Freitag, 5. April 2013

Dritter offener Brief an die Intendantin des rbb, Frau Dagmar Reim – Proklamation über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag


Sehr geehrte Frau Dagmar Reim,

ich schreibe Ihnen diesen dritten offenen Brief in der leider geringen Erwartung, eine persönliche Antwort von Ihnen zu erhalten. Ich werde diesen Brief den bereits involvierten Personen Herrn Dr. Stefan Wolf, Herrn Gerald Schermuck, Frau Friederike von Kirchbach und dieses Mal auch Ihrem stellvertretenden Intendanten bzw. Verwaltungsdirektor des rbb, Herrn Hagen Brandstätter, übertragen.

Patrick Samborski aus München hat auf der Online-Plattform openPetition gefordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zwangsfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten beendet wird. Er konnte über 136.000 Unterschriften für die Aktion gewinnen. © Bildnachweis Screenshot openpetition.de

Sie und andere Intendanten werden sicherlich festgestellt haben, dass der Unmut wachsender Teile der Bevölkerung über den neuen Rundfunkbeitrag und den heute existierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk zunimmt. Tausende Menschen versuchen sich zu organisieren. Jeder hat seine ganz eigenen Beweggründe. Die einen finden es ungerecht, für etwas zu zahlen, das sie nicht nutzen, andere wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren oder ganz abschaffen. Vielleicht würden sich weniger Menschen beklagen, wenn es heute noch die bis Anfang der 1970er-Jahre bestehende Möglichkeit einer Abmeldung vom Rundfunkempfang gäbe.

Rückseite einer Rundfunkgenehmigung der Deutschen Post aus dem Jahr 1951. Die durch das Reichspostministerium verfügten Bestimmungen von 1931 und 1940 galten noch bis in die 1970er-Jahre. Damit war ein Verzicht auf Rundfunkempfang möglich. Siehe Punkt 6. © Bildnachweis Faksimile des Originals

Ich habe Ihnen ausführlich mein Anliegen geschildert und bat Sie um eine direkte persönliche Antwort. Sie haben mir diese, ohne Angabe eines Grundes, nicht erteilt. Ich hätte mir einen offeneren, ehrlicheren und inhaltlich tieferen Dialog über unsere Ansichten gewünscht. Stattdessen erhalte ich von Ihren Kollegen den Hinweis, dass der Gesetzgeber die Rundfunkbeitragszahlungsbefreiung abschließend in § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt habe. Falls einer der dort aufgeführten Gründe auf mich zutreffe, solle ich das entsprechende Formular ausfüllen und an die angegebene Adresse schicken. Falls ich keine entsprechende Befreiungsregelung finde, sei meine Kritik an den Gesetzgeber zu richten. Außerdem erhielt ich den Hinweis, dass die Rundfunkanstalten angehalten seien, die gültigen gesetzlichen Regelungen anzuwenden.

Sind die an mich gerichteten Schreiben Ihrer Kollegen adäquate Antworten auf meine Ausführungen? Entsprechen sie einer angemessenen Auseinandersetzung mit einem ehemaligen, über viele Jahre freiwillig zahlenden Teilnehmer? Würden Sie bei einem persönlichen Anliegen selbst gern in dieser Weise behandelt werden?

Ich fordere weder die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, noch, dass dieser nicht finanziert werden soll. Ihre Einrichtung, alle anderen Medien sowie jeder Bürger hat die Möglichkeit der freien und ungehinderten Meinungsäußerung und trägt mit dieser zur Meinungsbildung bei.

Meine im ersten offenen Brief dargelegten Gewissensgründe werden durch die Hintergrundanalyse zur gesetzgeberischen Legimitierung des Rundfunkbeitrags im zweiten offenen Brief und durch die bisherigen Antworten Ihrer Landesrundfunkanstalt bestärkt, so dass ich diese massenmanipulative Vorgehensweise nicht mit einer monetären Beteiligung meinerseits unterstützen kann.

Warum sollte ich gegen mein Gewissen handeln und die für mich sichtbaren „weißen Elefanten im Raum“, die täglich in den Nachrichten erscheinen, für gut heißen und deren Finanzierung ermöglichen?

Ich erhebe nicht den Anspruch, die Wahrheit zu kennen, doch die Art und Weise der Meinungsbildung in den Nachrichtensendungen von ARD und ZDF, selbst an einem ganz belanglosen Tag wie dem 15. März 2013, zeigt für mich auf, dass es sich um eine gewollte einseitige Beeinflussung handeln muss. ARD und ZDF senden überwiegend vollsynchronisierte Nachrichten. Tagesschau/Tagesthemen sowie heute/heute journal präsentieren die gleichen Themen mit minimalen Unterschieden, und dies, obwohl es riesige eigenständige Redaktionsteams gibt. 

Synchronisierte Nachrichten auch am 15. März 2013 bei ARD und ZDF. Auszug aus den präsentierten Themen an diesem Tag. © Bildnachweis Screenshots ARD und ZDF.


Beispiel Meinungsbildung: 2 Jahre Aufstand in Syrien
Ausführlich habe ich in dem Blogbeitrag „Heimlich in Homs“ erläutert, wie gezielt manipulativ auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk konsequent die westliche Wertewelt vertritt, die selbstverständlich nicht konträr zur deutschen Außenpolitik oder gar zur Haltung der NATO steht. Die schwarz-weiß malende Argumentationskette wird stetig in den Nachrichten wiederholt, so auch am 15. März. Der friedliche Aufstand in Syrien begann vor zwei Jahren. Baschar el-Assad, der unbeugsame Diktator, ließ sein eigenes friedlich demonstrierendes Volk gnadenlos niederschießen. Heute nutzt er dazu sogar Panzer, Kampfjets und wahrscheinlich demnächst auch Chemiewaffen. Da die syrische Bevölkerung einen demokratischen Wandel nicht widerstandslos herbeiführen kann, hat sie sich bewaffnet, um sich zu verteidigen und sich von der Assad-Diktatur zu befreien. Die westlich demokratische Welt kann nur tatenlos zusehen, da jeder Vorschlag des Weltsicherheitsrates am Veto der Assad-Getreuen Russland und China scheitert. Deshalb wird an diesem Jahrestag auch innerhalb der Europäischen Union lauter über eine eventuelle Lockerung oder Aufhebung des Waffenembargos nachgedacht. Die selbst ernannte „Weltgemeinschaft“, die natürlich ein Kunstbegriff ist, nimmt es einerseits stillschweigend hin, dass längst eine militärische Unterstützung durch einige Golfstaaten stattfindet, andererseits hat die offizielle Anerkennung einer im Ausland ins Leben gerufenen syrischen Oppositions-Regierung, dessen neuer Führer mehrere Jahre in Amerika gelebt hat, nichts mit dem mantraartig wiederholten Begriff „Demokratie“ zu tun. Erschreckend ist für mich jedoch, wie die Öffentlich-Rechtlichen an diesem Tag ihren Meinungsbildungsauftrag nicht nur für die Erwachsenen, sondern auch für unsere Kinder realisieren. Deshalb möchte ich nur auf den „weißen Elefanten“ in den „logo!“-Nachrichten auf dem Kinderkanal der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KiKA) eingehen. Völlig ungeniert wird hier in kindgerechter Bildsprache visualisiert, wie unsere Kleinen den Konflikt verstehen sollen. Der Nachrichtenbeitrag wird jeden hinterfragenden Menschen nachdenklich stimmen. Sollte sich eines Tages tatsächlich unsere Gesellschaft zu einer humanitäreren, friedvolleren und geldlos gelösteren entwickeln, werden mit großer Wahrscheinlichkeit die dann agierenden Historiker im Nachhinein diese Art der Informationsaufbereitung als einseitige Propaganda interpretieren. Ich tue dies bereits heute.

