mein Name ist Olaf Kretschmann und ich habe bei Ihrem ehemals als Gebühreneinzugszentrale (GEZ) firmierten Dienstleistungsunternehmen die Teilnehmernummer 410 773 955. Dies erwähne ich, weil sich meine folgenden Ausführungen auf Ihren neuen Rundfunkbeitrag beziehen. Mit der Teilnehmernummer können Sie mich eindeutig zuordnen und benötigen keinen Abgleich mit dem Landeseinwohneramt.
Ich schreibe Ihnen diesen offenen Brief, weil ich den Dialog zur Lösung meines individuellen Problems in Bezug auf das mir unterbreitete Angebot zur Pflichtabgabe des Rundfunkbeitrags ab dem 01. Januar 2013 suche. Dieses Angebot lehne ich ab. Nach meinem Kenntnisstand ist Ihre Institution, also der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), die für meinen Fall zuständige Landesrundfunkanstalt, da ich in dessen Sendegebiet wohne. Ich wende mich direkt an Sie als Intendantin, um auf höchster Ebene meinen Sachverhalt klären zu können. Ich bitte Sie deshalb, mir persönlich weiterzuhelfen.
Der Zahlungsaufforderung zur Begleichung der Rundfunkgebühr nach den noch geltenden Bedingungen bis zum 31. Dezember 2012 bin ich ordnungsgemäß nachgekommen. Die Zahlung des neuen Rundfunkbeitrags ab dem 01. Januar 2013 habe ich nicht mehr veranlasst. Dieses Schreiben habe ich parallel Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des zentralen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio (Beitragsservice) zur Information zukommen lassen, da Sie diesen Beitragsservice kraft Gesetzes ermächtigt haben, den Einzug der für Ihre Landesrundfunkanstalt bestimmten Gelder zu übernehmen.
Laut Kommentierung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 12 könnten Sie meine Absicht als vorsätzlich einstufen, da ich, wie ich noch erläutern werde, aus ideologischen Gründen (es sind für mich Gewissensgründe) handele. Es liegt in Ihrem Ermessen, diese Handlung als Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Die Gesetzesauslegung macht es für Sie möglich. Einerseits sind Sie nicht verpflichtet, gegen mich vorzugehen, denn es heißt in § 12 Absatz (2) „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden“, anderseits handeln Sie nur auf Antrag, den Sie selbst stellen können oder nicht.
Mein persönliches Anliegen lautet wie folgt:
Die Finanzierung des derzeitig bestehenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland durch die verpflichtende Zahlung des Rundfunkbeitrags laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch durch meine Person lehne ich, Olaf Kretschmann, aus Gewissensgründen ab. Der Gesetzgeber hat ausführlich alle Sonderfälle und Ausnahmeregelungen erläutert. Für Diplomaten, Bedienstete der NATO (ziviles Gefolge, Mitglieder bzw. Angehörige), Empfänger spezieller Sozialleistungen, Menschen mit Behinderungen sowie weitere Sonderfälle können laut Gesetzestext auf Antrag Befreiungen oder Ermäßigungen erfolgen.
Nach meinem Kenntnisstand ist in den aktuell gültigen Gesetzesgrundlagen Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag eine Ablehnung der Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen nicht berücksichtigt. Diese Ablehnung bitte ich zu gewährleisten. Ich bitte Sie deshalb, mich von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien.
Erläuterung meiner Gewissensgründe
Durch diverse Gesetzesregelungen wird der Rundfunknutzer dazu verpflichtet, eine Gebühr zu zahlen. Diese Abgabe ist ausschließlich für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (inkl. Landesmedienanstalten, Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten und Gebühreneinzugszentrale bzw. des jetzigen Beitragsservice) bestimmt und nicht dafür, dass die Technologie „Rundfunk“ dem Nutzer zur Verfügung gestellt wird. Das Gesamtaufkommen der Gebühren betrug im Jahr 2011 7.533.523.690,17 Euro. Diese Summe wurde wie stets prozentual aufgeteilt. Die ARD mit ihren zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten erhielt einem Anteil von 72,6295, das ZDF einen Anteil von 24,7579 und die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ einen Anteil von 2,6126 %. Auch Ihre Anstalt erhielt Gebühren, um den Grundversorgungsauftrag zu gewährleiten. 2011 waren dies insgesamt 368.036.152,43 Euro.
Zuwachs der Rundfunkgebühren-Erträge von 1924 bis 2011 in Mrd. Euro (Werte vor Euro-Einführung entsprechend umgerechnet). |
Ab dem 01. Januar 2013 wird der Rundfunkbeitrag als Hauptfinanzierungswerkzeug des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesetzlich bindend verankert. Dabei muss ich kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereithalten. Es reicht aus, wenn ich Inhaber einer Wohnung bin. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die nach dem Melderecht unter der Adresse gemeldet oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Diese neuartige (oder, wie sie auch häufig genannt wird, „zeitgemäße“) Interpretation entspricht einem weiteren Paradigmenwechsel in der deutschen Rundfunkgeschichte. Diesem kann der Gebühren- bzw. Beitragszahler scheinbar nichts mehr entgegensetzen.
Zuwachs der Rundfunkgebühren-Belastung pro Monat von 1924 bis 2013 in Euro (Werte vor Euro-Einführung entsprechend umgerechnet). |
Die Umstellung hat einen Hintergrund. Wenn ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter wie Prof. Dr. Dr. h. c. Paul Kirchhof eine entsprechende Idee im Rahmen eines Gutachtens über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausarbeitet, dann ist es kaum möglich, eine Verfassungsbeschwerde gegen diese neue Regelung zu erheben. Wen vertritt Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Paul Kirchhof? Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denn er handelte im Auftrag von ARD und ZDF und nicht im Auftrag des Gebührenzahlers. Wie ist es sonst zu erklären, dass das Gutachten, das von den Rundfunkgebühren bezahlt wurde, nicht zu dem Schluss kommt, andere Finanzierungsquellen zu erschließen bzw. den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren bzw. diesen als nicht demokratisch institutionalisiert einzustufen (die Erläuterung hierzu folgt weiter unten), damit Gebühren entfallen, sinken oder freiwillig gezahlt werden könnten. Das Gutachten und die neuen Gesetze bestätigen mich in meiner Vermutung, dass es vorrangig darum geht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner jetzigen Form und die damit verbundenen monopolartigen Strukturen sowie Möglichkeiten unverändert zu erhalten.
