben zu sein, in dem unsere Korrespondenz wahrscheinlich nicht berücksichtigt wurde. Damit es zu keinen weiteren solcher Schreiben kommt, wende ich mich erneut an Sie.
Heißt es nicht „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“? Das bedeutet meinem Verständnis nach, dass das Demokratieprinzip von einer Volkssouveränität ausgeht, gemäß der die politische Herrschaftsgewalt einer Legitimation bedarf, die nur vom Volk selbst gegeben werden kann. Nach dieser Definition müssten sich sämtliche Akte der Staatsorgane auf den Willen des Volkes zurückführen lassen.
Ihnen wird mit Sicherheit bekannt sein, dass der formale Ablauf der neuen Gesetzgebung zum Rundfunkbeitrag, von der Ausformulierung bis zur Inkraftsetzung, keinem wirklich vollumfänglichen demokratischen Prozess entspricht.
Es ist vermutlich dem Chef der Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz oder dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission vorbehalten, die Abläufe zu verstehen. Bürger(innen), die nicht Teil des bestehenden Parteien- bzw. öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Lobbyismus sind, können nicht nachvollziehen, wie dieser Prozess im Detail abläuft. Auch die Medien, selbst die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, können oder wollen diesen nicht transparent darstellen. Es scheint, als finde er gewollt außerhalb der Öffentlichkeit statt. Hinsichtlich der Gesetzgebung zum Rundfunkbeitrag wird für mich deutlich, dass das Demokratieprinzip eine leere Hülle ist.
Wie wäre es sonst möglich, dass im Vorfeld der Gesetzgebung ein Teil der Rundfunkgebühr dazu verwendet wurde (und heute noch benutzt wird), die Neuregelung durch bezahlte Gutachten, Stellungnahmen und Statistiken ausschließlich zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu beeinflussen? Zur Verdeutlichung dieses Vorgehens gebe ich kurz einen Abriss der Ereignisse.
Am 19. und 20. Oktober 2006 wurde in Bad Pyrmont die Rundfunkkommission der Länder beauftragt, alternative Lösungen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erarbeiten. Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist seit 1994 Kurt Beck (SPD), gleichzeitig war er zum damaligen Zeitpunkt Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz (bis Januar 2013). Da lag es nahe, die eigene Staatskanzlei zu beauftragen, die neue Gesetzgebung federführend vorzubereiten bzw. auszuarbeiten. Personell übertrug Kurt Beck diese Aufgabe dem damaligen Chef seiner Staatskanzlei Martin Stadelmaier (SPD), einem sehr engen und langjährigen Vertrauten.
Damit die Ministerpräsidenten und später auch die Landesparlamente die Gesetzgebung stellvertretend für das Volk unterschreiben, musste im Vorfeld unter Ausschluss der Öffentlichkeit viel vorbereitet werden. Eine direkte Unterstützung gab es hierfür seitens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, denn dieser wünschte Einnahmenstabilität. Die Rundfunkanstalten planten ihre zukünftig zu erwartenden Einnahmen, dafür verfügten sie über ausreichende finanzielle Mittel und über das richtige Netzwerk. Die Arbeitsgruppe „Gemeinsame Planung der Gebührenerträge ARD, ZDF und DLR“ beschäftigte sich bereits seit langem mit dieser Thematik. Sie bezog einen Großteil ihres Zahlenmaterials von der GEZ, die über die Rundfunkgebühren (bzw. Rundfunkbeiträge) finanziert (rund 160–164 Mio. Euro/Jahr) wird. Im Jahr 2010 brachte die GEZ im Rahmen der Vorbereitung des Änderungsstaatsvertrages Aufwendungen in Höhe von 3.679.433,16 Euro für Prüfungs-, Beratungs- und Rechtskosten sowie sonstige Gebühren auf. Diese wurden unter anderem dazu genutzt, Gutachten und Analysen erstellen zu lassen. Dazu beauftragte die GEZ auch das Institut für Rundfunkökonomie. Dieses Institut wird zum Großteil durch Rundfunkgebühren (bzw. Beiträge) finanziert. Dies geschieht indirekt in Form von Fördermitteln, die zum überwiegenden Teil von der WDR mediagroup, der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, der Deutschen Welle (finanziert durch Steuergelder) und vom Deutschlandradio stammen.
Da gibt es z. B. die „Prognose des Rundfunkgebührenaufkommens“, die in mehreren Studien seit 2006 erhoben wird. Das Hauptergebnis dieser Prognosen lautet, dass bei unverändertem Gebührensatz die Erträge aus der Rundfunkgebühr in Zukunft kontinuierlich abnehmen werden. Hauptursachen dafür sind die rückläufige Einwohnerzahl, der abnehmende Anteil der erfassten gebührenpflichtigen Haushalte und der Anstieg der Gebührenbefreiungen und Forderungsausfälle.