Ein schwieriges Thema einfach verpackt. Panzer gegen das eigene Volk. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk vermittelt den Kindern unserer Gesellschaft, wie die Basisargumentation zum Syrienkonflikt zu verstehen ist. Präsentation des Redaktionsbeitrages zum Thema „Zwei Jahre Syrien-Krieg“ bei KiKA in der Nachrichtensendung „logo!". Der Beitrag ist eine gekürzte Fassung des derzeit noch auf der Website von tivi.de abrufbaren logo!-Themas: „Gewalt in Syrien“. © Bildnachweis Screenshots KiKA/ZDF


Beispiel Meinungsbildung: Drohende Staatspleite Zyperns
Ob Euro-, Schulden-, Wirtschafts-, Banken- oder eine andere Krise – es wird Angst verbreitet, dass morgen alles zusammenbrechen könnte. Damit es auch der einfache Bürger besser versteht, wird jeder zum Volks- oder Betriebswirt, um bei dem Thema mitreden zu können. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hilft bei der Meinungsbildung und berichtet konsequent, wie die anderen großen Medien. Diesmal gibt es auch zu Zypern eine Basis-Story, die erläutert, warum das Land angeblich so verschuldet ist und warum es nur mit bestimmten Rettungsmaßnahmen möglich ist, einen Kollaps zu verhindern. Jedes Land, das in Europa in die virtuelle Eurokrise gerät, wird durch die „Troika“, bestehend aus den „Experten“ der EU, der EZB und des IWF, nach deren Bedingungen gerettet. Durch eine Autorität, welche die Bürger Europas nicht demokratisch legitimiert haben, die aber die Macht besitzt, fast ganz Europa vor Ehrfurcht erzittern zu lassen. Die Menschen haben Angst, ihr Erspartes zu verlieren, und Staaten werden gezwungen, ihren Besitz zu privatisieren oder ihre Souveränität aufzugeben. Die zwei Begriffe „systemrelevant“ und „alternativlos“ zeigen auf, dass es nur auserwählten Kräften vorbehalten ist, die passenden Maßnahmen zur Lösung zu bestimmen. Deshalb ist an diesem 15. März nicht ein ganz spezieller „weißer Elefant“ zu erkennen, nein, es ist der altbekannte, der bereits seit Beginn unseres heutigen Bankensystems existiert. Neben der mathematischen Logik des Zinseszins (inkl. der exponentiellen Steigerung ins nicht mehr Rückzahlbare) ist durch die Geldschöpfungsmöglichkeit der Banken nur diesen die Macht gegeben, über Wohl oder Elend der Menschen im Sinne des Kapitals zu bestimmen. Ein Blick in das Schülerbuch für die Sekundarstufe II „Geld und Geldpolitik“ der Deutschen Bundesbank erhellt das Unglaubliche. Ein Absatz reicht, um zu der Interpretation zu gelangen, dass alles nur auf einem virtuellen Versprechen beruht, an das alle Teilnehmer dieses Systems glauben müssen, da Banken einfach Geld aus dem Nichts erschaffen. In dem besagten Dokument steht u. a. für jeden lesbar:

Wird einem Kunden ein Kredit über 1.000 Euro gewährt (z. B. Laufzeit 5 Jahre, 5 % p. a.), erhöht sich die Sichteinlage des Kunden auf seinem Girokonto um 1.000 Euro. Es ist Buchgeld entstanden oder es wurden 1.000 Euro Buchgeld geschaffen: Die Buchgeldschöpfung ist also ein Buchungsvorgang. 

„Geld und Geldpolitik" – interessante Basislektüre zum Thema Geld. Leider findet sich kein Bezug zu den führenden Geldsystem-Involvierten wie Rothschild, Warburg, Rockefeller und anderen. © Bildnachweis Deutsche Bundesbank, PDF-Dokument

Die Eingabe eines beliebigen Zahlenwertes durch einen Bankmitarbeiter auf seinem Computer reicht aus, um Geld zu schaffen und den Kreditnehmer zu zwingen, diesen Betrag an die Bank zzgl. eines Zinseszins (woher soll dieser Zins eigentlich kommen?) zurückzuzahlen. Sollte der Kreditnehmer keine Bank sein, dann hat dieser natürlich nicht die Möglichkeit, Geld aus dem Nichts zu schaffen. Wer gab den Banken dieses Recht? Nach meinem Kenntnisstand haben sich die Banken selbst dieses Recht geschaffen und durch die jeweiligen Regierungen autorisieren lassen.


Beispiel Meinungsbildung: „NSU“
Am 15. März 2013 tagt erneut der Untersuchungsausschuss „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“. Heute ist Herr Otto Schily vorgeladen, der an diesem Tag einen Teil der politischen Verantwortung übernimmt. Otto Schily kennt sich als ehemaliger Anwalt der einstigen RAF-Mitglieder Horst Mahler und Gudrun Ensslin mit den politischen Möglichkeiten der Staatsgewalt aus. Egal ob hinsichtlich illegaler Tonbandmitschnitte oder der Selbstmord-Darstellung seiner Mandanten. Noch tiefere Einblicke über die Geheimdienstaktivitäten hat er mit hoher Wahrscheinlichkeit während seiner Amtszeit als Innenminister erhalten. Wer eine solche Position jemals besetzt hat, weiß, wie die große politische Stoßrichtung zum Thema NSU lautet, und wird diese auf keinen Fall in Zweifel ziehen. Da soll es seit Jahren eine „Terrorzelle“ gegeben haben, die völlig unbehelligt mordend durchs Land zieht. Zwei der angeblichen Mitglieder bringen sich nach einem Banküberfall in Eisenach im November 2011 in ihrem Wohnmobil um, das anschließend brennt. Allein über dieses Ereignis gibt es verschiedene offizielle Verlautbarungen, die jeweils forensisch begründet werden. Erst hieß es, jeder hätte sich selbst erschossen. Tage später, einer hätte den anderen erschossen, das Wohnmobil in Brand gesetzt und sich danach selbst umgebracht. Zeitgleich verschwindet die dritte Person aus ihrer Zwickauer Wohnung und zündet diese zuvor an, um Beweismittel zu vernichten. Trotzdem versendet sie eine DVD mit einem Bekennervideo, was im Widerspruch zu der Vernichtung der Beweismittel steht. Wie diese Person davon erfuhr, dass die beiden anderen angeblichen Mitglieder verstorben sind, ist noch nicht offiziell verlautbart worden. Warum sie sich selbst stellt, obwohl sie und ihre Begleiter zuvor unbehelligt über Jahre abtauchen konnten, ist bisher nicht offiziell beantwortet. Da im Wohnmobil und in der abgebrannten Wohnung alle relevanten Tatwerkzeuge zu allen Morden und sogar noch weitere Bekennervideos gefunden werden, entsteht ein paar Tage später ein kollektives Bewusstsein in der Gesellschaft. Der „Nationalsozialistische Untergrund“ wird als Marke „NSU“ in den Medien geboren und verankert. 

Handwerklich professionell umgesetzt. Das angebliche „Bekennervideo" beeindruckt durch teilweise sehr exakte Tricktechniken. Vor allem die eingebetteten Textblöcke sind auch bei bewegten Sequenzen korrekt und ruckelfrei durch animierte Bewegungspfade umgesetzt worden. © Bildnachweis Screenshots Transkript Bekennervideo NSU, apabiz November 2011

Ich konnte noch nicht die Anklageschrift bzw. die Ermittlungsberichte zum Nachweis der eindeutigen Täterschaft lesen, die den drei Personen bei allen Morden zur Last gelegt wird. Solange kann ich mir auch kein differenziertes Bild machen. Analog zur Ermordung Alfred Herrhausens durch mutmaßliche RAF-Täter wird die Story konsequent politisch-gesellschaftlich so inszeniert, als wenn es nachweislich so geschehen ist. Auch die „NSU“-Story basiert derzeit nur auf Behauptungen. Die Medien, die Staatsanwaltschaft und die Politik fördern jedoch eine kollektive Wahrnehmung. Ob Bundeskanzlerin Angela Merkel sich öffentlich anlässlich der Gedenkfeier bei den Hinterbliebenen entschuldigt oder Bundespräsident Joachim Gauck diese einlädt und ihnen verspricht, sich für eine maximale Aufklärung einzusetzen, oder der Spiegel exklusiv die „NSU“-Bekenner-DVD ausschnittweise zeigt. Während all der Jahre sollen durch staatliche Institutionen V-Männer eingebettet, scheinbar Fehler gemacht, mehrfach Akten vernichtet bzw. derzeit vor dem Untersuchungsausschuss keine verwertbaren respektive widersprüchliche Aussagen gemacht worden sein. Es sind jedoch keine Fehler, Ermittlungspannen oder unglücklichen Umstände, wenn Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst oder Militärischer Abschirmdienst so agieren. Es ist ihre Aufgabe, für die Öffentlichkeit völlig intransparent im Hintergrund zu tätig zu sein. Ich kann keinen Mitarbeiter einer geheimdienstlichen Einrichtung befragen, dessen Aufgabe es ist, u. U. bewusst zu täuschen bzw. zu lügen, und von ihm verlangen, vor einem Ausschuss die Wahrheit zu sagen. Wir werden nie vollumfänglich erfahren, was wirklich hinter den Kulissen vor sich gegangen ist bzw. heute noch geht, sonst würden diese Strukturen seitens der breiten Bevölkerung abgelehnt werden. Auch hier ist der „weiße Elefant“ an diesem Tag nicht ein neuer. Es reicht, sich mit der Marke „NSU“ zu beschäftigen, damit, wie diese es geschafft hat, sich zu etablieren, und welche Rolle dabei das so genannte „Bekennervideo“ spielt. Ohne dieses würde es das Branding „NSU“ nicht geben. Die Analyse des Videos wäre inhaltlich bereits einen eigenen Blog wert. Hier war kein unbedarfter Hobby-Filmer am Werk. Die verwendete Tricktechnik für die Einbettung von Schrift (inklusive der besonderen Berücksichtigung von Perspektiven, Lichtverhältnissen und Schattenwürfen), die Bluescreen-Bearbeitung von Bild und Videosequenzen sowie der gesamte Bild- und Tonschnitt inkl. der dramaturgischen Aufbereitung des Materials mit der Zuordnung der Synchronstimmen sind unmöglich von einer unbedarften Person realisiert worden. Hier war ein Profi am Werk, der auch über entsprechende Hard- und Software-Voraussetzungen verfügt haben muss. Sobald die forensischen Untersuchungen zum digitalen Video veröffentlicht werden oder diese in irgendeiner Form zugänglich sind, werde ich diese mit meinen eigenen Ergebnissen vergleichen. Werden wir jemals erfahren, wer dieses Video erstellt hat? Es ist naheliegend, dass diese Person bzw. Personen zum Thema „NSU“ und zum wirklichen Hergang der Morde ein sehr detailliertes Wissen haben dürften.