Seit vielen Jahren zahle ich Rundfunkgebühren, ohne mir im Detail bewusst zu sein, wie das Massenmedium Rundfunk funktioniert, wie der Rundfunk und die Rundfunkgebühr in Deutschland entstanden sind. Ich habe mich erst mit diesen Aspekten auseinandergesetzt, als ich in einem schleichenden Prozess für mich selbst feststellen musste, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk keinen politisch unabhängigen Rundfunk ausstrahlt. Zuerst war es nur ein vages Gefühl, doch allmählich wurde dieses Gefühl zu einer Gewissheit. Zu dieser gelangte ich, als ich begann, Nachrichten-Informationen der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu recherchieren. Diese Eigenrecherche war ein sehr aufwändiger Prozess, bei dem ich versuchte, mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Wer ist die eigentliche Quelle einer Information, wer steckt hinter der Quelle, welche Verbindungen hat diese Quelle zu Personen, Netzwerken, Institutionen usw. und wie wird in anderen Medien über das entsprechende Ereignis (inkl. der abgeleiteten Analysen) berichtet?
Bei diesem Vorgehen konnte ich feststellen, dass es divergente Aussagen zu ein und demselben Kontext gibt. Ich fand nicht „die“ Wahrheit, sondern nur verschiedene Sichtweisen, die es mir ermöglichten, ein besseres individuelles Gesamtbild zu einem Sachverhalt zu erlangen. Interessant war meine Feststellung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nichts weiter ist bzw. sein kann als ein Staatsrundfunk, der die offiziell herrschende Parteienpolitik repräsentiert und vertritt. Nachrichten-Sendungen bilden hierfür das Top-Medium, dies zu verwirklichen. Ich kann Ihnen unzählige Beispiele benennen, dass dies tagtäglich geschieht.
Der Einfachheit halber greife ich drei Beispiele auf. Diese sind in sich hochkomplex, deshalb kann ich nur verkürzt auf sie eingehen. Ich möchte hiermit aufzeigen, dass in den Hauptnachrichten der Öffentlich-Rechtlichen um 19:00 Uhr in der ZDF-Sendung „heute“ und um 20:00 Uhr in der „Tagesschau“ der ARD keine unabhängigen, die Hintergründe analysierenden Informationen präsentiert werden und dass die allgemeinen bzw. sich von den Sendeanstalten selbst auferlegten journalistischen Leitlinien kaum bzw. keine Anwendung finden.
Gewaltsame Tötung Alfred Herrhausens
Am 30. November 1989 wurde Alfred Herrhausen durch einen Anschlag getötet. Es ist seit diesem Tag davon die Rede, dass Alfred Herrhausen Opfer der RAF (Kommando Wolfgang Beer) wurde. Hauptbeweis in den Nachrichten war an dem oben benannten Tag nicht der Bekenneranruf bei Frau Traudl Herrhausen, sondern ein Flugblatt. In der Tagesschau hieß es im eingespielten Beitrag:
„... In der Nähe des Tatortes wurde später ein Flugblatt der RAF sichergestellt, das mit Kommando Wolfgang Beer unterzeichnet ist. Wolfgang Beer war 1980 bei einem Verkehrsunfall unter seltsamen Umständen ums Leben gekommen. Sein Bruder Hennig steht seit langem auf der Verhandlungsliste des Bundeskriminalamtes und wird wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung unter anderem auch mit internationalem Haftbefehl gesucht. ...“
Was bedeutete diese Information? Die Tagesschau schuf Verbindungen, so wie es zum Großteil auch andere Medien hinsichtlich dieser Thematik tun. Das in Nähe des Tatortes sichergestellte Bekennerschreiben war nicht identisch mit dem, welches am 02. Dezember auftauchte (siehe auch „Black Box BRD“) und ausführlich alles erläuterte. Es war vielmehr ein einfaches Blatt, das in eine Klarsichtfolie eingeschweißt war. Dieses Blatt war lediglich mit dem RAF-Symbol und dem Schriftzug „kommando wolfgang beer“ versehen, ein Sachverhalt, der in der Tagesschau mit der Wortwahl „... das mit Kommando Wolfgang Beer unterzeichnet ist“ beschrieben wurde. Dieses Blatt sollen Polizisten (oder Bundeskriminalbeamte?) unter dem Zünder der Bombe gefunden haben.
Es ist mir trotz intensiver Recherchen bis heute nicht gelungen, Fotoaufnahmen zu finden, die dieses Beweisstück am Fundort zeigen. Ich habe auch keinen Zugang zu der protokollarischen Erfassung, wie das Fundstück durch wen gefunden bzw. sichergestellt wurde. Offiziell heißt es bis heute in den Medien, Mitglieder der RAF waren die Täter, auch wenn die Tat nie aufgeklärt werden konnte. Das ist aus meiner Sicht ein klarer Widerspruch. Ich weiß nicht, wer der oder die Täter waren, die immer wieder RAF-Terroristen genannt werden. Ich kenne keine kriminalistisch anerkannten Beweise, um einen Täter eindeutig zuzuordnen. Wenn hinsichtlich dieses Falles neue Erkenntnisse vorliegen sollten, würde ich gern Zugang zu diesen erhalten. Gilt in einer Demokratie nicht die Unschuldsvermutung, auch bei einem derartig schwerwiegenden Verbrechen? Darf ich im Vorhinein jemanden öffentlich verdächtigen bzw. vorverurteilen?
Ich nehme nicht die RAF und deren Gewalt in Schutz, sondern würde gern wissen, wer hinter dieser Tat steckt. Meines Erachtens ist der Wunsch Carolin Emckes, des Patenkindes Alfred Herrhausens, nach einem „Forum der Aufklärung“ vollends nachvollziehbar. Hinsichtlich aller unaufgeklärten Morde, die der RAF-Organisation als Ganzes bzw. bestimmten Tätern der RAF zugeordnet werden, wie dem Mord an Siegfried Buback (1977), Ernst Zimmermann (1985), Karl-Heinz Beckurts (1986), Gerold von Braunmühl (1986) und Detlev-Karsten Rohwedder (1991), sollte das Schweigen aller involvierten Personen gebrochen werden, egal ob RAF-Mitglied, Geheimdienst, Verfassungsschutz, Ermittler usw. Erst danach wäre es möglich, eine Schuldzuweisung in den Nachrichten der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten zu verbreiten.
