Samstag, 13. April 2013

Offizieller Gebühren-/Beitragsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg vom 05.04.2013

Am heutigen Tag (13.04.2013) ist es soweit. Der Gebühren-/Beitragsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg trifft ein. Das Schreiben ist zufälligerweise auf den 05.04.2013 datiert, an dem auch der dritte offene Brief veröffentlicht wurde. © Bildnachweis Faksimile vom Original.

Auf der Rückseite des Gebühren-/Beitragsbescheides befindet sich die Rechtsbehelfsbelehrung. Sehr interessant ist, dass keine Fundstellen der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge bei Drucklegung des Schreibens vorlagen. © Bildnachweis Faksimile vom Original.

Dem Gebühren-/Beitragsbescheid lag wieder ein Zahlschein an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Köln bei. © Bildnachweis Faksimile vom Original.




Freitag, 5. April 2013

Dritter offener Brief an die Intendantin des rbb, Frau Dagmar Reim – Proklamation über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag


Sehr geehrte Frau Dagmar Reim,

ich schreibe Ihnen diesen dritten offenen Brief in der leider geringen Erwartung, eine persönliche Antwort von Ihnen zu erhalten. Ich werde diesen Brief den bereits involvierten Personen Herrn Dr. Stefan Wolf, Herrn Gerald Schermuck, Frau Friederike von Kirchbach und dieses Mal auch Ihrem stellvertretenden Intendanten bzw. Verwaltungsdirektor des rbb, Herrn Hagen Brandstätter, übertragen.

Patrick Samborski aus München hat auf der Online-Plattform openPetition gefordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zwangsfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten beendet wird. Er konnte über 136.000 Unterschriften für die Aktion gewinnen. © Bildnachweis Screenshot openpetition.de

Sie und andere Intendanten werden sicherlich festgestellt haben, dass der Unmut wachsender Teile der Bevölkerung über den neuen Rundfunkbeitrag und den heute existierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk zunimmt. Tausende Menschen versuchen sich zu organisieren. Jeder hat seine ganz eigenen Beweggründe. Die einen finden es ungerecht, für etwas zu zahlen, das sie nicht nutzen, andere wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren oder ganz abschaffen. Vielleicht würden sich weniger Menschen beklagen, wenn es heute noch die bis Anfang der 1970er-Jahre bestehende Möglichkeit einer Abmeldung vom Rundfunkempfang gäbe.

Rückseite einer Rundfunkgenehmigung der Deutschen Post aus dem Jahr 1951. Die durch das Reichspostministerium verfügten Bestimmungen von 1931 und 1940 galten noch bis in die 1970er-Jahre. Damit war ein Verzicht auf Rundfunkempfang möglich. Siehe Punkt 6. © Bildnachweis Faksimile des Originals

Ich habe Ihnen ausführlich mein Anliegen geschildert und bat Sie um eine direkte persönliche Antwort. Sie haben mir diese, ohne Angabe eines Grundes, nicht erteilt. Ich hätte mir einen offeneren, ehrlicheren und inhaltlich tieferen Dialog über unsere Ansichten gewünscht. Stattdessen erhalte ich von Ihren Kollegen den Hinweis, dass der Gesetzgeber die Rundfunkbeitragszahlungsbefreiung abschließend in § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt habe. Falls einer der dort aufgeführten Gründe auf mich zutreffe, solle ich das entsprechende Formular ausfüllen und an die angegebene Adresse schicken. Falls ich keine entsprechende Befreiungsregelung finde, sei meine Kritik an den Gesetzgeber zu richten. Außerdem erhielt ich den Hinweis, dass die Rundfunkanstalten angehalten seien, die gültigen gesetzlichen Regelungen anzuwenden.

Sind die an mich gerichteten Schreiben Ihrer Kollegen adäquate Antworten auf meine Ausführungen? Entsprechen sie einer angemessenen Auseinandersetzung mit einem ehemaligen, über viele Jahre freiwillig zahlenden Teilnehmer? Würden Sie bei einem persönlichen Anliegen selbst gern in dieser Weise behandelt werden?

Ich fordere weder die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, noch, dass dieser nicht finanziert werden soll. Ihre Einrichtung, alle anderen Medien sowie jeder Bürger hat die Möglichkeit der freien und ungehinderten Meinungsäußerung und trägt mit dieser zur Meinungsbildung bei.

