Freitag, 3. Juli 2015

Aufforderung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30.06.2015 zur Stellungnahme, ob an der Klage festgehalten wird, eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung erfolgen soll und eine Übertragung der Entscheidung auf einen Einzelrichter erfolgen soll
























3 Kommentare:

  1. Musterverfahren :D Ohne Verhandlung schon Erfolglosigkeit erkannt, der/die Richter sind ja richtig super. Warum sollte man denn dann die Klage aufrecht erhalten? "Mein" Richter versucht mit auch permanennt so einen Quatsch zu erzählen. Am ende kann man sich die Verwaltungsklage doch sparen und direkt Widerstand bei der Vollstreckung aufbauen. Im verwaltungsrecht hilft uns hier eh niemand. BGH und BVerfG sind die einzigen, die jetzt noch dem Irrsinn einhalt gebeieten können. Wenn dieser beitrag rechtens erklärt wird, ist die Freiheit und Demokratie in diesem Land nicht mehr vorhanden.

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  2. Vlt noch hilfreich, wenns nach dem Urteil mit der Vollstreckung weitergeht:
    https://www.youtube.com/watch?v=oh6PxXprlbA

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