Donnerstag, 26. November 2015

Stellungnahme des rbb-Justitiariats zur Berufungszulassung in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 16.11.2015






2 Kommentare:

  1. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

    AntwortenLöschen
  2. ahaaaa ... die gewissensfreiheit - sprich in dem fall die unvereinbarkeit der machenschaften des öff. rundfunks mit den eigenen werten - wird also nicht durch die (zwangsweise) abgabe finanzieller mittel an eben diesen verletzt. man kann naemlich einfach weggucken! klasse, oder?!

    vorzuegliche argumentative leistung des rbb. wahrscheinlich den praktikanten ran gelassen. beim naechsten mal einfach mal jemanden mit gesundem menschenverstand nehmen.

    AntwortenLöschen