Meine im ersten offenen Brief dargelegten Gewissensgründe werden durch die Hintergrundanalyse zur gesetzgeberischen Legimitierung des Rundfunkbeitrags im zweiten offenen Brief und durch die bisherigen Antworten Ihrer Landesrundfunkanstalt bestärkt, so dass ich diese massenmanipulative Vorgehensweise nicht mit einer monetären Beteiligung meinerseits unterstützen kann.

Warum sollte ich gegen mein Gewissen handeln und die für mich sichtbaren „weißen Elefanten im Raum“, die täglich in den Nachrichten erscheinen, für gut heißen und deren Finanzierung ermöglichen?

Ich erhebe nicht den Anspruch, die Wahrheit zu kennen, doch die Art und Weise der Meinungsbildung in den Nachrichtensendungen von ARD und ZDF, selbst an einem ganz belanglosen Tag wie dem 15. März 2013, zeigt für mich auf, dass es sich um eine gewollte einseitige Beeinflussung handeln muss. ARD und ZDF senden überwiegend vollsynchronisierte Nachrichten. Tagesschau/Tagesthemen sowie heute/heute journal präsentieren die gleichen Themen mit minimalen Unterschieden, und dies, obwohl es riesige eigenständige Redaktionsteams gibt. 

Synchronisierte Nachrichten auch am 15. März 2013 bei ARD und ZDF. Auszug aus den präsentierten Themen an diesem Tag. © Bildnachweis Screenshots ARD und ZDF.


Beispiel Meinungsbildung: 2 Jahre Aufstand in Syrien
Ausführlich habe ich in dem Blogbeitrag „Heimlich in Homs“ erläutert, wie gezielt manipulativ auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk konsequent die westliche Wertewelt vertritt, die selbstverständlich nicht konträr zur deutschen Außenpolitik oder gar zur Haltung der NATO steht. Die schwarz-weiß malende Argumentationskette wird stetig in den Nachrichten wiederholt, so auch am 15. März. Der friedliche Aufstand in Syrien begann vor zwei Jahren. Baschar el-Assad, der unbeugsame Diktator, ließ sein eigenes friedlich demonstrierendes Volk gnadenlos niederschießen. Heute nutzt er dazu sogar Panzer, Kampfjets und wahrscheinlich demnächst auch Chemiewaffen. Da die syrische Bevölkerung einen demokratischen Wandel nicht widerstandslos herbeiführen kann, hat sie sich bewaffnet, um sich zu verteidigen und sich von der Assad-Diktatur zu befreien. Die westlich demokratische Welt kann nur tatenlos zusehen, da jeder Vorschlag des Weltsicherheitsrates am Veto der Assad-Getreuen Russland und China scheitert. Deshalb wird an diesem Jahrestag auch innerhalb der Europäischen Union lauter über eine eventuelle Lockerung oder Aufhebung des Waffenembargos nachgedacht. Die selbst ernannte „Weltgemeinschaft“, die natürlich ein Kunstbegriff ist, nimmt es einerseits stillschweigend hin, dass längst eine militärische Unterstützung durch einige Golfstaaten stattfindet, andererseits hat die offizielle Anerkennung einer im Ausland ins Leben gerufenen syrischen Oppositions-Regierung, dessen neuer Führer mehrere Jahre in Amerika gelebt hat, nichts mit dem mantraartig wiederholten Begriff „Demokratie“ zu tun. Erschreckend ist für mich jedoch, wie die Öffentlich-Rechtlichen an diesem Tag ihren Meinungsbildungsauftrag nicht nur für die Erwachsenen, sondern auch für unsere Kinder realisieren. Deshalb möchte ich nur auf den „weißen Elefanten“ in den „logo!“-Nachrichten auf dem Kinderkanal der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KiKA) eingehen. Völlig ungeniert wird hier in kindgerechter Bildsprache visualisiert, wie unsere Kleinen den Konflikt verstehen sollen. Der Nachrichtenbeitrag wird jeden hinterfragenden Menschen nachdenklich stimmen. Sollte sich eines Tages tatsächlich unsere Gesellschaft zu einer humanitäreren, friedvolleren und geldlos gelösteren entwickeln, werden mit großer Wahrscheinlichkeit die dann agierenden Historiker im Nachhinein diese Art der Informationsaufbereitung als einseitige Propaganda interpretieren. Ich tue dies bereits heute.

