Olaf Kretschmann vs. Rundfunkbeitragspflicht - Der Info-Blog zum gesamten Klageverfahren
Sonntag, 10. Mai 2020
Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid vom 04.04.2020, postalisch zugestellt am 14.04.2020 (fristgerecht eingereicht am 09.05.2020)
Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gesetzliche Vertreterin
Frau Intendantin
Patricia Schlesinger
- persönlich -
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
Berlin, 09.05.2020
Betreff: Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid vom 04.04.2020, eingegangen am 14.04.2020, für das von Ihnen bezeichnete Beitragskonto 410 773 955 als offener Brief an die Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) Patricia Schlesinger
Sehr geehrte Frau Schlesinger,
hiermit lege ich formal fristgemäß Widerspruch gegen den oben genannten Festsetzungsbescheid ein. Sie wissen, dass ich mich in einer Not-Situation befinde, denn die Zahlung des von Ihnen geforderten Rundfunkbeitrages würde in mir einen Gewissenskonflikt auslösen.
Bewusst habe ich mich dazu entschieden, diesem Widerspruch keine detaillierte Begründung beizufügen, da diese Ihrer Landesrundfunkanstalt bekannt ist. Detaillierte Ausführungen können Sie gerne auch der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 652/19 entnehmen, die unter folgendem Link einsehbar ist:
rundfunkbeitrag.blogspot.com/2019/03/verfassungsbeschwerde-gegen-den.html
Falls Sie es wünschen, sende ich Ihnen dieses Dokument auch als Kopie zu.
Abschließend möchte ich nochmals an Ihre Menschlichkeit appellieren, meinem Befreiungsantrag umgehend stattzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Kretschmann
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