Gewaltsame Tötung Osama bin Ladens
Am 02. Mai 2011 wurde auch in den öffentlich-rechtlichen Medien der offizielle Tod Osama bin Ladens bekannt gegeben. In der Tagesschau lautete die Anmoderation wie folgt:
„Guten Abend, meine Damen und Herren. Der weltweit meistgesuchte Terrorist Osama bin Laden ist tot. Eine US-Spezialeinheit hat den Al-Qaida-Chef nach Angaben von Präsident Obama erschossen. Er sei im pakistanischen Abbottabad aufgespürt worden, knapp 10 Jahre nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York. Die Angst vor Terrorakten ist damit aber wieder fürs Erste gewachsen, die USA befürchten Vergeltungsschläge. Zunächst überwog aber die Erleichterung.“
Danach folgte ein Einspieler aus den USA mit jubelnden Amerikanern, die zufällig feierten. Um den Zufall noch zu toppen, befand sich selbstverständlich ein ARD-Team vor Ort und führte Interviews. Was hier als Nachricht präsentiert wurde, hatte keinerlei journalistischen Anspruch. Es war lediglich die Wiederholung der Bekanntgabe durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten. Das ist mir im Zusammenhang mit den Geschehnissen nach dem 11. September 2001 unbegreiflich. Bei einem Mann, der durch die Adjektive „weltweit meistgesuchten“ in der Moderation klassifiziert wird und durch den Satz „10 Jahren nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York“ für Anschläge verantwortlich gemacht wird, die zum Anlass dienten, dass die USA gemeinsam mit Großbritannien Afghanistan ohne UN-Mandat im Oktober 2001 angriffen, weil die Taliban-Regierung der Aufforderung nicht nachkam, Osama bin Laden auch ohne Beweise an die USA auszuliefern; bei einem Mann, der dafür verantwortlich gemacht wird, dass bis zum heutigen Tag auch Soldaten der Bundeswehr vor Ort stationiert sind, um die Sicherheit der Bundesrepublik zu verteidigen (laut Zitat des verstorbenen Verteidigungsministers Peter Struck), ist für mich nicht nachvollziehbar, dass in der Berichterstattung der „unabhängigsten“ Nachrichten des Landes die journalistischen Leitlinien der ARD nicht zum Einsatz kommen.
Ich weiß bis heute nicht, was tatsächlich geschah, denn ich habe keine Möglichkeit, die veröffentlichten Informationen auf Glaubwürdigkeit zu prüfen. Kennt der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen kriminalistisch bzw. forensisch anerkannten Beweis, der durch dritte Personen (unabhängig von der amerikanischen Regierung) geprüft werden konnte? Das gilt einerseits für die Schuldzuweisung, Osama bin Laden für den 11. September 2001 verantwortlich zu machen (im ehemals öffentlich zugänglichen FBI-Steckbrief wurde ihm eine andere Schuldzuweisung zugerechnet, nicht die den 11. September betreffend), und andererseits für die Bekanntgabe seiner Tötung am 01.05.2011 durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten, Ereignisse, die jetzt ganz nach Art Hollywoods unter dem Titel „Zero Dark Thirty“ verfilmt wurden.
Die nach der Bekanntgabe der vorsätzlichen Tötung folgenden, nachträglichen Meldungen zum Hergang der Ereignisse sind in ihrer Widersprüchlichkeit nicht zu übertreffen. Sollte Osama bin Laden lebend gefangen oder gezielt getötet werden, war er bewaffnet oder lag die Waffe ungeladen im Schrank? Hatte er lebende Schutzschilder benutzt oder ist seine Frau überraschend aufgesprungen? Konnte Präsident Barack Obama im „Situation Room“ alles live per Satellitenübertragung mitverfolgen oder war die Bildübertragung unterbrochen usw., usw., usw.?
Bilderberg-Meeting, Chantilly, Virginia, USA
Vom 31. Mai bis zum 03. Juni 2012 fand das alljährlich stets an einem anderen Ort einberufene Bilderberg-Meeting statt. Aus der ganzen Welt kamen in diesem Jahr über 140 Führungspersönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und anderen Bereichen zusammen, um an einem privat organisierten, protokollunabhängigen, informellen Gedankenaustausch teilzunehmen. Bezüglich der G-7-, G-8-, G-10- und G-20-Treffen oder Veranstaltungen wie dem Weltwirtschaftsforum in Davos kann ich in Ihren Nachrichten-Sendungen eine Berichterstattung sowie Kommentare erhalten. Hinsichtlich der Bilderberg-Meetings erfolgt in den Hauptnachrichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keine Informationsverbreitung bzw. Aufklärung.
Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten prüfen bekanntlich bei der Vielzahl der täglichen Ereignisse deren Relevanz. Ist es nicht relevant, wenn sich unter der Leitung von Henri de Castries (AXA), Josef Ackermann (Deutsche Bank) und dem Dauerteilnehmer Henry Kissinger (diesmal fehlte der sonstige Dauergast David Rockefeller) weltumspannend führende Persönlichkeiten treffen? Warum herrscht medienübergreifend Funkstille? Nach meiner Vermutung liegt es daran, dass das Bilderberg-Meeting ein privates Treffen ist und, soweit verschiedene Quellen es behaupten, Stillschweigen über den Inhalt der Treffen vereinbart wird. Wozu sind dann Journalisten bzw. Reporter vor Ort? Welches Interesse hat die Öffentlichkeit, wenn sich die Führungsriege von Banken, Versicherungen, Ölkonzernen, Telekommunikationsgesellschaften, Softwareanbietern, Rüstungsunternehmen und die Regierungsabgeordnete sowie Pressevertreter zusammenfinden? Ganz zu schweigen von deutschen Persönlichkeiten, die ebenfalls teilgenommen haben, wie Thomas Enders (Vorstand, Airbus), Wolfgang Ischinger (Vorsitz der Münchner Sicherheitskonferenz, Generalbevollmächtigter für Regierungsbeziehungen bei der Allianz), Roland Koch (Vorstand, Bilfinger Berger), Peter Löscher (Vorstand, Siemens AG), Wolfgang Reitzle (Vorstand, Linde AG) und Klaus Kleinfeld (Vorstand, Alcoa).
