Montag, 28. Januar 2013

Offener Brief an Gerald Schermuck (Leiter rbb Beitragsservice) - Nachfrage zum besseren Verständnis des Inhalts, der Aussagekraft, der Urheberschaft und der Rechtsverbindlichkeit des Briefes vom 22.01.2013


Sehr geehrter Herr Gerald Schermuck,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.01.2013. Ich habe meinen offenen Brief an die Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), Frau Dagmar Reim, adressiert. Sie ist nach meinem Kenntnisstand die für mich offiziell berechtigte Person, den Rundfunk Berlin-Brandenburg rbb (voll rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) zu vertreten. Da sie mir leider nicht persönlich auf dem offiziellen Geschäftspapier (bzw. per E-Mail mit offizieller Geschäftskennzeichnung) der Anstalt des öffentlichen Rechts geantwortet hat, möchte ich zum besseren Verständnis des Inhalts, der Aussagekraft, der Urheberschaft und der Rechtsverbindlichkeit des Briefes vom 22.01.2013 kurz Ihre Hilfe in Anspruch nehmen. Ich bitte Sie, mir folgende Fragen zu beantworten:

  1. Können Sie mir bitte mitteilen, in welchem Unternehmen Sie fest angestellt sind?

  2. Falls Sie Festangestellter des Rundfunks Berlin-Brandenburg rbb (Anstalt des öffentlichen Rechts) sein sollten, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, in welchem Strukturbereich des rbb Sie arbeiten (siehe hierzu auch das aktuelle rbb-Organigramm (http://www.rbb-online.de/unternehmen/organisation/struktur/organigramm_des_rbb0.file.pdf)?

  3. Können Sie mir bitte eine Kopie Ihrer aktuellen Vollmacht mit der handschriftlichen Unterzeichnung des Vollmachtgebers zukommen lassen, aus der erkenntlich ist, dass Sie befugt sind, für die Anstalt des öffentlichen Rechts bzw. für die vertretungsberechtigte Person (hier: die Intendantin des rrb, Dagmar Reim) verbindlich im externen Geschäftsverkehr zu korrespondieren?

  4. Können Sie mir bitte eine Kopie Ihrer aktuellen Vollmacht mit der handschriftlichen Unterzeichnung des Vollmachtgebers zukommen lassen, aus der erkenntlich ist, dass Sie die unter Punkt 3 genannte Vollmacht an eine dritte Person (inkl. der Erläuterung, auf welchen Personenkreis sich diese Vollmachtsübertragung bezieht) übertragen dürfen, wenn Sie Schreiben durch diese ausfertigen bzw. unterzeichnen lassen?

  5. Können Sie mir bitte den Vor- und Familiennamen der Person benennen, die das Schreiben i.V. unterzeichnet hat, sowie Angaben darüber machen, welche Stellung diese Person einnimmt bzw. welchem Strukturbereich des derzeit gültigen rrb-Organigramms sie zugeordnet ist?

  6. Können Sie mir bitte mitteilen, ob das von Ihnen genutzte Briefpapier ein offizielles Geschäftspapier des Rundfunks Berlin-Brandenburg rbb (Anstalt des öffentlichen Rechts) ist (nach meinem Kenntnisstand unterliegt eine Anstalt des öffentlichen Rechts keiner expliziten gesetzlichen Regelung, Pflichtangaben auf dem Geschäftspapier zu veröffentlichen)?

  7. Nutzt der Rundfunk Berlin-Brandenburg rbb (Anstalt des öffentlichen Rechts) unterschiedliche Geschäftspapiere? (Wenn ja, warum?) 

Vielen Dank für Ihre Mühe und

mit freundlichen Grüßen

Olaf Kretschmann

Freitag, 25. Januar 2013

Indirektes Antwortschreiben von Dagmar Reim (Intendantin des rbb) vom 22.01.2013 – beantwortet durch den Leiter des Beitragsservice des rbb Gerald Schermuck (unterzeichnet i.V. durch eine dritte Person)

Erstes indirektes Antwortschreiben von Dagmar Reim (Intendantin des rbb) vom 22.01.2013. Postalisch eingegangen am 25.01.2013. Laut Brief-Formulierung beantwortet durch den Leiter des Beitragsservice des rbb Gerald Schermuck. Persönlich unterzeichnet durch eine dritte Person mit dem Zusatz i.V. („in Vollmacht“). Sehr praktisch ist die Formulierung: „Der rbb ist als öffentlich-rechtliche Anstalt an das Gesetz gebunden. Folglich kann ich Ihnen auch nicht die gewünschte Befreiung von der Beitragspflicht erteilen.“ Warum Antwort nicht die vertretungsberechtigte Person des rbb Dagmar Reim? Welche Vollmacht wurde dem Leiter Gerald Schermuck erteilt? Warum ist der Brief nicht persönlich von ihm unterschrieben? Ist das genutzte Briefpapier das offizielle Geschäftspapier einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR, AöR)? Welche Rechtsverbindlichkeit hat diese Schreiben? © Bildnachweis Faksimile vom Original.