Ein schwieriges Thema einfach verpackt. Panzer gegen das eigene Volk. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk vermittelt den Kindern unserer Gesellschaft, wie die Basisargumentation zum Syrienkonflikt zu verstehen ist. Präsentation des Redaktionsbeitrages zum Thema „Zwei Jahre Syrien-Krieg“ bei KiKA in der Nachrichtensendung „logo!". Der Beitrag ist eine gekürzte Fassung des derzeit noch auf der Website von tivi.de abrufbaren logo!-Themas: „Gewalt in Syrien“. © Bildnachweis Screenshots KiKA/ZDF


Beispiel Meinungsbildung: Drohende Staatspleite Zyperns
Ob Euro-, Schulden-, Wirtschafts-, Banken- oder eine andere Krise – es wird Angst verbreitet, dass morgen alles zusammenbrechen könnte. Damit es auch der einfache Bürger besser versteht, wird jeder zum Volks- oder Betriebswirt, um bei dem Thema mitreden zu können. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hilft bei der Meinungsbildung und berichtet konsequent, wie die anderen großen Medien. Diesmal gibt es auch zu Zypern eine Basis-Story, die erläutert, warum das Land angeblich so verschuldet ist und warum es nur mit bestimmten Rettungsmaßnahmen möglich ist, einen Kollaps zu verhindern. Jedes Land, das in Europa in die virtuelle Eurokrise gerät, wird durch die „Troika“, bestehend aus den „Experten“ der EU, der EZB und des IWF, nach deren Bedingungen gerettet. Durch eine Autorität, welche die Bürger Europas nicht demokratisch legitimiert haben, die aber die Macht besitzt, fast ganz Europa vor Ehrfurcht erzittern zu lassen. Die Menschen haben Angst, ihr Erspartes zu verlieren, und Staaten werden gezwungen, ihren Besitz zu privatisieren oder ihre Souveränität aufzugeben. Die zwei Begriffe „systemrelevant“ und „alternativlos“ zeigen auf, dass es nur auserwählten Kräften vorbehalten ist, die passenden Maßnahmen zur Lösung zu bestimmen. Deshalb ist an diesem 15. März nicht ein ganz spezieller „weißer Elefant“ zu erkennen, nein, es ist der altbekannte, der bereits seit Beginn unseres heutigen Bankensystems existiert. Neben der mathematischen Logik des Zinseszins (inkl. der exponentiellen Steigerung ins nicht mehr Rückzahlbare) ist durch die Geldschöpfungsmöglichkeit der Banken nur diesen die Macht gegeben, über Wohl oder Elend der Menschen im Sinne des Kapitals zu bestimmen. Ein Blick in das Schülerbuch für die Sekundarstufe II „Geld und Geldpolitik“ der Deutschen Bundesbank erhellt das Unglaubliche. Ein Absatz reicht, um zu der Interpretation zu gelangen, dass alles nur auf einem virtuellen Versprechen beruht, an das alle Teilnehmer dieses Systems glauben müssen, da Banken einfach Geld aus dem Nichts erschaffen. In dem besagten Dokument steht u. a. für jeden lesbar:

Wird einem Kunden ein Kredit über 1.000 Euro gewährt (z. B. Laufzeit 5 Jahre, 5 % p. a.), erhöht sich die Sichteinlage des Kunden auf seinem Girokonto um 1.000 Euro. Es ist Buchgeld entstanden oder es wurden 1.000 Euro Buchgeld geschaffen: Die Buchgeldschöpfung ist also ein Buchungsvorgang. 

„Geld und Geldpolitik" – interessante Basislektüre zum Thema Geld. Leider findet sich kein Bezug zu den führenden Geldsystem-Involvierten wie Rothschild, Warburg, Rockefeller und anderen. © Bildnachweis Deutsche Bundesbank, PDF-Dokument

Die Eingabe eines beliebigen Zahlenwertes durch einen Bankmitarbeiter auf seinem Computer reicht aus, um Geld zu schaffen und den Kreditnehmer zu zwingen, diesen Betrag an die Bank zzgl. eines Zinseszins (woher soll dieser Zins eigentlich kommen?) zurückzuzahlen. Sollte der Kreditnehmer keine Bank sein, dann hat dieser natürlich nicht die Möglichkeit, Geld aus dem Nichts zu schaffen. Wer gab den Banken dieses Recht? Nach meinem Kenntnisstand haben sich die Banken selbst dieses Recht geschaffen und durch die jeweiligen Regierungen autorisieren lassen.