Matthias Nass (internationaler Korrespondent der ZEIT) war auch 2012 mit dabei. Natürlich finden wir in der ZEIT keinen Leitartikel zu der Veranstaltung. Warum auch, die ZEIT ist kein öffentlich-rechtliches Medium. Die Online-Ausgabe der ZEIT bindet zwar stets die Web-Version der „heute“-Nachrichten („ZDF-Nachrichten in 100 Sekunden“) ein, aber auch hier fand sich keine Information zum Bilderberg-Meeting. Kurz vor Mitternacht lieferte die „heute nacht“-Redaktion dem am 04. Juni 2012 noch wach gebliebenen Zuschauer keine Berichterstattung, sondern eine eigene Meinung über Verschwörungstheoretiker. Ein eventuell gegebenes Interesse an dem besagten Treffen wurde lächerlich gemacht. Hier der O-Ton der Anmoderation von Ina Bergmann:
„... Und jetzt berichtet unser USA-Korrespondent Ulf Röller über die Bilderberg-Konferenz. Ein Meeting, das es offiziell gar nicht gibt, obwohl sich dazu einmal im Jahr über 100 der einflussreichsten Männer und Frauen aus Politik und Wirtschaft an irgendeinem Luxusplätzchen auf diesem Globus treffen. Wer genau dabei ist, weiß man immer erst hinterher. Bilderberger mögen es nämlich diskret und sind mit diesem elitären Networking eine wahre Freude für jeden Verschwörungstheoretiker.“
Der nachfolgende Bericht aus den USA zeigte als „Verschwörungstheoretiker“ klassifizierte US-Bürger, die vor dem abgeschirmten Veranstaltungsbereich demonstrierten. Nicht geboten wurde, obwohl es in der Anmoderation angekündigt wurde und ein ZDF-Reporter direkt vor Ort war, ein Bericht über die Bilderberg-Konferenz in Chantilly. Dass 2011 Peer Steinbrück und in diesem Jahr Jürgen Trittin an diesem Meeting teilgenommen haben und was sie als Bundestagsabgeordnete zur Teilnahme veranlasste (... sorry, ich hatte vergessen, sie waren als Privatperson da), wurde nicht erwähnt. Damit die Teilnahme Jürgen Trittins nicht zu hohe Wellen schlagen konnte, hat er nach der Veranstaltung ein Interview auf seiner Website veröffentlicht, um den Kritikern Wind aus den Segeln zu nehmen. Die Quintessenz lautete: Es war ein freier Gedankenaustausch ohne Protokoll und wie der Zufall es wollte, hatte ihn ein Journalist namens Matthias Nass eingeladen.
Damit die Kette der Zufälle nicht abriss, folgte ein weiterer Zufall. Am 21. Dezember 2012 wurde John Kerry von Präsident Barack Obama zum neuen Außenminister der USA nominiert. Wo hielt sich John Kerry von Ende Mai bis Anfang Juni 2012 auf? In Chantilly, als Gast des Bilderberg-Meetings. Ich gehe davon aus, dass im kommenden Jahr nach Abschluss der Bundestagswahl kein Wort darüber fallen wird, dass der/die neu gewählte Kanzler/-in im Vorfeld Teilnehmer des Meetings war. Meiner Ansicht nach sind die Bilderberg-Meetings im Hintergrund agierende Networks, über die der Bürger in den öffentlich-rechtlichen Nachrichten nichts erfährt bzw. zu denen er keine ausführlichen kritischen und unabhängigen Hintergrundinformationen erhalten kann.
Am 21. Dezember 2012 wurde US-Senator John Kerry (Teilnehmer des Bilderberg-Meetings 2012) als neuer Außenminister durch Präsident Barack Obama nominiert. © Bildnachweis Carolyn Kaster/AP. |
Warum sollte sich also ein Gebührenzahler der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gegenüber der Berichterstattung beschweren? Was sollte dieser bemängeln? Die Themenauswahl oder die Art und Weise der Darstellung? Was aber ist, wenn Beiträge so mutwillig manipuliert werden, dass ein verzerrtes Bild entsteht, so dass der Zuschauer nicht mehr nachvollziehen kann, ob die dargestellte Situation realen Ereignissen oder einer durch dramaturgische Eingriffe gewollten Inszenierung entspricht?
Am 09. Oktober 1934 wurde König Alexander I. von Jugoslawien bei seiner Ankunft in Marseille auf offener Straße erschossen. Verschiedene Kameramänner waren bei diesem Vorfall vor Ort und haben gefilmt. Nach dem Anschlag wurde das gesamte Material aller Kameramänner sofort beschlagnahmt. Danach wurde das Material wieder freigegeben. Heute heißt es, dass keiner der Kameramänner den exakten Moment des Anschlags tatsächlich gefilmt habe. Ob dies wirklich der Fall war oder das Material konfisziert wurde, konnte ich bislang noch nicht prüfen. Interessant ist aber, dass der Kommentator Lowell Thomas in den Fox Movietone News diesen Anschlag mit einfachen filmischen Tricks so nachgestellt präsentierte, dass der Eindruck entstand, Fox hätte diesen Anschlag gefilmt. Die Schusssequenz mit den Schussgeräuschen, die Darstellung der Täterwaffe und der zertrampelte Hut des Attentäters sind nachgestellt.
Der Beitrag hieß „Heimlich in Homs“. Ich habe offiziell 113 Fragen gestellt und nach anfänglicher Nichtbeachtung meiner Fragen durch Einschaltung der ARD-Intendantin Monika Piel auch 113 Antworten durch die zuständigen Redakteure erhalten. Dieser Vorgang dauerte fast drei Monate. Selbst der für den Beitrag zuständige Intendant Peter Boudgoust gab mir ein Feedback. Aus diesem möchte ich kurz zitieren:
„... Es ist geradezu bemerkenswert, dass unter Kriegsbedingungen ein so genau nachvollziehbarer Film entstanden ist. Dass verschiedene Zuschauer zu unterschiedlichen Bewertungen und Meinungen kommen, ist normal und sogar wünschenswert. Es ist ein Zeichen dafür, dass wir mit dem ‚Stoff’ die Grundlage für Meinungsbildung geliefert haben.
Da es zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört, aus verschiedenen Perspektiven über Konflikte zu berichten, drängte sich der Versuch auf, in die Hochburg des syrischen Aufstandes, Homs, zu gelangen und ein Bild der belagerten Stadt zu zeichnen. Das ist, wenn man hohe journalistische Ansprüche wirklich umsetzen will, eine notwendige Ergänzung zur Berichterstattung, die auf der Einreise mit Journalistenvisa und von Regimevertretern eng kontrollierten Beobachtungen beruht.