Synchrone Bildsprache. Schwarz-Weiß-Abbildungen als verstärkendes Stilmittel. Bei der Darstellung der drei angeblichen Mitglieder der angeblichen Vereinigung „NSU" werden zum Großteil die gleichen Fotos zur Wiedererkennung genutzt. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt werden trotz aktuell vorliegender Aufnahmen immer mit den Abbildungen aus den 1990er-Jahren gezeigt. Ob die Aufnahmen von damals wirklich schwarz-weiß waren, ist noch unklar. © Bildnachweis Screenshot ZDF, links unten Cover DER SPIEGEL 46/2011, Faksimile des Originals


Beispiel Meinungsbildung:  Der gewollte „Global Mainstream Blackout“ 
Am 15. März passiert etwas, das typisch für unsere Medienwelt ist. Der „weiße Elefant“ ist diesmal dadurch sichtbar, dass dieses Ereignis in den Medien konsequent verschwiegen wird. Es geschieht selbstverständlich medienübergreifend, egal ob in Print-*, TV- oder Radio-Medien (*Ausnahme Junge Welt und Frankfurter Allgemeine Zeitung). Selbst bei CNN oder BBC wird nicht darüber berichtet. Natürlich berichten die Initiatoren, um die es geht, auch nicht darüber. 

Jean-Claude Trichet (links), ehemaliger Präsident der Europäischen Zentralbank sowie Vorsitzender des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) und der Weltwirtschaftssitzung der Zentralbankgouverneure in Basel, ist heute Aufsichtsrat bei EADS, Vorstand der Group of Thirty, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Brüsseler Denkfabrik BRUEGEL und Vorsitzender Europas der Trilateralen Kommission. David Rockefeller (rechts) ist Gründer und ehrenamtlicher Vorsitzender der Trilateralen Kommission. © Bildnachweis Monika Flueckiger (links), Kris Snibbe/Harvard News Office (rechts)

So wie alle großen Medien hält sich auch in Deutschland der öffentliche-rechtliche Rundfunk daran, seinen Informationsauftrag entsprechend den Mainstream-Medien umzusetzen. Das bedeutet, dass vor allem in den Nachrichten nur über Ereignisse berichtet wird, die eine entsprechende Relevanz besitzen. Stellen Sie sich jedoch vor, Bundeskanzlerin Angela Merkel trifft sich mit einer speziellen privaten Organisation, welche die politische und wirtschaftliche Elite Amerikas, Asiens und Europas zusammenführt, um deren „Führungsverantwortung“ enger und besser abzustimmen. Sie hält eine Rede speziell für die Mitglieder und trotz Ankündigung in ihrem Terminkalender findet kein Presseauflauf statt.

Offizielle Eintragung im Terminkalender der Bundeskanzlerin am 15. März zur Jahrestagung der Trilateralen Kommission. © Bildnachweis Screenshot bundeskanzlerin.de


Warum erfahre ich im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nichts von diesem Treffen? Wo sind die professionellen Journalisten, die Dinge aufdecken? Ist das Thema nicht relevant? Eine Organisation, dessen Gründungsvater laut eigener Aussage David Rockefeller (Founder, Honorary Chairman and Lifetime Trustee) ist. Für den unbedarften Bürger hört es sich sonderbar an, aber auch dieser Thinktank ist eines der globalen Spindoctor-Netzwerke zur Verwirklichung der selbst definierten Ideale. Hier treffen sich hinter verschlossener Tür, ähnlich wie bei allen anderen privaten Organisationen, das Who is Who der Politik-, Wirtschafts- und Finanzelite sowie auserwählte Medienvertreter. Niemand berichtet jedoch inhaltlich darüber, weil derzeit keine gewollte Öffentlichkeit stattfinden soll. Der Ressort-Chef für Außenpolitik der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Klaus-Dieter Frankenberger, schreibt am 17. März einen Artikel mit der Überschrift „Wir müssen uns anstrengen“. Journalistisch geschickt eingebettet nimmt nur ein Satz („Die Mitglieder der Trilateralen Kommission konnten sich am Wochenende auf ihrer Jahrestagung in Berlin davon überzeugen, wie ernst es der Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzlerin damit ist.“) indirekt Bezug auf diese Veranstaltung. Wie ist es möglich, dass er in diesem Artikel die Bundeskanzlerin zitieren kann? Ganz einfach, er war dabei, weil er Mitglied der Trilateralen Kommission ist. Es ist verwunderlich, dass keine Details veröffentlicht werden. Selbst das Foto Frau Merkels in der Online-Ausgabe der FAZ hat nichts mit der Veranstaltung zu tun.

FAZ-Artikel „Wir müssen uns anstrengen" in der Online-Version (links). Das Foto Angela Merkels stammt nicht vom Tag der Veranstaltung. In der Print-Ausgabe, wo der Artikel auch veröffentlicht wurde, wurde auf ein Fotomotiv verzichtet. Klaus-Dieter Frankenberger (beim 5th Asia-Europe Editors' Roundtable 2010 in Brüssel, rechts) ist bei der FAZ verantwortlich für das Ressort Außenpolitik und Mitglied der deutschen Gruppe der Trilateralen Kommission. © Bildnachweis Screenshot FAZ (links), Asia-Europe Foundation (rechts)

Dank freundlicher Unterstützung eines Fotografen und Diplomaten kann ich zu dieser Veranstaltung weitere Informationen veröffentlichen. Die Mitglieder der Trilateralen Kommission luden nicht, wie manche vermuten, Bundeskanzlerin Angela Merkel an einem geheimen, abgeschirmten Ort in Berlin zu ihrem Jahresmeeting ein. Die Kanzlerin selbst empfing die Kommission im Deutschen Bundestag. Ihr Regierungssprecher Steffen Seibert nahm ebenfalls beim Empfang teil. Natürlich verkündete er zu diesem Zeitpunkt keine Twitter-Meldungen dazu. Im Fraktionssitzungssaal der CDU/CSU hielt Angela Merkel ihre Rede. 

Tweets von Steffen Seibert (links) vom 15. März 2013. Es findet sich keine Ankündigung oder gar ein Kommentar zur Veranstaltung. Steffen Seibert (rechts) beim Empfang der Trilateralen Kommission im Bundestag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem stellvertretenden Vorsitzenden Europas der Kommission, Michael Fuchs (CDU). © Bildnachweis Screenshot Twitter-Account @RegSprecher (links), Gonçalo Simões da Silva (rechts)

Podium der Veranstaltung zur Rede Angela Merkels vor der Trilateralen Kommission im Fraktionssitzungssaal der CDU/CSU am 15. März 2013 (v.l.n.r. stellvertretender Vorsitzender Europas Michael Fuchs, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Vorsitzender Europas Jean-Claude Trichet, Vorsitzender Nordamerikas Joseph S. Nye). © Bildnachweis Gonçalo Simões da Silva

Bundeskanzlerin Angela Merkel bei ihrer Rede am 15. März 2013 im Fraktionssitzungssaal der CDU/CSU vor den eingeladenen Mitgliedern der Trilateralen Kommission. © Bildnachweis Gonçalo Simões da Silva

Ich habe nach der Veranstaltung die Bundeskanzlerin angeschrieben und angefragt, ob Sie mir ihr Redemanuskript zusenden könne, und die öffentlich-rechtlichen Redaktionen gebeten, mir mitzuteilen, warum keine Berichterstattung in irgendeiner Form erfolgte. Ich halte die bisher eingegangenen Antworten des Referatsleiters im Büro der Bundeskanzlerin, der Tagesschau-Redaktion und des Deutschlandfunks für sehr interessant und möchte diese nachfolgend zur Selbstlektüre zur Verfügung stellen. 

Antwort des Hörerservice des Deutschlandfunks vom 26. März 2013 auf meine Anfrage, ob eine Berichterstattung zur Veranstaltung der Trilateralen Kommission mit der Bundeskanzlerin erfolgte und ob das Redaktionsteam weitere diesbzgl. Hintergrundinformationen habe. © Bildnachweis Faksimile des Originals

Antwort des Redaktionsteams der Tagesschau vom 2. April 2013 auf meine Anfrage, ob eine Berichterstattung zur Veranstaltung der Trilateralen Kommission mit der Bundeskanzlerin erfolgte und ob das Redaktionsteam weitere diesbzgl. Hintergrundinformationen habe. © Bildnachweis Faksimile des Originals

Die Antwort aus dem Bundeskanzleramt vom 2. April 2013 auf meine Anfrage, ob ich das Redemanuskript der Bundeskanzlerin zur Veranstaltung am 15. März bekommen könne. © Bildnachweis Faksimile des Originals


Wie ist überhaupt diese doppelt einseitige Meinungsbildung von ARD und ZDF möglich? Die Bundesverfassungsrichter haben doch 1961 (angeblich) erfolgreich den Staatsrundfunk verhindert?

