Sonntag, 24. Mai 2020

Mahnung (Ankündigung der Zwangsvollstreckung) des Beitragsservice (Köln) von ARD, ZDF und Deutschlandradio über rückständige Rundfunkbeiträge vom 19.05.2020





1 Kommentar:

  1. Solange die Abgabepflicht besteht, wird man die festgesetzten Kosten und Kostenerhöhungen zahlen müssen. Wird nicht gezahlt (Empfehlung Anwalt z.B. https://www.ra-wollangk.de kann auch die Zwangsvollstreckung mit weitreichenden Konsequenzen eingeleitet werden.


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