Mit ‚Heimlich in Homs’ sind wir unserem Informationsauftrag nachgekommen und haben die Lage in Syrien auch aus der Perspektive eines von Regimetruppen belagerten Stadtteils abgebildet. Ähnlich ist die ARD während des Krieges in Libyen vorgegangen, als wir sowohl eine Berichterstattung aus der von Gaddafi-Truppen kontrollierten Hauptstadt Tripolis als auch aus der von Aufständischen gehaltenen Stadt Misrata gewährleisteten. Ich hoffe, mit diesem Argument zum besseren Verständnis beigetragen zu haben. Bleiben Sie uns als Zuschauer ‚gerne auch als kritischer’ erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Boudgoust“
Ich möchte auf die Art und Weise des Beitrags nicht weiter eingehen. Die vorher als einzigartig und unabhängig eingestufte Berichterstattung wurde Monate später (siehe ZAPP-Sendung vom 28. März 2012) für den Hinweis benutzt, dass Berichterstattung auch manipulativ missbraucht werden kann. Damit hat die ARD eine Gegendarstellung vorweggenommen. Der freie Journalist Marcel Mettelsiefen, der für das Material verantwortlich zeichnet, hat ARD, CNN, ZDF, Canal+ und Spiegel diese Story verkauft. Als Lohn für seine Mühen wurde ihm am 10. Mai 2012 der Axel-Springer-Preis für junge Journalisten in der Kategorie Fernsehen und Internet verliehen.
Ich komme im Gegensatz zur anscheinend vorherrschenden Meinung zu der Auffassung, das Massenmedien zwar zur Meinungsbildung beitragen, diese Meinungsbildung aber niemals neutral sein kann und deshalb einem manipulativen Zweck dient. Jede Art von Kommunikation kann zur Steuerung der Massen missbraucht werden. Das wussten bereits die Autoren Walter Lippmann („Public Opinion“, 1922) und Edward Bernays („Propaganda“, 1928). Sie werden diese Publikationen sicherlich kennen. Mir persönlich haben diese Schriften eine völlig neue Wahrnehmung der Informationsverbreitung in den Medien eröffnet.
Beide Autoren waren Teil eines besonderen Netzwerks. Die Formung einer bestimmten öffentlichen Meinung war ihre Spezialdisziplin. Unter anderem halfen sie dem amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson zu Zeiten des Ersten Weltkriegs im „Committee on Public Information CPI“ (bzw. „Creel Committee“), einer „unabhängigen Einrichtung“ (also ohne parlamentarische Kontrolle) der US-Regierung, das eigene Volk für einen Krieg gegen Deutschland zu begeistern (Hinweis: 1914 wurde von Woodrow Wilson noch die Neutralität der USA proklamiert). Auch die „Demokratie-Einführung“ in Europa und wie diese zu verstehen ist, haben wir der damaligen CPI-Einrichtung zu verdanken. Nach dem Ersten Weltkrieg ist die „richtige“ Umsetzung der Demokratie in Deutschland nicht gelungen, weil das Land nur einen Waffenstillstand vereinbart hatte und keine bedingungslose Kapitulation. Dies sollte sich später ändern.
Wenn heute die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Bundeszentrale für politische Bildung die Daseinsberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betonen und von einem gelebten Beispiel des staatsfernen Rundfunks sprechen, stellt sich mir die Frage: Wie bestimmt der öffentlich-rechtliche Rundfunk das Wort „Unabhängigkeit“? Bedeutet es Unabhängigkeit von manipulativem Missbrauch oder Unabhängigkeit vom Zuschauer bzw. Beitragszahler?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich seit seinem Bestehen dafür starkgemacht, seine durch nicht demokratische Verfahrensweisen etablierte Macht zu erhalten und durch Gesetze zu schützen. Auf der ARD-Website ist unter der Rubrik „Rechtsgrundlagen“ Folgendes zu lesen:
„Die ARD und ihre Mitglieder sind in ein komplexes Geflecht rundfunkrechtlicher Regelungen eingebunden. Deren Ausgangspunkte sind das Grundgesetz und die ‚Rundfunkurteile’ des Bundesverfassungsgerichts. Laut Grundgesetz ist es Aufgabe des Rundfunks und anderer Medien, den Bürgern eine freie und umfassende Meinungsbildung zu ermöglichen. Darum gehört zu den Grundrechten auch ‚die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk’.“
Für mich ist dieses komplexe Geflecht einfach zu entwirren. Ein Blick in das Grundgesetz für die Bundesrepublik hilft dabei, hier steht der häufig und stets als legitimierender Verfassungsauftrag zitierte Artikel 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3:
„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Im Grundgesetz steht nicht, dass der Rundfunk durch die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten durchgeführt wird und durch Pflichtabgaben der Bürger zu gewährleisten ist. Auch wenn mehrfach spezielle, den Rundfunk betreffende Gesetzesvorlagen novelliert worden sind, wurde dieser Absatz bislang nicht verändert. Selbstverständlich halfen die Juristen, diese Formulierung innerhalb des Grundgesetzes so auszulegen, dass diese nur auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu beziehen ist.
Woher bezog der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine ursprüngliche Daseinsberechtigung? Es lohnt sich ein Blick in das erste sogenannte Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Februar 1961, als das „Adenauer-Fernsehen“ abgeblockt wurde und, wie der Zufall es wollte, die Konkursmasse komplett zum heutigen ZDF überging. In diesem Urteil findet sich eine bemerkenswerte Einführungspassage zur Historie:
„... Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wurde der Betrieb von Rundfunkanlagen durch deutsche Stellen zunächst verboten. Die beschlagnahmten Sender wurden von den Besatzungsmächten betrieben, die den Rundfunk nach und nach wieder in deutsche Hand gaben. Die westlichen Besatzungsmächte verfolgten das Ziel, jeglichen staatlichen Einfluß auf den Rundfunk auszuschalten. Durch Verordnungen der Militärregierungen oder durch Gesetze der Länder, auf deren Inhalt die Besatzungsmächte maßgeblich Einfluß nahmen, wurden in den drei westlichen Besatzungszonen Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts geschaffen. Sie erhielten das Recht der Selbstverwaltung und unterlagen zum Teil einer eng umrissenen Rechtsaufsicht. Die Grundsätze der Programmgestaltung sowie die Bestimmungen über ihre Aufgaben, Organisation und Wirtschaftsführung dienten dem Ziel, die Unabhängigkeit der Anstalten vom Staat und ihre politische Neutralität zu sichern. Gleiches gilt für die später ohne Einwirkung der Besatzungsmächte durch Gesetze oder Staatsverträge errichteten Rundfunkanstalten.