Bundeskanzler Konrad Adenauer unterzeichnet am 25. Juli 1960 den Vertrag zur Gründung des ersten kommerziellen TV-Senders in der Bundesrepublik Deutschland („Deutschland-Fernseh GmbH“) ohne Beteiligung der einzelnen Bundesländer. Diese hatten laut Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit, später dem Vertrag beizutreten. Dieses hastige Vorgehen löste Empörung bei den Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus. Hans Bausch, Intendant des Süddeutschen Rundfunks, erklärt am gleichen Tag in der Tagesschau den Fernsehzuschauern, wie die ARD den Vorgang zur Gründung der „Deutschland-Fernseh GmbH“ durch Bundeskanzler Konrad Adenauer bewertet: „… Dieser einseitige und vorbedachte Schritt der Bundesregierung erfüllt die Intendanten mit Sorge und Bestürzung. Im Gegensatz zu der bewährten öffentlich-rechtlichen Grundlage des Fernsehens soll nunmehr ein kommerzielles System geschaffen werden. Die Intendanten sehen darin eine Gefahr für die Unabhängigkeit und Objektivität eines der wichtigsten Informationsmittel. Sie warnen vor den Folgen für unsere Gesellschaft und das politische Leben.“ © Bildnachweis dpa Bilderdienst Ffm.

Die SPD-regierten Länder klagten 1960-1961 erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die von Bundeskanzler Konrad Adenauer gewünschte Alternative zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die CDU-regierten Länder hatten sich nicht an der Klage beteiligt. Rechtsanwalt Adolf Arndt, Bevollmächtigter der klagenden Bundesländer; Ministerialrat Berthold Barwinsky, Staatskanzlei Hessen; Rechtsanwalt Pfitzer; Bundesverfassungsrichter Anton Henneka (v.l.n.r.). © Bildnachweis dpa Bilderdienst Ffm.

Aus meiner Sicht bekommt Bundeskanzler Konrad Adenauer seine gewünschte Alternative in abgewandelter Form: das ZDF. Am 1. April 1963 eröffnet ZDF-Intendant Karl Holzamer das Fernsehprogramm. Herr Karl Holzamer war bereits bei der „Deutschland-Fernseh GmbH" für den Posten des Programmdirektors vorgesehen. Auch sein Parteibuch passt. Er war Mainzer CDU-Stadtrat. Die CDU erhielt zusätzlich den Zuschlag für den Chefredakteursposten. Der SPD wurde der Posten des Programmdirektors und der FDP der des Verwaltungsdirektors zugesprochen. © Bildnachweis dpa Bilderdienst Ffm.


Umgehend wurde damals unter Federführung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz als weitere öffentlich-rechtlich Instanz, die auch mit Rundfunkgebühren der Teilnehmer finanziert werden musste, das ZDF geschaffen. Es sollte ein „Kontrastprogramm“ gegenüber der ARD entstehen. Dieser Aspekt wurde im damaligen ZDF-Staatsvertrag § 22 Abs. 4 wie folgt formuliert:

„ ... damit die Fernsehteilnehmer der Bundesrepublik zwischen zwei inhaltlich verschiedenen Programmen wählen können.“

Deshalb erhielt diese Rundfunkanstalt den Namen „Zweites Deutsches Fernsehen". Heute ist von dieser Differenzierung in Bezug auf die Nachrichtenauswahl und -präsentation nichts mehr zu spüren. 

Was hat dies mit einer gesetzlich verankerten „Grundversorgung“ im Bereich Nachrichten zu tun? Eine bundesverfassungsgerichtliche Begrifflichkeit, die heute zu einer Perversion verkommen ist. 

Hartfrid Wolff, Mitglied der FDP-Fraktion und des Untersuchungsausschusses „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“. Bei seinem Statement am 15. März 2013 ist auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk wieder grundversorgend vertreten. © Bildnachweis Screenshots ZDF/ARD 

Mir ist nicht bekannt, ob die Bundesverfassungsrichter 1961 die Details zur Verfassungsentstehung, insbesondere den Artikel 5, kannten, auf den sich die Daseins-Legitimität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezieht. In den Akten und Protokollen des Parlamentarischen Rates (1948-1949), die detailliert erst nach über 40 Jahren veröffentlich wurden, lässt es sich erfahren. Insbesondere die stenografischen Mitschriften der einzelnen Sitzungen und die Aktenvermerke zu den einzelnen offiziellen und inoffiziellen Sitzungen der Militärgouverneure mit den Ministerpräsidenten sind sehr aufschlussreich. Nach dem Studium dieser Quellen erhalte ich einen anderen Blick auf die in unserem Land bestehenden Dauerthemen: ob das Grundgesetz eine Verfassung ist, warum dieses Land BRD heißt, ob dieses Land ein Staat mit voller völkerrechtlich anerkannter Souveränität ist und ob das Deutsche Reich weiterhin existiert. Die Lektüre ist sehr zu empfehlen. Es ist bemerkenswert, wie häufig die Gesetzestexte umgeschrieben wurden, damit nach offizieller fünfzehnmaliger Konsultation der Militärgouverneure das Grundgesetz durch diese genehmigt wurde. Entscheidend im Rundfunk-Kontext ist aber die Frage, wie der heutigen Artikel 5 entstand und wie dieser inhaltlich modifiziert bzw. diskutiert wurde. Um hiervon einen Eindruck zu vermitteln, beschränke ich mich auf einen kleinen Ausschnitt zu dieser Thematik und auf die bis heute verschwiegene, unglaubliche Tatsache, dass bereits damals die Rundfunk-Lobbyisten ihre konkreten Wünsche zur inhaltlichen Ausformulierung vorgegeben hatten.

Der achte Band zu den Veröffentlichungen des Parlamentarischen Rates beschäftigt sich mit den Akten und Protokollen der Beziehungen zwischen dem Rat und den Militärregierungen. © Bildnachweis vom Innentitel des Buches „Der Parlamentarische Rat 1948-1949" Band 8  

Bevor das Grundgesetz ausgearbeitet wurde, fand vom 10. bis 23. August 1948 ein so genannter Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee statt. Dem dort eingerichteten Unterausschuss I lagt eine erste Fassung, in der das Thema im Artikel G beschrieben war, vor, die den späteren Fachausschüssen als Diskussionsgrundlage dienen sollte. 

Artikel G 
Jeder hat das Recht, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern und sich über die Meinung anderer zu unterrichten. Beschränkungen des Rundfunkempfangs und des Bezuges von Druckerzeugnissen sind unzulässig.
Die Presse hat die Aufgabe und das Recht, über Vorgänge, Zustände, Einrichtungen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wahrheitsgemäß zu berichten.
Eine Zensur findet nicht statt.

Aus dieser Fassung entstand die modifizierte Diskussionsvorlage für die Fachausschüsse. Jetzt wurde das Thema erstmalig in Artikel 7 definiert.

Artikel 7
  1. Jeder hat das Recht, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern und sich über die Meinung anderer zu unterrichten. Beschränkungen des Rundfunkempfanges und des Bezugs von Druckerzeugnissen sind unzulässig.
  2. Die Presse hat die Aufgabe und das Recht, über Vorgänge, Zustände, Einrichtungen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wahrheitsgemäß zu berichten.
  3. Eine Zensur ist unstatthaft.
In den Fachausschüssen wurde die oben genannte Vorlage noch einmal modifiziert, so dass eine weitere vorläufige Fassung (Stand 18. Oktober 1948) zur Beratung entstand, die jetzt in Artikel 8 formuliert wurde.

Artikel 8
  1. Die Freiheit der Meinungsäußerung in Wort, Schrift und Bild ist unverletzlich.
  2. Jede Beschränkung in der freien Unterrichtung und Meinungsbildung aus allgemein zugänglichen Quellen insbesondere beim Rundfunkempfang oder dem Bezug von Druckerzeugnissen ist unstatthaft.
  3. Presse, Rundfunk und Film haben das Recht, ohne Behinderung durch Zensur über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse wahrheitsgetreu zu berichten und zu ihnen Stellung zu nehmen.
  4. Diese Rechte finden ihre Grenze in der Pflicht zur Treue gegenüber der Verfassung, an den Vorschriften der Strafgesetze, an den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend, insbesondere im Filmwesen, und an dem Recht der persönlichen Ehre.

Nach weiteren Änderungen in verschiedenen Lesungen wurde die verabschiedete Fassung vom 23. Mai 1949, die auch im Bundesgesetzblatt erschien, im Artikel 5 festgeschrieben.

