Betreff: Eilaufforderung zur Rücknahme der Vollstreckung bis zum 23.11.2021 bezogen auf das Beitragskonto xxx xxx xxx als offener Brief
Sehr geehrte Frau xxx,
zunächst möchte ich mich kurz vorstellen, da wir bisher noch keinen direkten Austausch hatten. Mein Name ist Olaf Kretschmann und ich bin derjenige, der seit dem 01.01.2013 öffentlich mit Ihrer Institution im Dialog steht, damit meine Gewissensnot, die durch den Rundfunkbeitragszwang entstanden ist, abgewendet wird. Neben einem verwaltungsrechtlichen Klärungsweg, der 2013 begann und 2019 durch das OVG Berlin beendet wurde, erfolgte eine fristkonforme Verfassungsbeschwerde am 12. März 2019 (1 BvR 652/19, unter folgendem Link einsehbar: rundfunkbeitrag.blogspot.com/2019/03/verfassungsbeschwerde-gegen-den.html) beim Bundesverfassungsgericht, über die bis heute noch nicht entschieden wurde.
Als Leiterin der Abteilung Beitragsservice des rbb möchte ich Sie deshalb kontaktieren, weil auch Sie aktiv dabei helfen können, meine innere Gewissensnot abzuwenden. Zum Verständnis: Leider wurde wahrscheinlich durch die automatisierte und maschinelle IT-Architektur Ihres Unternehmens eine Vollstreckung beim Finanzamt Berlin-Lichtenberg eingeleitet, ohne dass ein menschliches Wesen diese aktiv sowie prüfend veranlasst hatte. Dies erfolgte, obwohl Ihre Institution eine umfassende Kenntnis darüber besitzt, dass ich seit 2013 den Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen (die ich damals Frau Dagmar Reim und seit dessen Amtsantritt auch Frau Patricia Schlesinger mitteilte) nicht freiwillig entrichten kann. Da das Finanzamt im Rahmen der strukturellen Gewalt nur weisungsorientiert handelt und jedwede persönliche Verantwortung aktiv umgeht, fordere ich Sie hiermit auf, die eingeleitete Vollstreckung beim Finanzamt Berlin-Lichtenberg wieder zurückzuziehen.
Ihnen wird bewusst sein, dass auf der rechtlichen Ebene durch das lobbyistische Kirchhof-Brüder-Urteil vom Juli 2018 ein Zahlungszwang für das Rundfunksystem für einen Wohnenden als verfassungsrechtlich eingeordnet wurde. Diese Entscheidung bedeutet zwar, dass aus systemischer Sicht ein Zwang als normenkonform gedeutet wurde, jedoch ist bis zum heutigen Tag verfassungsrechtlich unklar, ob bei einer Gewissensnot, die durch den Beitragszwang bei einem Betroffenen entstehen könnte und die der Betroffene auch nach außen proklamiert hat bzw. durch einen Härtefallbefreiungsantrag abzuwenden versucht, die Freiheit entsprechend seines Gewissens zu handeln, durch die strukturelle Gewalt hoheitlicher Institutionen durchbrochen werden darf.
Aus diesem Grund möchte ich an Ihre Menschlichkeit appellieren, Ihr persönlich zu verantwortendes Vollstreckungsersuchen zurückzuziehen und bis zur verfassungsrechtlichen Klärung jedwede Vollstreckungen auszusetzen. Vielen Dank.
Da sich Frau Patricia Schlesinger bisher aus für mich nicht ersichtlichen Gründen einem persönlichen Dialog verwehrt, habe ich nicht nur die Intendantin, sondern auch Sie und die Leiterin des Justitiariat des rbb kontaktiert, um zu klären, ob jemand von Ihnen den Mut und die empathische Kraft besitzt, einem unter einer schwerwiegenden Gewissensnot leidenden Menschen aktiv helfen zu wollen.
Ich bitte Sie um eine persönliche Antwort, gleich ob als institutionelle Funktionsträgerin oder als privater Mensch. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Kretschmann
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