Um die Rundfunkanstalten von der Post völlig unabhängig zu machen, übereigneten die Besatzungsmächte den neugeschaffenen Rundfunkanstalten das gesamte Rundfunkvermögen der Reichspost und der Reichsrundfunkgesellschaft. Die Rundfunkanstalten wurden Eigentümer aller Studio- und Sendeeinrichtungen. Die Befugnisse der Post wurden erheblich eingeschränkt. Programmgestaltung sowie Studio- und Sendetechnik waren Sache der Rundfunkanstalten. Das ist auch heute noch der Fall. ...“
Es ist alles eine Frage des Blickwinkels. Tatsache ist jedoch, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk als feste Instanz durch die damaligen Besatzungsmächte undemokratisch neu geordnet wurde und die vorher bestehenden Besitzverhältnisse verändert wurden. Alle nachfolgenden Gesetze versuchten lediglich, den Status quo zu rechtfertigen. Die häufig zu hörende Argumentation, dass der Staat seine Macht im Kontext des Rundfunks missbrauchen könnte und es deshalb den unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf Bundesländerebene gebe, würde ich gern auch in anderen Zusammenhängen hören. In unserem Staat ist alles demokratisch? Wie könnte da der Staatsrundfunk undemokratisch sein?
Heute lehrt man in den Schulen, dass es in der DDR einen Unterschied zwischen Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit gab. Dazu wird gern das Beispiel der proklamierten Pressefreiheit genutzt, die in der Verfassung unter Artikel 27 Absatz 2 verankert war. Dort hieß es:
„Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.“
Wenn Sie diese Aussage zu DDR-Zeiten öffentlich als unwahr dargestellt hätten, wären Sie sofort eingeschüchtert, denunziert oder sogar verhaftet worden. Heute können Lehrer aus der ehemaligen DDR, die vorher parteikonform agierten und weiterhin oftmals ihren Beruf ausübten, das Gegenteil behaupten, weil es so in den Lehrplänen steht. Das ist praktisch.
Wie es aber zur heutigen Legitimierung des Rundfunkbeitrags kommen konnte, wird öffentlich nicht kritisch in den Schulen hinterfragt. Die Bezahlung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird als sinnvoll vorausgesetzt. Doch hat diese Abgabe eine ähnliche Metamorphose wie die Rundfunkgeschichte seit dessen Bestehen durchlaufen. Von Anfang an hatten Reichspost-, Reichsinnen- und Finanzministerium entweder sicherheits- oder hoheitsrechtliche Bedenken, den Rundfunk für jedermann freizugeben. Um eine Freigabe zu ermöglichen, mussten die Bedenken zerstreut werden. Da half die Einführung der Gebühr. Man argumentierte, dass die neue Einrichtung nur das Vertrauen der Öffentlichkeit gewinnen könne, wenn ein Teilnehmer zahle.
Die Postjuristen stellten aber klar: Es sollte nicht für das Programm, sondern für die Verleihung des Empfangsrechtes bezahlt werden. Die Hoheit über das Empfangsrecht lag beim Staat bzw. bei der Reichstelegraphenverwaltung. Die Gebührenerhebung des Rundfunks in Deutschland begann nicht im Rahmen einer gesetzlichen Regelung, die ein Parlament demokratisch verabschiedet hat, sondern im Oktober 1923 wurde vom Reichspostministerium eine Verfügung erlassen. Die Verfügung Nr. 815 hatte den Titel „Einführung eines Unterhaltungsrundfunks in Deutschland“ und wurde als Durchführungsbestimmung an alle Reichspostämter weitergereicht. In ihr wurden die Gebühren geregelt - ohne eine Bezugsgröße, aus der erkenntlich wird, warum die Gebühren in den besagten Höhe angesetzt waren. Es lautet in dieser Verfügung:
„Für die Ermittlung einer Genehmigung für Rundfunkempfänger ist dem Rundfunkempfänger vor Aushändigung der Genehmigungsurkunde eine Gebühr von 25 Mark Grundwert, vervielfacht mit der am Tage der Zahlung gültigen Verhältniszahl für die Berechnung der Telegraphengebühren im Verkehr mit dem Ausland, einzuziehen. In diesem Betrag ist die Gebühr für die Beschaffung und Übermittlung der Rundfunknachrichten, Musikvorführungen usw. bereits enthalten, sie wird der betreffenden Nachrichtengesellschaft von hier überwiesen werden. Irgendeine Gewähr für die Belieferung der Anlage mit Nachrichten usw. kann die RTV angesichts der Neuheit der Einrichtung nicht übernehmen.“
Die Gebühr galt für ein Jahr und die Verhältniszahl konnte der Reichspostminister selbst festlegen. Am 29.Oktober 1923 betrug diese Zahl 144 Milliarden. Das bedeutet: 350 Mrd. Mark kostete die Gebühr. Abgesehen von der inflationär bedingten Höhe sind aus meiner Sicht die neun zugehörigen Bedingungen der Reichstelegraphenverwaltung (RTV) erwähnenswert. Unter anderem wurde vorgeschrieben, welche Sendungen empfangen werden durften und dass die Beauftragten der RTV das Recht hatten, Grundstücke und Räume zur Prüfung der Empfangsgeräte zu betreten. Für die GEZ-Mitarbeiter wäre dies ein Traum gewesen.
Ab dem 01. Januar 1924 wurden die Gebühren erhöht. Von 25 auf 60 Mark. Im März 1924 wurde die bestehende Rundfunkregelung sogar verschärft, indem man anstelle der vorhergehenden Verordnung eine Notverordnung zum Schutz des Funkwesens erließ. Unter Ausschluss jeglicher demokratischer bzw. parlamentarischer Kontrolle. Die Gebots- und Verbotsparagraphen wurden deutlich verschärft, um das Schwarzhören zu unterbinden. Schwarzhörer waren in erster Linie Amateurfunker, die ihre umgebauten Funkgeräte zum Rundfunk-Hören nutzten. Dieses „Schwarzhören“ musste unterbunden werden. Paragraph 2 der Notverordnung drohte jedem Betreiber einer nicht zugelassenen Funkanlage eine Gefängnisstrafe an. Paragraph 5 regelte, dass auch Staatsanwälte und Polizisten Räume durchsuchen können, in denen unberechtigte Funkanlagen vermutet wurden. Alles war scheinbar möglich.
