Mittwoch, 17. November 2021

Pfändungsabwehr - Antrag Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens - Brief an das Finanzamt Lichtenberg vom 17.11.2021



Finanzamt Lichtenberg
persönlich z. Hd.
xxx
Josef-Orlopp-Straße 62
10365 Berlin


Betreff: Sofortige Aussetzung bzw. Rückgabe des Vollstreckungsverfahrens (xxxx/x/xxxx/xx) als offener Brief


Sehr geehrte Frau xxx,

wie am 02.11.2021 telefonisch vereinbart, melde ich mich bei Ihnen auch noch einmal schriftlich, um Sie in Kenntnis darüber zu setzen, dass das oben genannte Vollstreckungsverfahren an den rbb wieder zurückzugeben ist. Seit dem 01.01.2013 stehe ich mit der Intendanz des rbb im öffentlichen Dialog, damit meine Gewissensnot, die durch den Rundfunkbeitragszwang entstanden ist, abgewendet wird. Neben einem verwaltungsrechtlichen Klärungsweg, der 2013 begann und 2019 durch das OVG Berlin beendet wurde, erfolgte eine fristkonforme Verfassungsbeschwerde am 12. März 2019 (1 BvR 652/19, unter folgendem Link einsehbar: rundfunkbeitrag.blogspot.com/2019/03/verfassungsbeschwerde-gegen-den.html) beim Bundesverfassungsgericht, über die bis heute noch nicht entschieden wurde. 

Als weisungsorientierte Funktionskraft des Finanzamtes und als strukturell-gewalt-ausführende Vollstreckungsgehilfin des rbb möchte ich Sie deshalb direkt kontaktieren, weil auch Sie aktiv dabei helfen können, meine innere Gewissensnot abzuwenden. Zum Verständnis: Leider wurde wahrscheinlich durch die automatisierte und maschinelle IT-Architektur des rbb eine Vollstreckung bei Ihnen eingeleitet, ohne dass ein menschliches Wesen des rbb dies aktiv geprüft und veranlasst hatte. Dies erfolgte, obwohl der rbb eine umfassende Kenntnis darüber besitzt, dass ich seit 2013 den Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen nicht freiwillig entrichten kann (siehe auch obige Verfassungsbeschwerde). Über diesen Verstoß habe ich den rbb unterrichtet und diesen aufgefordert, umgehend Abhilfe zu schaffen.

Bis zum heutigen Tag ist verfassungsrechtlich unklar, ob bei einer Gewissensnot, die durch den Beitragszwang bei einem Betroffenen entstehen könnte und die der Betroffene auch nach außen proklamiert hat bzw. durch einen Härtefallbefreiungsantrag abzuwenden versucht, die Freiheit entsprechend seines Gewissens zu handeln, durch die strukturelle Gewalt hoheitlicher Institutionen durchbrochen werden darf.

Aus diesem Grund möchte ich an Ihre Menschlichkeit appellieren, Ihr persönlich zu verantwortendes Vollstreckungsersuchen zurückzuziehen und bis zur verfassungsrechtlichen Klärung jedwede Vollstreckungen auszusetzen. Vielen Dank.

Zusätzlich stelle ich zum grundrechtlichen Schutz noch folgende Anträge:

1.) Die sofortige Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens (xxx/x/xxxx/xx)

2.) Die Rücksendung des Vorgangs an den rbb


Begründung:

a.) Die Rechtskraft liegt noch nicht oder nicht mehr vor. Diese Vollstreckungsvoraussetzung ist nicht mehr erfüllt, nachdem das Bundesverfassungsgericht meiner Verfassungsbeschwerde vom 12.03.2019 (1 BvR 652/19) eine erkennbare Bedeutung zumisst, ablesbar an der Verweildauer von fast 2,5 Jahren ohne Annahmeverweigerung und an der sofortigen Zuteilung eines Aktenzeichens „BvR“, also für die Vormerkung zum Entscheid durch den richterlichen Spruchkörper. 

b.) Bei der Intendantin des rbb, Frau Patricia Schlesinger, liegen eine Eilaufforderung zur Rücknahme sowie ein Aussetzungsantrag vor.

c.) Bei der Leiterin des rbb-Justitiariats, Frau xxx, liegen eine Eilaufforderung zur Rücknahme sowie ein Aussetzungsantrag vor.

d.) Bei der Leiterin der Beitragsservice-Abteilung des rbb, Frau xxx, liegen eine Eilaufforderung zur Rücknahme sowie ein Aussetzungsantrag vor.


Ich bitte Sie um eine persönliche Antwort, gleich ob als institutionelle Funktionsträgerin oder als privater Mensch. Vielen Dank.


Mit freundlichen Grüßen

Olaf Kretschmann


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