Artikel 5
  1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
  2. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
  3. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Meine Behauptung, dass auch im Rahmen der Entstehung des Grundgesetzes der Rundfunk direkten Einfluss nahm, stütze ich u. a. auf mehrere Aussagen der 25. Sitzung des Ausschusses für Grundsatzfragen am 24. November 1948, die während der zweiten Lesung zu den Grundrechteartikeln geäußert wurden. Es diskutierte der Vorsitzende des Ausschusses, Dr. von Mangoldt (CDU), mit verschiedenen Mitgliedern des Parlamentarischen Rates. Nachfolgend ein Auszug aus dem stenografischen Protokoll:

Während der 25. Sitzung des Parlamentarischen Rates wurde im Ausschuss für Grundsatzfragen das Thema Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit am 24. November 1948 behandelt und diskutiert. Der komplette Wortlaut ist in Band 5/II „Der Parlamentarische Rat 1948-1949" nachzulesen. © Bildnachweis Innenseite des Buches „Der Parlamentarische Rat 1948-1949" Band 5/II

...

Dr. von Mangoldt: Ich habe nur ein Bedenken bei dieser Formulierung. Sie klingt sehr schön. Wenn es aber heißt, insbesondere der Rundfunkempfang darf nicht eingeschränkt werden, so liegt die Beschränkung des Rundfunkempfangs schon darin, daß man Rundfunk nur empfangen kann, wenn man die entsprechenden Gebühren bezahlt.
Dr. Eberhard: Ein Druckerwerk bekommt man auch nur, wenn man es bezahlt.
Dr. von Mangoldt: Bei der öffentlichen Einrichtung des Rundfunks, den jeder aus der Luft entnehmen kann, ist es anders als bei einem Presseerzeugnis. ...

...

Dr. von Mangoldt: Vielleicht kann man sagen: Niemand darf gehindert werden, sich frei zu unterrichten.
Dr. Bergsträsser: Sie hatten Bedenken gegen das Wort „frei“.
Dr. von Mangoldt: Dann müssen wir Bedenken aber ebenso gegen das Wort „gehindert“ vorliegen. Eine Behinderung liegt auch darin, daß man erst davon Gebrauch machen kann, wenn man eine Gebühr bezahlt.
Dr. Bergsträsser: Das kann nur ein Jurist formulieren.
Dr. Heuss: Ich würde die Sorgen wegen der Gebühr nicht haben. Es kann eventuell bei der Berichterstattung gesagt werden, es darf um Gottes willen kein Richter auf die Idee kommen, daß sich das auf die gebührentechnischen Regelungen bezieht.

...

Dr. von Mangoldt: Ich schlage vor, die Sache etwas auseinanderzuziehen. Wir haben zu dieser Fassung schon gewisse Bedenken auch vom Rundfunk gehört ....  Ich würde vorschlagen, daß man das offen hält – wird gewährleistet. Rundfunk und Film haben beide sehr begrüßt, daß neben der Pressefreiheit auch ihnen die Freiheit der Berichterstattung gewährleistet wird. 

...

Dr. von Mangoldt: Beim Rundfunk taucht eine andere Frage auf. Es ist ein Wunsch des Rundfunks, zur Sicherung der Freiheit der Berichterstattung des Rundfunks, überhaupt der Unabhängigkeit vom Staate, eine Vorschrift des Inhalts aufzunehmen, daß Rundfunksendern ihre Stellung als öffentlich-rechtliche Anstalten gewährleistet wird.
Dr. Heuss: Das können wir unmöglich in die Verfassung hineinnehmen. Das sieht heute in den einzelnen Zonen bzw. Ländern total unterschiedlich aus. ...
Dr. von Mangoldt: Die aber überall die öffentlich-rechtlichen Anstalten vorsehen.
Dr. Eberhard: Vorläufig sind es Sender der Militärregierung ...

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Dr. von Mangoldt: Der Rundfunk selbst hat beantragt: „ ... rechtlich selbstständige, politisch und wirtschaftlich unabhängige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die Sendeanlagen betreiben und die Sendeprogramme bestimmen.“
Dr. Eberhard: Der Rundfunk selbst beantragt dies. Wir haben es in einem Landtagsausschuss erlebt. Da kam der Intendant und die Angestellten, die alle erklärten, sie hätten die und die Forderungen an das Radiogesetz. Es ist alles sehr im Fluß. Ich würde es nicht in der Verfassung festlegen.
Dr. von Mangoldt: Es ist gut, von den Leuten, die dauernd damit zu tun haben, zu hören, auf welche Schwierigkeiten sie stoßen. Wir stoßen schon auf Schwierigkeiten. 

...

Sie, Frau Dagmar Reim, haben mir mitteilen lassen, dass sich Ihre Landesrundfunkanstalt an das Gesetz halten muss, das vom Gesetzgeber vorgegeben wurde. Das muss ich nicht weiter kommentieren. Deshalb appelliere ich an Ihr Herz und Ihr Gewissen, die durch Ihre eigene Gesetzgebung geschaffene Möglichkeit zu nutzen, auf die Veranlassung von Zahlungsbescheiden, Bußgeldbescheiden wegen Ordnungswidrigkeit bzw. Vollstreckungsmaßnahmen mir gegenüber zu verzichten und mich individuell von der verpflichtenden Beitragszahlung zu befreien. Durch meine individuelle Befreiung ist im Verhältnis zu den über 40 Millionen bestehenden Beitragskonten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks jederzeit dessen Finanzierungssicherheit gewährleistet.

Falls Sie meinem Wunsch nicht nachkommen können oder wollen, ist es trotzdem mein Bestreben, unsere unterschiedlichen Ansichten in Einklang zu halten. Deshalb werde ich hiermit zum heutigen Tag meine eigene Proklamation über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag verkünden:

Proklamation über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag vom 5. April 2013. © Bildnachweis Faksimile des Originals


Sollten Sie Probleme mit meiner Erklärung haben, wenden Sie sich bitte an den Gesetzgeber, der die Befugnisse hat, meine Menschenrechte einzuschränken. Ich freue mich immer noch auf eine direkte Antwort von Ihnen und stehe Ihnen zu einem direkten persönlichen Dialog jederzeit bereit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis – Olaf Kretschmann



Dienstag, 12. März 2013

Zweites indirektes Antwortschreiben von Dagmar Reim (Intendantin des rbb) vom 12.03.2013 – beantwortet durch den Verwaltungsdirektor des rbb Hagen Brandstäter


Wieder keine direkte Antwort von Dagmar Reim. Diesmal schreibt der Verwaltungsdirektor des rbb Hagen Brandstäter per E-Mail. Der rbb muss sich an das Gesetz halten. Alles hat der Gesetzgeber geregelt. Befreiungsausnahmen sind im § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zu finden. Wenn hier mein Anliegen nicht berücksichtigt ist, sollte man die Kritik in diesem Zusammenhang nicht an den rbb, sondern an den Gesetzgeber richten. Dieser Art der Darstellung spricht für sich. © Bildnachweis Faksimile vom Original

Donnerstag, 7. März 2013

Automatisiertes Anschreiben zur Zahlung der Rundfunkbeiträge des Beitragsservice (Köln) von ARD, ZDF und Deutschlandradio über die nächste Abrechnungsperiode (02.2013 - 04.2013) vom 01.03.2013

Taktgenau wird das nächste Schreiben am 01.03.2013 ausgelöst. Automatisiertes Anschreiben zur Zahlung der Rundfunkbeiträge vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Köln über die nächste Abrechnungsperiode. © Bildnachweis Faksimile vom Original.

Der Zahlungsschein als Gratis-Service ist immer mit dabei. © Bildnachweis Faksimile vom Original.


Mittwoch, 20. Februar 2013

Zweiter offener Brief an die Intendantin des rbb Dagmar Reim – Demokratie als Farce - wie sich Rundfunkgesetze durch selbst finanzierte Gutachten gestalten lassen!


Sehr geehrte Frau Dagmar Reim,

ich schreibe Ihnen diesen zweiten offenen Brief, um den direkten Dialog mit Ihnen zu suchen. Zur Sicherheit werde ich diese Korrespondenz auch Herrn Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des zentralen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio (Beitragsservice), und Herrn Gerald Schermuck, Leiter des rbb Beitragsservice, zur Information zukommen lassen, damit diese über unseren Meinungsaustausch informiert sind und es zu keiner Zahlungsaufforderung jedweder Art kommt, bis der Sachverhalt beidseitig geklärt ist. Zusätzlich sende ich diesen Brief auch an die Vorsitzende Ihres Rundfunkrates, Pröpstin Friederike von Kirchbach, damit sie die Anliegen bzw. Gewissengründe eines ehemals zahlenden Teilnehmers besser nachvollziehen kann.

Am 31. Dezember 2012 schrieb ich Ihnen einen offenen Brief („Ablehnung der verpflichtenden Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen“). Ich erläuterte darin ausführlich meine Gewissensgründe und bat Sie, mir persönlich weiterzuhelfen. Ich wandte mich dabei an Sie als Mensch und Intendantin. Letzteres vor allem, weil Sie dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice die Kontoführung Ihrer definierten Teilnehmer übertragen haben. Der Beitragsservice ist nach meinem Kenntnisstand eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft und damit nicht rechtsfähig. Wegen der fehlenden Rechtsfähigkeit des Beitragsservice ist mein rechtsverbindlicher Adressat zur Klärung der Rundfunkbeitragsthematik der/die Intendant(in) der jeweiligen regional zuständigen Rundfunkanstalt. Das sind in meinen Fall der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) und damit Sie als Intendantin.