Doch wie verwunderlich: Mit einer neuen Verfügung, der Nr. 273 (14. Mai 1924), wurden die Rundfunkgebühren rückwirkend zum 01. April 1924 auf 2 Mark pro Monat, also 24 Mark im Jahr, festgelegt. Was geschah damals mit den Gebühren, die nicht für das Programm, sondern für den Verleih des Empfangsrechtes gezahlt wurden? Die Gebühr war in erster Linie für die Post bestimmt. Diese übernahm den Gebühreneinzug. Sie überwies den einzelnen Rundfunkgesellschaften anteilig einen Betrag für deren Ausgaben. Abhängig von der Teilnehmerzahl innerhalb eines Sendegebietes wurden von den eingenommenen Gebühren 50 bis 60 % den Rundfunkgesellschaften übergeben. Die Rundfunkgesellschaften selbst mussten ihrerseits Beträge an die Reichspost entrichten, z. B. für die Nutzung der posteigenen Sendeanlagen oder eine Art Stundengebühr für die Betriebsstunde. In einem in den Akten des Reichspostministeriums befindlichen Merkblatt für Rundfunkanlagen vom 13. März 1925 heißt es:
„Die monatliche Gebühr von 2 M ist so gering, daß sie jeder bezahlen kann. Die Gebühr dient dazu, um die Künstler zu bezahlen, die beim Unterhaltungsrundfunk mitwirken, und die Sendekosten zu decken. Jeder Schwarzhörer bringt die Künstler um ihren wohlverdienten Lohn, stiehlt geistiges Eigentum und unterzieht die der Post gehörende Sendegebühr.“
Wem sollte hier ein schlechtes Gewissen bereitet werden? Den Schwarzhörern oder denjenigen, die im Rundfunk gut verdienten? Kurz zum Vergleich: Ein ungelernter Arbeiter verdiente rund 1.405 RM/a, ein mittlerer Angestellter rund 3.240 RM/a und ein Aufsichtsratsmitglied des Rundfunks in Frankfurt erhielt Tantiemen in Höhe von 10.000 Mark im Jahr.
Offiziell wurde das Parlament über die Rundfunkregelungen erst drei Jahre nach deren Inkraftsetzung unterrichtet. Am 02. Dezember 1926 informierte der Reichsinnenminister und stellte die Richtlinien über die Regelungen des Rundfunks vor. Ab dem 14. Januar 1928 gab es eine umfassende Gesetzesregelung, das „Gesetz über Fernmeldeanlagen“ (Fernmeldeanlagengesetz/FAG). Die Reichspost setzte nach FAG die Verleih- bzw. Genehmigungsbedingungen fest und kontrollierte die Einhaltung. Die Vorschriften über die Zahlung von Postgebühren galten auch für Gebühren, die für die Erteilung einer „Verleihung“ zu zahlen waren. Die Gebührenanteile, welche die Post einbehielt bzw. weiterverteilte, variierten.
Der Rundfunk entwickelte sich rasant. Die Regierung von Papen zentralisierte 1932 den Rundfunk, bevor Reichskanzler Hindenburg per Erlass das „Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda“ ins Leben rief und einen Tag später Joseph Goebbels zu dessen Reichsminister ernannte. An der Rundfunkgebühr änderte sich trotz einschneidender Strukturveränderungen nichts.
1945 kam es zu kompletten Neuregelungen des Rundfunks, wie bereits oben beschrieben. Diese Regelungen bzw. Veränderungen waren kein Zufall. Bereits 1941 wechselte die Leitung der britischen psychologischen Kriegsführung in die Kompetenz der Political Warfare Executive (PWE), die der Verantwortung des britischen Außenministers, des Informationsministers sowie des Ministers für wirtschaftliche Kriegsführung unterstand. Ab 1943 wurden innerhalb dieses Gremiums die ersten Pläne über die Neuordnung von Rundfunk und Presse in Nachkriegsdeutschland entwickelt. Auch die BBC und das Ministry of Information waren aktiv und erarbeiteten gemeinsam einen 3-Stufen-Plan (Übernahme durch die Besatzer, Neuorganisation durch die Besatzer und Übergabe an die Deutschen) zum Neuaufbau der deutschen Medien.
Ein Mitglied der BBC in diesem Gremium war Hugh Carleton Greene, der spätere, in den Jahren 1946 bis 1948, Generaldirektor des NWDR. Seit 1944 arbeiteten Amerikaner und Briten in der gemeinsamen Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force (SHAEF). Die Psychological Warfare Division war zuständig für die zu planende Informationspolitik in Deutschland und gemeinsam mit der SHAEF wurden u. a. das „Eclipse“-Memorandum vom Dezember 1944 über die künftige Kontrolle der deutschen Publizistik und im April 1945 das „Manual for the Control of German Information Services“ (als Handlungsgrundlage für die Informationsdienste in der britischen und amerikanischen Zone) erarbeitet. Man wollte auf Deutschlands Stunde null gut vorbereitet sein, um nach dem Krieg die Neuordnung und den Re-Education-Prozess in Deutschland folgen zu lassen.
Die vier Siegermächte verfolgten keine einheitliche Rundfunkpolitik. Eines wurde jedoch in den westlichen Besatzungszonen einheitlich geregelt: Die Post sollte weiterhin die Gebühren einziehen, obwohl ihr andere Rechte entzogen wurden. Eines änderte sich grundlegend. Gläubiger der Hörergebühr war nicht weiterhin die Post, sondern die Sendeanstalt. Die Post durfte von der erhobenen Gebühr lediglich einen kleinen Anteil für ihre Verwaltungs- und Inkassoaufgaben einbehalten (19,3–25 %). Das heißt, die Post handelte jetzt für die Sendeanstalten, obwohl die Gebühr offiziell weiterhin für die Verleihung des Empfangsrechtes fällig war. Lag dieses Recht nicht einmal ausschließlich bei der Post? Es war halt alles im Wandel. Bereits 1958 gelangte Hans Peter Ipsen in dem Buch „Die Rundfunkgebühr“ (Verlag Hans-Bredow-Institut) zu der Feststellung, dass die Hörergebühr keine Verwaltungs-, sondern eine Anstaltsgebühr mit Beitragscharakter ist.
Mit der Schaffung des Grundgesetzes und den vielen folgenden Rundfunkurteilen des Bundesverfassungsgerichtes wurde die Monopolstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erst nachträglich rechtlich verankert und der heutige Rundfunkbeitrag entstand, der die finanzielle Ausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern sollte, damit dieser seinem Grundversorgungsauftrag gerecht werden und zur Meinungsbildung beitragen kann.
Mit diesem kleinen Exkurs möchte ich darlegen, dass mir die komplexen Entwicklungen der Rundfunkgeschichte in Grundzügen bekannt sind. Ich kenne selbstverständlich nicht sämtliche Details. Je nach Zeitepoche wird ein neues gesellschaftliches Bild vermittelt und jedes erhebt den Anspruch auf Wahrhaftigkeit. So auch heute. Durch den Zugang zu historischen Quellen habe ich viel erfahren. Selbst in der aktuellen Literatur, wie dem über 2.000 Seiten starken Buch „Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht“ kann ich nachlesen, wie ich heute jeden derzeit geltenden Paragraphen offiziell interpretieren darf. Die Gebühr wird jetzt zum Beitrag. Mit diesem kleinen Begriffstausch wird auch die letzte Hürde genommen - die Entkopplung der Zahlung von einer Gegenleistung für die Zahlungsverpflichtung.