Es musste also schnell gehandelt werden, deshalb wurden die nächste Studie bzw. das nächste Gutachten 2008 beauftragt, so z. B. die „Langfristige Prognose der Gebührenerträge nach geltendem Recht im Vergleich zu den Erträgen einer vereinfachten Rundfunkgebühr und einer geräteunabhängigen Medienabgabe“. Die Quintessenz dieser Prognosen lautet:
- Die Beibehaltung des derzeitigen Gebührenmodells führt zu einem Abfall der Einnahmen und erfordert eine Anhebung des Gebührensatzes.
- Eine geräteunabhängige Medienabgabe führt bereits im Jahr der Einführung zu einem höheren Aufkommen, als durch die Rundfunkgebühr zu erwarten ist, und verhindert einen Abfall der künftigen Einnahmen
Abschließend (April 2009 bis Juli 2010) wurde eine „Gutachterliche Bewertung von Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung“ in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten sowie die vorhergehenden Studien sind in die Unterlagen eingeflossen, welche die GEZ insbesondere den Staatskanzleien und den Rundfunkreferenten der Länder für die „Willensbildung zur Neuordnung der Gebührenfinanzierung zur Verfügung“ gestellt hat. Diese Dokumente sind nicht öffentlich zugänglich und wurden lediglich als „unveröffentlichter Abschlussbericht“ erwähnt. Die Öffentlichkeit erfuhr im Vorfeld nicht, was vorbereitet wurde.
Sie wurde auf anderem Weg unterrichtet. Auf einer Pressekonferenz am 05. Mai 2010 präsentierte der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Dr. Paul Kirchhof in Anwesenheit der juristischen Prominenz von ARD und ZDF sein „unabhängiges“ Gutachten, nachdem vorab die Rundfunkkommission der Länder informiert wurde. Es erstaunt nicht, dass in diesem Gutachten der Gerätebezug für nicht mehr zeitgemäß bzw. sinnvoll erachtet wird und der neue Wohnungsbezug eine verfassungskonforme Lösung darstellt. Das Gutachten sei von den Sendern auf „Bitte der Rundfunkkommission der Länder“ in Auftrag gegeben worden, hieß es, demnach wurde es direkt mit Gebührengeldern bezahlt. Kurt Beck teilte an diesem Tag freudig mit:
„Das Kirchhof-Gutachten entspricht meinen politischen Vorstellungen. Wir können damit aus der Definitionsfrage nach dem Empfangsgerät herauskommen … Bis 9. Juni werden wir einen Eckpunkte-Beschluss fassen, um darauf den Staatsvertrag zu bauen. Es ist noch ein schwieriger Weg, aber es ist politisch möglich ...“
So sollte es geschehen. Zuvor tauchte jedoch am 14. Mai 2010 bei CARTA e.V. ein Vertragsentwurf mit dem Datum 30. März 2010 auf, der dem späteren Eckpunktepapier Kurt Becks entsprach. Das entlarvt eine Farce. Denn es bedeutet, dass vermutlich bereits über einen Monat vor der Ergebnispräsentation des Kirchhof-Gutachtens alle Weichen für die gewünschte Abgabevariante gestellt wurden.
Am 10. Juni 2010 wurde in Berlin das „offizielle“ Eckpunktepapier zur Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch ein geräteunabhängiges Rundfunkbeitragsmodell vorgelegt, auf das sich die Regierungschefs der Länder einigten.
Damit das Internet als Rundfunkgebiet verfassungsrechtlich konform angesehen werden kann, musste mit Gebührengeldern ein weiteres Gutachten beauftragt werden. Initiiert von der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK), realisiert durch den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Hans-Jürgen Papier. Das Ergebnis am 16. Juli 2010 entsprach – wen sollte es wundern? – der Zielvorgabe. Der GVK-Vorsitzende Dr. Harald Augter meinte dazu: „Das Gutachten zeigt sehr deutlich, dass der Internet-Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unabdingbar ist. Der öffentliche Rundfunk muss dort meinungsbildend auftreten, wo Meinungsbildung tatsächlich erfolgt.“
Es kam noch besser. Die GEZ und ihre Datenerhebungs- bzw. Daten-Verarbeitungsmöglichkeiten sind ein heikles Thema. Deshalb beauftragten ARD und ZDF dank Rundfunkgebühren einen weiteren Gutachter, um die Position des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber den Datenschutzbeauftragten der Länder zu stärken. Diesmal erarbeitete der Staatsrechtslehrer und ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Hans Peter Bull, das „unabhängige“ Gutachten. Das Ergebnis, das auf einer Pressekonferenz am 20. September 2010 der Öffentlichkeit präsentiert wurde, entsprach auch hier der Zielvorgabe. ARD und ZDF waren zufrieden. Der SWR-Justiziar Hermann Eicher erklärte: „Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es von großer Bedeutung, dass die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Es ist daher erfreulich, dass ein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet die Regelungen im Staatsvertragsentwurf unter datenschutzrechtlichen Aspekten für geeignet, erforderlich und angemessen hält.“
Die letzten Bedenken hinsichtlich des neuen Vertrages wurden durch eine Anhörung der so genannten „betroffenen Interessengruppen“ aus dem Weg geräumt. Diese Interessengruppen wurden zuvor definiert und von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz angeschrieben. Am 11. Oktober 2010 fand in Berlin die Anhörung zum neuen Rundfunkbeitragsmodell statt. Auch hier war die Öffentlichkeit nicht erwünscht. Weder Journalisten noch Landtagsabgeordnete durften teilnehmen.