Der am 31. Dezember 2012 veröffentlichte offene Brief (Ablehnung der verpflichtenden Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen) an die Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Dagmar Reim ist auch der Ursprung dieses Blogs und zieht seitdem unzählige Interessierte an. © Bildnachweis Screenshot rundfunk.beitrag.de

Zu meiner Freude erhielt ich am 22. Januar 2013 Post vom rbb. Da mir die Gestaltung der Geschäftsausstattung des rbb (Briefpapier, Visitenkarte usw.) bekannt ist, wurde bereits anhand des Briefumschlags deutlich, dass ich mit hoher Wahrscheinlichkeit keine direkte Antwort von Ihnen erhalten würde. Zu meinem Bedauern bestätigte dies der innen liegende Brief.

Bereits der Umschlag lässt erkennen, dass keine persönliche Antwort der rbb-Intendanz erfolgte. Briefumschlag zur ersten offiziellen Antwort auf den offenen Brief vom 31.12.2012. © Bildnachweis Faksimile des Originals

Auf den ersten Blick hatte es den Anschein, ich erhalte eine „rechtsverbindliche“ Antwort auf meinen offenen Brief. Es antwortete mir Herrn Gerald Schermuck (Leiter rbb Beitragsservice), den Sie vermutlich baten, mir zu antworten, der aber nicht bereit war, die im Brief geäußerten Statements durch seine persönliche Unterschrift zu bestätigen.

Um ein besseres Verständnis des Inhalts, der Aussagekraft, Urheberschaft und Rechtsverbindlichkeit dieses Briefes zu erlangen, bat ich Herrn Gerald Schermuck in Form eines offenen Briefes am 28. Januar 2013 um die Beantwortung sieben kurzer Fragen und habe ihn diesbezüglich persönlich via E-Mail angeschrieben. 

Leider erfolgte bis heute (20. Februar 2013) keine Antwort auf dieses Schreiben. Stattdessen erhielt ich am 14. Februar 2013 erneut Post. Dieses Mal nicht vom rbb, sondern vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln. Der Brief ist auf den 01. Februar 2013 datiert. Das Schreiben beinhaltete eine Zahlungserinnerung und erwähnte einen so genannten „rückständigen Rundfunkbeitrag“. Es scheint ein automatisch generiertes Schreiben zu sein, in dem unsere Korrespondenz wahrscheinlich nicht berücksichtigt wurde. Damit es zu keinen weiteren solcher Schreiben kommt, wende ich mich erneut an Sie.

Automatisiert und ohne Berücksichtigung des derzeitigen Kommunikationsstandes erfolgte die Zusendung einer Zahlungserinnerung vom Beitragsservice in Köln – der Verwaltungsgemeinschaft mit fehlender Rechtsfähigkeit. © Bildnachweis Faksimile des Originals

Heißt es nicht „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“? Das bedeutet meinem Verständnis nach, dass das Demokratieprinzip von einer Volkssouveränität ausgeht, gemäß der die politische Herrschaftsgewalt einer Legitimation bedarf, die nur vom Volk selbst gegeben werden kann. Nach dieser Definition müssten sich sämtliche Akte der Staatsorgane auf den Willen des Volkes zurückführen lassen. 

Ihnen wird mit Sicherheit bekannt sein, dass der formale Ablauf der neuen Gesetzgebung zum Rundfunkbeitrag, von der Ausformulierung bis zur Inkraftsetzung, keinem wirklich vollumfänglichen demokratischen Prozess entspricht. 

Es ist vermutlich dem Chef der Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz oder dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission vorbehalten, die Abläufe zu verstehen. Bürger(innen), die nicht Teil des bestehenden Parteien- bzw. öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Lobbyismus sind, können nicht nachvollziehen, wie dieser Prozess im Detail abläuft. Auch die Medien, selbst die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, können oder wollen diesen nicht transparent darstellen. Es scheint, als finde er gewollt außerhalb der Öffentlichkeit statt. Hinsichtlich der Gesetzgebung zum Rundfunkbeitrag wird für mich deutlich, dass das Demokratieprinzip eine leere Hülle ist.

Jedem seine Meinung, denn die Gedanken sind frei. WDR-Chefredakteur Jörg Schönenborn löste für seine Wortschöpfung „Demokratieabgabe“ in der Stellungnahme „Ein Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft“ vom 27. Dezember 2012 einen Sturm der Entrüstung auf Facebook aus. © Bildnachweis WDR/Herby Sachs

Wie wäre es sonst möglich, dass im Vorfeld der Gesetzgebung ein Teil der Rundfunkgebühr dazu verwendet wurde (und heute noch benutzt wird), die Neuregelung durch bezahlte Gutachten, Stellungnahmen und Statistiken ausschließlich zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu beeinflussen? Zur Verdeutlichung dieses Vorgehens gebe ich kurz einen Abriss der Ereignisse.

Am 19. und 20. Oktober 2006 wurde in Bad Pyrmont die Rundfunkkommission der Länder beauftragt, alternative Lösungen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erarbeiten. Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist seit 1994 Kurt Beck (SPD), gleichzeitig war er zum damaligen Zeitpunkt Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz (bis Januar 2013). Da lag es nahe, die eigene Staatskanzlei zu beauftragen, die neue Gesetzgebung federführend vorzubereiten bzw. auszuarbeiten. Personell übertrug Kurt Beck diese Aufgabe dem damaligen Chef seiner Staatskanzlei Martin Stadelmaier (SPD), einem sehr engen und langjährigen Vertrauten.

Der NDR nennt Martin Stadelmaier den „medienpolitischen Strippenzieher“ bzw. „Vater“ des Rundfunkbeitrags. Kein Wunder, wenn der damalige Ministerpräsident Kurt Beck (links) seinem Freund Martin Stadelmaier (rechts) für sein langjähriges Engagement als Chef der Staatskanzlei dankt. © Bildnachweis Kristina Schäfer/Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Damit die Ministerpräsidenten und später auch die Landesparlamente die Gesetzgebung stellvertretend für das Volk unterschreiben, musste im Vorfeld unter Ausschluss der Öffentlichkeit viel vorbereitet werden. Eine direkte Unterstützung gab es hierfür seitens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, denn dieser wünschte Einnahmenstabilität. Die Rundfunkanstalten planten ihre zukünftig zu erwartenden Einnahmen, dafür verfügten sie über ausreichende finanzielle Mittel und über das richtige Netzwerk. Die Arbeitsgruppe „Gemeinsame Planung der Gebührenerträge ARD, ZDF und DLR“ beschäftigte sich bereits seit langem mit dieser Thematik. Sie bezog einen Großteil ihres Zahlenmaterials von der GEZ, die über die Rundfunkgebühren (bzw. Rundfunkbeiträge) finanziert (rund 160–164 Mio. Euro/Jahr) wird. Im Jahr 2010 brachte die GEZ im Rahmen der Vorbereitung des Änderungsstaatsvertrages Aufwendungen in Höhe von 3.679.433,16 Euro für Prüfungs-, Beratungs- und Rechtskosten sowie sonstige Gebühren auf. Diese wurden unter anderem dazu genutzt, Gutachten und Analysen erstellen zu lassen. Dazu beauftragte die GEZ auch das Institut für Rundfunkökonomie. Dieses Institut wird zum Großteil durch Rundfunkgebühren (bzw. Beiträge) finanziert. Dies geschieht indirekt in Form von Fördermitteln, die zum überwiegenden Teil von der WDR mediagroup, der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, der Deutschen Welle (finanziert durch Steuergelder) und vom Deutschlandradio stammen.

7,5 Mrd. Euro Rundfunkgebühren ermöglichen ein perfektes Netzwerk. Hier ein Auszug. Selbst das Institut für Rundfunkökonomie, das für die GEZ gegen honorierte Beauftragung Prognosen, Gutachten und Stellungnahmen erstellte, wird überwiegend durch Fördermittel in Form von weitergegebenen Rundfunkgebühren bzw. Beiträgen finanziert. © Bildnachweis rundfunkbeitrag.blogspot.de/Olaf Kretschmann

Da gibt es z. B. die „Prognose des Rundfunkgebührenaufkommens“, die in mehreren Studien seit 2006 erhoben wird. Das Hauptergebnis dieser Prognosen lautet, dass bei unverändertem Gebührensatz die Erträge aus der Rundfunkgebühr in Zukunft kontinuierlich abnehmen werden. Hauptursachen dafür sind die rückläufige Einwohnerzahl, der abnehmende Anteil der erfassten gebührenpflichtigen Haushalte und der Anstieg der Gebührenbefreiungen und Forderungsausfälle.