Das erinnert an den Roman „1984“ von Georg Orwell. Dort gab es den „Großen Bruder“, der mit seinem Ministerium für Wahrheit definierte, wie die Menschen innerhalb des Systems sämtliche Aspekte und Ereignisse zu interpretieren hatten. Es war ein Gedankenverbrechen, die Dinge zu hinterfragen. Das galt auch für die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, denn diese wurde zentral kontrolliert. Neben der totalen Überwachung per Teleschirm wurden die Menschen in „1984“ durch die politische Amtssprache „Neusprech“ geformt.
Aus meiner Sicht stimmt etwas nicht, wenn Gesetze geändert werden müssen, weil die Gebührenfinanzierung immer weiter wegzubrechen droht, vor allem, wenn die Teilnehmer nicht bereit sind (aus welchen Gründen auch immer), diese Abgabe für gerechtfertigt zu halten. Das Internet und der Zugang zu neuen vielfältigen, grenzüberschreitenden Meinungsquellen spielen dabei eine zentrale Rolle, der rechtlichen Logik der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht mehr bedingungslos zu folgen.
Laut Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 könnte ich mich auf die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ beziehen, in der es heißt:
„Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
Was sagen die juristischen Experten des Völker- bzw. Staatsrechts? Ist es nicht so, dass Menschenrecht formal Vorrang gegenüber dem Grundgesetz hat? Aber wie sollte ich dies durchsetzen können? Es spielt keine Rolle, weil ich weiß, dass ich dieses Recht bei keiner Instanz einklagen könnte. Gesetz und Recht sind noch lange nicht gleichbedeutend mit Gerechtigkeit.
Der Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk widerspricht dem Solidarprinzip, denn wie solidarisch ist es, zu etwas gezwungen zu werden, das man ablehnt? Ganz zu schweigen von der prozentualen Belastung des Rundfunkbeitrages je nach Verdienst eines Beitragszahlers. Bei einer typischen Verkäuferin mit 1.350,- Euro/Monat sind es 1,33 %, bei Ihnen als Intendantin mit 18.333,- Euro/Monat sind es 0,09 % und beim Volkswagen-Chef Martin Winterkorn mit 1.458.333,- Euro/Monat sind es fast nicht mehr messbare 0,0001 %. Das klingt nicht solidarisch.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht politisch unabhängig, denn wie wäre es sonst möglich, dass namhafte Journalisten und Publizisten ungehindert zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der Politik hin und her wechseln können?
- Karl-Günther von Hase, Regierungssprecher, wird 1977 Intendant des ZDF.
- Conrad Adlers, Regierungssprecher, wird 1980 Intendant der Deutschen Welle.
- Klaus Bölling, Intendant bei Radio Bremen, wird 1974 Regierungssprecher.
- Ulrich Wilhelm, Regierungssprecher, wird 2011 Intendant des Bayerischen Rundfunks.
- Steffen Seibert, Moderator des „heute journal“, wird 2011 Regierungssprecher (und selbstverständlich hat er ein Rückkehrrecht zu seinem alten Arbeitgeber).
Ulrich Wilhelm war zwischen 2005 und 2010 Regierungssprecher der Bundesregierung und Chef des Bundespresseamtes. Am 1. Februar 2011 wurde er Intendant des Bayerischen Rundfunks. © Bildnachweis dapd. |
- Unparteilichkeit
- unabhängige Berichterstattung durch weltweites Korrespondentennetz
- investigative Recherche
- Darlegung von Hintergründen
- kritische Analyse
Es wird zu häufig dämonisiert statt informiert. Ein bekanntes Zitat bringt es für mich auf den Punkt: „Journalismus ist etwas zu veröffentlichen, was andere nicht wollen, dass es veröffentlicht wird. Alles andere ist Propaganda.“
Ich bin ein zutiefst friedliebender Mensch. Ich lehne jede Waffengewalt ab. Dorthin, wo sich Konflikte anzudrohen scheinen oder ausgebrochen sind, müssen nicht Waffen und Militär entsandt werden, sondern engagierte Menschen, die den humanistisch verbindenden Dialog suchen, um friedliche Lösungen zu schaffen. Dies gilt für alle Seiten. Denn wir alle sind eins. Deshalb kann ich es nicht gutheißen, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Definition übernimmt, ob ein gewaltsamer Konflikt verwerflich oder ein Zeichen der Demokratiewillens ist. Das Gleiche gilt für die Einschätzung, ob ein Mensch mit einer Waffe ein Soldat, Söldner, Freiheitskämpfer oder Terrorist ist. Massenmedien missbrauchen ihre Präsenz, um Aufmerksamkeit zu lenken und eine einseitige Meinung zu bilden.
Aus den oben genannten Gründen lehne ich es deshalb aus Gewissensgründen ab, den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk weiterhin finanziell zu unterstützen. Ich bitte Sie hiermit, mich förmlich von der Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrages zu befreien. In einer modernen Gesellschaft sollte es möglich sein, gleichberechtigt und friedlich mit anders denkenden und fühlenden Menschen zusammenzuleben und deren Interessen zu wahren, auch wenn es dafür vielleicht noch nicht das passende Gesetz oder Antragsformular gibt.
Ich setze darauf, dass Sie meinen Wunsch respektieren, auch wenn Sie vielleicht anders denken. In Anerkennung, dass Sie sich so viel Zeit für meinen offenen Brief genommen haben, freue ich mich auf Ihre Antwort. Wenn Sie Fragen zu meinem Anliegen haben, können Sie sich gern jederzeit an mich wenden. Ich werde Ihre, die des Beitragsservice und meine Korrespondenz bzw. unseren persönlichen Austausch der Allgemeinheit im Internet (rundfunkbeitrag.blogspot.de) zur Verfügung stellen, damit interessierte Menschen an dieser Thematik teilhaben können.
Gern bin ich bereit, meinen Beitrag von monatlich 17,98 Euro einer Einrichtung zu überweisen, mit der ich mich auch solidarisch verbunden fühle und bei der ich direkt nachvollziehen kann, was dieser Beitrag positiv bewirkt.
Ich wünsche Ihnen ein gesundes und glückliches neues Jahr
Olaf Kretschmann