Betreff: Eilaufforderung zur Rücknahme der Vollstreckung bis zum 23.11.2021 bezogen auf das Beitragskonto xxx xxx xxx als offener Brief
Sehr geehrte Frau Schlesinger,
ich muss mich wieder bei Ihnen persönlich melden, weil vor allem Sie aktiv dabei helfen können, meine innere Gewissensnot abzuwenden. Zum Verständnis: Leider wurde wahrscheinlich durch die automatisierte und maschinelle IT-Architektur Ihres Unternehmens eine Vollstreckung beim Finanzamt Berlin-Lichtenberg eingeleitet, ohne dass ein menschliches Wesen diese aktiv sowie prüfend veranlasst hatte. Dies erfolgte, obwohl Sie wissen, dass ich seit 2013 den Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen (die ich Ihrer Vorgängerin und auch Ihnen ausführlich dargelegt habe) nicht freiwillig entrichten kann. Da das Finanzamt im Rahmen der strukturellen Gewalt nur weisungsorientiert handelt und jedwede persönliche Verantwortung aktiv umgeht, fordere ich Sie hiermit auf, die eingeleitete Vollstreckung beim Finanzamt Berlin-Lichtenberg wieder zurückzuziehen.
Ihnen wird bewusst sein, dass auf der rechtlichen Ebene durch das lobbyistische Kirchhof-Brüder-Urteil vom Juli 2018 ein Zahlungszwang für das Rundfunksystem für einen Wohnenden als verfassungsrechtlich eingeordnet wurde. Diese Entscheidung bedeutet zwar, dass aus systemischer Sicht ein Zwang als normenkonform gedeutet wurde, jedoch ist bis zum heutigen Tag verfassungsrechtlich unklar, ob bei einer Gewissensnot, die durch den Beitragszwang bei einem Betroffenen entstehen könnte und die der Betroffene auch nach außen proklamiert hat bzw. durch einen Härtefallbefreiungsantrag abzuwenden versucht, die Freiheit entsprechend seines Gewissens zu handeln, durch die strukturelle Gewalt hoheitlicher Institutionen durchbrochen werden darf.
Sie, als juristisch verantwortliche Vertreterin des rbb, wissen, dass eine entsprechende Verfassungsbeschwerde von mir (1 BvR 652/19, unter folgendem Link einsehbar: rundfunkbeitrag.blogspot.com/2019/03/verfassungsbeschwerde-gegen-den.html), beim Bundesverfassungsgericht vorliegt, die genau den oben genannten Sachverhalt zur Prüfung vorträgt. Da über die Beschwerde bis heute nicht abschließend entschieden wurde, können auch Sie bzw. Ihre Institution nicht darüber bestimmen, welche Einordnung hier erfolgen müsste.
Aus diesem Grund möchte ich nochmals an Ihre Menschlichkeit appellieren, Ihr persönlich zu verantwortendes Vollstreckungsersuchen zurückzuziehen und bis zur verfassungsrechtlichen Klärung jedwede Vollstreckungen auszusetzen. Vielen Dank.
Da Sie sich bisher, aus für mich nicht ersichtlichen Gründen, einem persönlichen Dialog verwehren, schreibe ich parallel 2 weitere Ihrer Kolleginnen (aus der Rechtsabteilung des Beitragsservice) an, um zu klären, ob diese die empathische Kraft besitzen, einem unter einer schwerwiegenden Gewissensnot leidenden Menschen aktiv helfen zu wollen.
Ich bitte Sie um eine persönliche Antwort, gleich ob als institutionelle Funktionsträgerin oder als privater Mensch. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Kretschmann
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