Es musste also schnell gehandelt werden, deshalb wurden die nächste Studie bzw. das nächste Gutachten 2008 beauftragt, so z. B. die „Langfristige Prognose der Gebührenerträge nach geltendem Recht im Vergleich zu den Erträgen einer vereinfachten Rundfunkgebühr und einer geräteunabhängigen Medienabgabe“. Die Quintessenz dieser Prognosen lautet:

  1. Die Beibehaltung des derzeitigen Gebührenmodells führt zu einem Abfall der Einnahmen und erfordert eine Anhebung des Gebührensatzes.
  2. Eine geräteunabhängige Medienabgabe führt bereits im Jahr der Einführung zu einem höheren Aufkommen, als durch die Rundfunkgebühr zu erwarten ist, und verhindert einen Abfall der künftigen Einnahmen
Dr. Manfred Kops ist nicht nur Geschäftsführer des Instituts für Rundfunkökonomie, sondern war auch federführend zuständig für die „Prognose des Rundfunkgebührenaufkommens“, die „Langfristige Prognose der Gebührenerträge nach geltendem Recht im Vergleich zu den Erträgen einer vereinfachten Rundfunkgebühr und einer geräteunabhängigen Medienabgabe“ und die „Gutachterliche Bewertung von Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung“. Er gehört damit zu denjenigen, die von Anfang an wussten, welche Zielvorgabe für die neue Gesetzesvorlage sinnvoll ist. © Bildnachweis Deutschlandradio/S. Paul

Abschließend (April 2009 bis Juli 2010) wurde eine „Gutachterliche Bewertung von Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung“ in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten sowie die vorhergehenden Studien sind in die Unterlagen eingeflossen, welche die GEZ insbesondere den Staatskanzleien und den Rundfunkreferenten der Länder für die „Willensbildung zur Neuordnung der Gebührenfinanzierung zur Verfügung“ gestellt hat. Diese Dokumente sind nicht öffentlich zugänglich und wurden lediglich als „unveröffentlichter Abschlussbericht“ erwähnt. Die Öffentlichkeit erfuhr im Vorfeld nicht, was vorbereitet wurde.

Sie wurde auf anderem Weg unterrichtet. Auf einer Pressekonferenz am 05. Mai 2010 präsentierte der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Dr. Paul Kirchhof in Anwesenheit der juristischen Prominenz von ARD und ZDF sein „unabhängiges“ Gutachten, nachdem vorab die Rundfunkkommission der Länder informiert wurde. Es erstaunt nicht, dass in diesem Gutachten der Gerätebezug für nicht mehr zeitgemäß bzw. sinnvoll erachtet wird und der neue Wohnungsbezug eine verfassungskonforme Lösung darstellt. Das Gutachten sei von den Sendern auf „Bitte der Rundfunkkommission der Länder“ in Auftrag gegeben worden, hieß es, demnach wurde es direkt mit Gebührengeldern bezahlt. Kurt Beck teilte an diesem Tag freudig mit:
„Das Kirchhof-Gutachten entspricht meinen politischen Vorstellungen. Wir können damit aus der Definitionsfrage nach dem Empfangsgerät herauskommen … Bis 9. Juni werden wir einen Eckpunkte-Beschluss fassen, um darauf den Staatsvertrag zu bauen. Es ist noch ein schwieriger Weg, aber es ist politisch möglich ...“

Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof (links) wurde von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Weichensteller der Meinungsbildung genutzt, als er sein „unabhängiges" Gutachten (rechts) der Öffentlichkeit präsentierte. Beauftragt von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Bezahlt mit Rundfunkgebühren. Die Höhe des Honorars ist öffentlich bekannt. © Bildnachweis dapd (links), ARD PDF-Dokument (rechts)

So sollte es geschehen. Zuvor tauchte jedoch am 14. Mai 2010 bei CARTA e.V. ein Vertragsentwurf mit dem Datum 30. März 2010 auf, der dem späteren Eckpunktepapier Kurt Becks entsprach. Das entlarvt eine Farce. Denn es bedeutet, dass vermutlich bereits über einen Monat vor der Ergebnispräsentation des Kirchhof-Gutachtens alle Weichen für die gewünschte Abgabevariante gestellt wurden.

CARTA e.V. verkündete auf ihrer Website (links) am 14. Mai 2010, dass seit dem 30. März 2010 ein neuer Rundfunkstaatsvertragsentwurf (rechts) vorliege. Das würde bedeuten, dass das Kirchhof-Gutachten nur ein nachträgliches öffentliches Alibi darstellt. Das Dokument lässt sich nicht auf seine Echtheit prüfen, weil alle wesentlichen Meta-Daten aus der Datei gelöscht wurden. © Bildnachweis Screenshot carta.info (links), CARTA e.V. PDF-Dokument (rechts)

Am 10. Juni 2010 wurde in Berlin das „offizielle“ Eckpunktepapier zur Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch ein geräteunabhängiges Rundfunkbeitragsmodell vorgelegt, auf das sich die Regierungschefs der Länder einigten. 

Damit das Internet als Rundfunkgebiet verfassungsrechtlich konform angesehen werden kann, musste mit Gebührengeldern ein weiteres Gutachten beauftragt werden. Initiiert von der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK), realisiert durch den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Hans-Jürgen Papier. Das Ergebnis am 16. Juli 2010 entsprach – wen sollte es wundern? – der Zielvorgabe. Der GVK-Vorsitzende Dr. Harald Augter meinte dazu: „Das Gutachten zeigt sehr deutlich, dass der Internet-Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unabdingbar ist. Der öffentliche Rundfunk muss dort meinungsbildend auftreten, wo Meinungsbildung tatsächlich erfolgt.“

Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier (links) wurde als weiterer Weichensteller der Meinungsbildung von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten genutzt, als sein „unabhängiges“ Gutachten (rechts) der Öffentlichkeit per Pressemitteilung präsentiert wurde. Beauftragt von der Konferenz der Gremienvorsitzenden der ARD. Bezahlt mit Rundfunkgebühren. Die Höhe des Honorars ist öffentlich bekannt. © Bildnachweis faz (links), PDF-Dokument (rechts)

Es kam noch besser. Die GEZ und ihre Datenerhebungs- bzw. Daten-Verarbeitungsmöglichkeiten sind ein heikles Thema. Deshalb beauftragten ARD und ZDF dank Rundfunkgebühren einen weiteren Gutachter, um die Position des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber den Datenschutzbeauftragten der Länder zu stärken. Diesmal erarbeitete der Staatsrechtslehrer und ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Hans Peter Bull, das „unabhängige“ Gutachten. Das Ergebnis, das auf einer Pressekonferenz am 20. September 2010 der Öffentlichkeit präsentiert wurde, entsprach auch hier der Zielvorgabe. ARD und ZDF waren zufrieden. Der SWR-Justiziar Hermann Eicher erklärte: „Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es von großer Bedeutung, dass die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Es ist daher erfreulich, dass ein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet die Regelungen im Staatsvertragsentwurf unter datenschutzrechtlichen Aspekten für geeignet, erforderlich und angemessen hält.“

Dr. jur. Hans Peter Bull (links, neben SWR-Justiziar Hermann Eicher) wurde als weiterer Weichensteller der Meinungsbildung von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten genutzt, als sein „unabhängiges“ Gutachten (rechts) auf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Beauftragt direkt von ARD und ZDF. Bezahlt mit Rundfunkgebühren. Die Höhe des Honorars ist öffentlich bekannt. © Bildnachweis Jörg Wagner (links), ARD PDF-Dokument (rechts)

Die letzten Bedenken hinsichtlich des neuen Vertrages wurden durch eine Anhörung der so genannten „betroffenen Interessengruppen“ aus dem Weg geräumt. Diese Interessengruppen wurden zuvor definiert und von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz angeschrieben. Am 11. Oktober 2010 fand in Berlin die Anhörung zum neuen Rundfunkbeitragsmodell statt. Auch hier war die Öffentlichkeit nicht erwünscht. Weder Journalisten noch Landtagsabgeordnete durften teilnehmen.

Die vorbereitete Gesetzesvorlage zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag war jetzt so wasserdicht, dass die Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Jahreskonferenz in Magdeburg vom 20.–22. Oktober 2010 diese Vorlage zur Kenntnis nahmen und beschlossen.

Am 21. Oktober 2010 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Jahreskonferenz in Magdeburg die unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorbereitete Gesetzesvorlage zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. © Bildnachweis thueringen.de

Erst danach wurde der Souverän indirekt durch seine Vertreter in den jeweiligen Landesparlamenten per „Vorunterrichtung“ informiert. In jedem Bundesland erfolgte dies auf anderem Weg. In Berlin lief es wie folgt ab:

Am 16. November 2010 wurde das Abgeordnetenhaus von Berlin durch eine Vorlage des Vertrags schriftlich in Kenntnis gesetzt. Auf der nachfolgenden Sitzung des Abgeordnetenhauses am 25. November 2010 wurde beschlossen, an diesem Tag keine diesbezügliche Beratung vorzusehen, eine Überweisung der Vorlage an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien, Berlin-Brandenburg wurde vorgeschlagen. Der Ausschuss wurde gebeten, den Unterausschuss „Datenschutz und Informationsfreiheit“ zur Besprechung hinzuzuziehen.