Die vorbereitete Gesetzesvorlage zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag war jetzt so wasserdicht, dass die Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Jahreskonferenz in Magdeburg vom 20.–22. Oktober 2010 diese Vorlage zur Kenntnis nahmen und beschlossen.
Erst danach wurde der Souverän indirekt durch seine Vertreter in den jeweiligen Landesparlamenten per „Vorunterrichtung“ informiert. In jedem Bundesland erfolgte dies auf anderem Weg. In Berlin lief es wie folgt ab:
Am 16. November 2010 wurde das Abgeordnetenhaus von Berlin durch eine Vorlage des Vertrags schriftlich in Kenntnis gesetzt. Auf der nachfolgenden Sitzung des Abgeordnetenhauses am 25. November 2010 wurde beschlossen, an diesem Tag keine diesbezügliche Beratung vorzusehen, eine Überweisung der Vorlage an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien, Berlin-Brandenburg wurde vorgeschlagen. Der Ausschuss wurde gebeten, den Unterausschuss „Datenschutz und Informationsfreiheit“ zur Besprechung hinzuzuziehen.
Dieser Ausschuss tagte am 8. Dezember 2010. Anwesend waren Vertreter des rbb (Hagen Brandstätter, Stellvertretender Intendant und Verwaltungsdirektor rbb), der GEZ (Frank Lucht, Abteilungsleiter GEZ) und des SWR (Prof. Dr. Armin Herb, Rundfunkbeauftragter für Datenschutz SWR), um mögliche Fragen zu beantworten. Es durfte lediglich diskutiert, jedoch nicht mehr inhaltlich gestaltet werden. Die „Verrücktheit“ dieser pseudodemokratischen Debatte war auch den Abgeordneten ersichtlich. Das folgende Zitat Anja Schillhanecks (Grüne) macht dies deutlich: „Ich frage mich auch nach den Einlassungen der Anzuhörenden, gerade am Anfang, wer eigentlich diese Entwürfe schreibt ... Wie ist denn jetzt eigentlich das Prozedere an dieser Stelle mal wieder? ... wo wir heute sehen, dass offensichtlich die prozedurale Logik des Staatsvertragssystems und der Einbindung der Landesparlamente ein bisschen absurd ist. Irgendwie müssen wir da mal etwas ändern.“
Am 09. März 2011 wurde das Gesetz vom Landesparlament in Berlin „durchgewunken“. In der Vorlage des Beschlusses steht unter Punkt „B. Lösung:“ „Das Abgeordnetenhaus ratifiziert den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.“ und unter Punkt „C. Alternative:“ „Keine“. Gemäß dieser Logik wurde das Gesetz 2011 in allen Landesparlamenten beschlossen, es trat somit in Kraft.
In der aktuell gültigen Gesetzgebung wurde die Ablehnung der Pflichtfinanzierung des Rundfunkbeitrags Einzelner aus Gewissensgründen nicht rechtlich explizit formuliert, da diese Interessengruppe anscheinend nicht Teil des Meinungsbildungsprozesses zur Neugestaltung der Gesetzgebung war. Das war auch nicht notwendig, denn im rechtlich höherrangigen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland findet sich eine entsprechende Formulierung unter Artikel 4:
„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Zusätzlich stehen über diesen Grundrechten Völker- und Menschenrechte. Auch hier findet sich eine entsprechende Formulierung in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wie ich bereits in meinem ersten offenen Brief erwähnte:
„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
Es liegt aus meiner Sicht weiterhin in Ihrem Ermessen, mich von der Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags direkt zu befreien. Ich bitte Sie deshalb sehr freundlich, mir persönlich zu antworten bzw. als Intendantin auf dieses Anliegen zu reagieren und sich nicht durch Dritte, wie z. B. Ihre Beitrags- oder Rechtsabteilung, vertreten zu lassen.
Ich freue mich auf Ihre persönliche Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Olaf Kretschmann