Am 16. November 2010 wurde das Abgeordnetenhaus von Berlin durch eine Vorlage des Vertrags schriftlich über die finale Ausfertigung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages in Kenntnis gesetzt. © Bildnachweis Drucksache 16/3636

Dieser Ausschuss tagte am 8. Dezember 2010. Anwesend waren Vertreter des rbb (Hagen Brandstätter, Stellvertretender Intendant und Verwaltungsdirektor rbb), der GEZ (Frank Lucht, Abteilungsleiter GEZ) und des SWR (Prof. Dr. Armin Herb, Rundfunkbeauftragter für Datenschutz SWR), um mögliche Fragen zu beantworten. Es durfte lediglich diskutiert, jedoch nicht mehr inhaltlich gestaltet werden. Die „Verrücktheit“ dieser pseudodemokratischen Debatte war auch den Abgeordneten ersichtlich. Das folgende Zitat Anja Schillhanecks (Grüne) macht dies deutlich: „Ich frage mich auch nach den Einlassungen der Anzuhörenden, gerade am Anfang, wer eigentlich diese Entwürfe schreibt ... Wie ist denn jetzt eigentlich das Prozedere an dieser Stelle mal wieder? ... wo wir heute sehen, dass offensichtlich die prozedurale Logik des Staatsvertragssystems und der Einbindung der Landesparlamente ein bisschen absurd ist. Irgendwie müssen wir da mal etwas ändern.“

Am 09. März 2011 wurde das Gesetz vom Landesparlament in Berlin „durchgewunken“. In der Vorlage des Beschlusses steht unter Punkt „B. Lösung:“ „Das Abgeordnetenhaus ratifiziert den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.“ und unter Punkt „C. Alternative:“ „Keine“. Gemäß dieser Logik wurde das Gesetz 2011 in allen Landesparlamenten beschlossen, es trat somit in Kraft.

Am 09. März 2011 wurde das Gesetz vom Landesparlament in Berlin „durchgewunken“. Eine direkte Mitbestimmung war für Landtagsabgeordnete nicht möglich. So viel zum Thema „Demokratieabgabe“. © Bildnachweis Drucksache 16/3941

In der aktuell gültigen Gesetzgebung wurde die Ablehnung der Pflichtfinanzierung des Rundfunkbeitrags Einzelner aus Gewissensgründen nicht rechtlich explizit formuliert, da diese Interessengruppe anscheinend nicht Teil des Meinungsbildungsprozesses zur Neugestaltung der Gesetzgebung war. Das war auch nicht notwendig, denn im rechtlich höherrangigen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland findet sich eine entsprechende Formulierung unter Artikel 4:

„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

Zusätzlich stehen über diesen Grundrechten Völker- und Menschenrechte. Auch hier findet sich eine entsprechende Formulierung in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wie ich bereits in meinem ersten offenen Brief erwähnte:

„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Verkündung (links) der „Universal Declaration of Human Rights” am 10. Dezember 1948 als ausdrückliches Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte im Palais de Chaillot in Paris. Schlusslesung (rechts) des Grundgesetzes am 7. Mai 1949. Nicht immer sind alle einer Meinung. Wie auch hier an zwei sitzenden Herren zu sehen ist. Geschichtsinteressierte wissen, warum. © Bildnachweis childrensrightsportal.org (links), demokratiegeschichte.eu (rechts)

Es liegt aus meiner Sicht weiterhin in Ihrem Ermessen, mich von der Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags direkt zu befreien. Ich bitte Sie deshalb sehr freundlich, mir persönlich zu antworten bzw. als Intendantin auf dieses Anliegen zu reagieren und sich nicht durch Dritte, wie z. B. Ihre Beitrags- oder Rechtsabteilung, vertreten zu lassen.  

Ich freue mich auf Ihre persönliche Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Olaf Kretschmann

Donnerstag, 14. Februar 2013

Automatisiertes Zahlungserinnerungsschreiben des Beitragsservice (Köln) von ARD, ZDF und Deutschlandradio über rückständige Rundfunkbeiträge vom 01.02.2013

Wenn Maschinen antworten. Automatisiertes Zahlungserinnerungsschreiben vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Köln über rückständige Rundfunkbeiträge (01.02.2013). © Bildnachweis Faksimile vom Original.
Dezente Hinweise in grau. Rückseite des Zahlungserinnerungsschreibens. Der Schlussabsatz ist sehr interessant. „Das Beitragskonto wird von der zuständigen Landesrundfunkanstalt beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio geführt.“ © Bildnachweis Faksimile vom Original.


Montag, 28. Januar 2013

Offener Brief an Gerald Schermuck (Leiter rbb Beitragsservice) - Nachfrage zum besseren Verständnis des Inhalts, der Aussagekraft, der Urheberschaft und der Rechtsverbindlichkeit des Briefes vom 22.01.2013


Sehr geehrter Herr Gerald Schermuck,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.01.2013. Ich habe meinen offenen Brief an die Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), Frau Dagmar Reim, adressiert. Sie ist nach meinem Kenntnisstand die für mich offiziell berechtigte Person, den Rundfunk Berlin-Brandenburg rbb (voll rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) zu vertreten. Da sie mir leider nicht persönlich auf dem offiziellen Geschäftspapier (bzw. per E-Mail mit offizieller Geschäftskennzeichnung) der Anstalt des öffentlichen Rechts geantwortet hat, möchte ich zum besseren Verständnis des Inhalts, der Aussagekraft, der Urheberschaft und der Rechtsverbindlichkeit des Briefes vom 22.01.2013 kurz Ihre Hilfe in Anspruch nehmen. Ich bitte Sie, mir folgende Fragen zu beantworten:

  1. Können Sie mir bitte mitteilen, in welchem Unternehmen Sie fest angestellt sind?

  2. Falls Sie Festangestellter des Rundfunks Berlin-Brandenburg rbb (Anstalt des öffentlichen Rechts) sein sollten, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, in welchem Strukturbereich des rbb Sie arbeiten (siehe hierzu auch das aktuelle rbb-Organigramm (http://www.rbb-online.de/unternehmen/organisation/struktur/organigramm_des_rbb0.file.pdf)?

  3. Können Sie mir bitte eine Kopie Ihrer aktuellen Vollmacht mit der handschriftlichen Unterzeichnung des Vollmachtgebers zukommen lassen, aus der erkenntlich ist, dass Sie befugt sind, für die Anstalt des öffentlichen Rechts bzw. für die vertretungsberechtigte Person (hier: die Intendantin des rrb, Dagmar Reim) verbindlich im externen Geschäftsverkehr zu korrespondieren?

  4. Können Sie mir bitte eine Kopie Ihrer aktuellen Vollmacht mit der handschriftlichen Unterzeichnung des Vollmachtgebers zukommen lassen, aus der erkenntlich ist, dass Sie die unter Punkt 3 genannte Vollmacht an eine dritte Person (inkl. der Erläuterung, auf welchen Personenkreis sich diese Vollmachtsübertragung bezieht) übertragen dürfen, wenn Sie Schreiben durch diese ausfertigen bzw. unterzeichnen lassen?

  5. Können Sie mir bitte den Vor- und Familiennamen der Person benennen, die das Schreiben i.V. unterzeichnet hat, sowie Angaben darüber machen, welche Stellung diese Person einnimmt bzw. welchem Strukturbereich des derzeit gültigen rrb-Organigramms sie zugeordnet ist?

  6. Können Sie mir bitte mitteilen, ob das von Ihnen genutzte Briefpapier ein offizielles Geschäftspapier des Rundfunks Berlin-Brandenburg rbb (Anstalt des öffentlichen Rechts) ist (nach meinem Kenntnisstand unterliegt eine Anstalt des öffentlichen Rechts keiner expliziten gesetzlichen Regelung, Pflichtangaben auf dem Geschäftspapier zu veröffentlichen)?

  7. Nutzt der Rundfunk Berlin-Brandenburg rbb (Anstalt des öffentlichen Rechts) unterschiedliche Geschäftspapiere? (Wenn ja, warum?) 

Vielen Dank für Ihre Mühe und

mit freundlichen Grüßen

Olaf Kretschmann

Freitag, 25. Januar 2013

Indirektes Antwortschreiben von Dagmar Reim (Intendantin des rbb) vom 22.01.2013 – beantwortet durch den Leiter des Beitragsservice des rbb Gerald Schermuck (unterzeichnet i.V. durch eine dritte Person)

Erstes indirektes Antwortschreiben von Dagmar Reim (Intendantin des rbb) vom 22.01.2013. Postalisch eingegangen am 25.01.2013. Laut Brief-Formulierung beantwortet durch den Leiter des Beitragsservice des rbb Gerald Schermuck. Persönlich unterzeichnet durch eine dritte Person mit dem Zusatz i.V. („in Vollmacht“). Sehr praktisch ist die Formulierung: „Der rbb ist als öffentlich-rechtliche Anstalt an das Gesetz gebunden. Folglich kann ich Ihnen auch nicht die gewünschte Befreiung von der Beitragspflicht erteilen.“ Warum Antwort nicht die vertretungsberechtigte Person des rbb Dagmar Reim? Welche Vollmacht wurde dem Leiter Gerald Schermuck erteilt? Warum ist der Brief nicht persönlich von ihm unterschrieben? Ist das genutzte Briefpapier das offizielle Geschäftspapier einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR, AöR)? Welche Rechtsverbindlichkeit hat diese Schreiben? © Bildnachweis Faksimile vom Original.