Beispiel Meinungsbildung: „NSU“
Am 15. März 2013 tagt erneut der Untersuchungsausschuss „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“. Heute ist Herr Otto Schily vorgeladen, der an diesem Tag einen Teil der politischen Verantwortung übernimmt. Otto Schily kennt sich als ehemaliger Anwalt der einstigen RAF-Mitglieder Horst Mahler und Gudrun Ensslin mit den politischen Möglichkeiten der Staatsgewalt aus. Egal ob hinsichtlich illegaler Tonbandmitschnitte oder der Selbstmord-Darstellung seiner Mandanten. Noch tiefere Einblicke über die Geheimdienstaktivitäten hat er mit hoher Wahrscheinlichkeit während seiner Amtszeit als Innenminister erhalten. Wer eine solche Position jemals besetzt hat, weiß, wie die große politische Stoßrichtung zum Thema NSU lautet, und wird diese auf keinen Fall in Zweifel ziehen. Da soll es seit Jahren eine „Terrorzelle“ gegeben haben, die völlig unbehelligt mordend durchs Land zieht. Zwei der angeblichen Mitglieder bringen sich nach einem Banküberfall in Eisenach im November 2011 in ihrem Wohnmobil um, das anschließend brennt. Allein über dieses Ereignis gibt es verschiedene offizielle Verlautbarungen, die jeweils forensisch begründet werden. Erst hieß es, jeder hätte sich selbst erschossen. Tage später, einer hätte den anderen erschossen, das Wohnmobil in Brand gesetzt und sich danach selbst umgebracht. Zeitgleich verschwindet die dritte Person aus ihrer Zwickauer Wohnung und zündet diese zuvor an, um Beweismittel zu vernichten. Trotzdem versendet sie eine DVD mit einem Bekennervideo, was im Widerspruch zu der Vernichtung der Beweismittel steht. Wie diese Person davon erfuhr, dass die beiden anderen angeblichen Mitglieder verstorben sind, ist noch nicht offiziell verlautbart worden. Warum sie sich selbst stellt, obwohl sie und ihre Begleiter zuvor unbehelligt über Jahre abtauchen konnten, ist bisher nicht offiziell beantwortet. Da im Wohnmobil und in der abgebrannten Wohnung alle relevanten Tatwerkzeuge zu allen Morden und sogar noch weitere Bekennervideos gefunden werden, entsteht ein paar Tage später ein kollektives Bewusstsein in der Gesellschaft. Der „Nationalsozialistische Untergrund“ wird als Marke „NSU“ in den Medien geboren und verankert. 

Handwerklich professionell umgesetzt. Das angebliche „Bekennervideo" beeindruckt durch teilweise sehr exakte Tricktechniken. Vor allem die eingebetteten Textblöcke sind auch bei bewegten Sequenzen korrekt und ruckelfrei durch animierte Bewegungspfade umgesetzt worden. © Bildnachweis Screenshots Transkript Bekennervideo NSU, apabiz November 2011

Ich konnte noch nicht die Anklageschrift bzw. die Ermittlungsberichte zum Nachweis der eindeutigen Täterschaft lesen, die den drei Personen bei allen Morden zur Last gelegt wird. Solange kann ich mir auch kein differenziertes Bild machen. Analog zur Ermordung Alfred Herrhausens durch mutmaßliche RAF-Täter wird die Story konsequent politisch-gesellschaftlich so inszeniert, als wenn es nachweislich so geschehen ist. Auch die „NSU“-Story basiert derzeit nur auf Behauptungen. Die Medien, die Staatsanwaltschaft und die Politik fördern jedoch eine kollektive Wahrnehmung. Ob Bundeskanzlerin Angela Merkel sich öffentlich anlässlich der Gedenkfeier bei den Hinterbliebenen entschuldigt oder Bundespräsident Joachim Gauck diese einlädt und ihnen verspricht, sich für eine maximale Aufklärung einzusetzen, oder der Spiegel exklusiv die „NSU“-Bekenner-DVD ausschnittweise zeigt. Während all der Jahre sollen durch staatliche Institutionen V-Männer eingebettet, scheinbar Fehler gemacht, mehrfach Akten vernichtet bzw. derzeit vor dem Untersuchungsausschuss keine verwertbaren respektive widersprüchliche Aussagen gemacht worden sein. Es sind jedoch keine Fehler, Ermittlungspannen oder unglücklichen Umstände, wenn Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst oder Militärischer Abschirmdienst so agieren. Es ist ihre Aufgabe, für die Öffentlichkeit völlig intransparent im Hintergrund zu tätig zu sein. Ich kann keinen Mitarbeiter einer geheimdienstlichen Einrichtung befragen, dessen Aufgabe es ist, u. U. bewusst zu täuschen bzw. zu lügen, und von ihm verlangen, vor einem Ausschuss die Wahrheit zu sagen. Wir werden nie vollumfänglich erfahren, was wirklich hinter den Kulissen vor sich gegangen ist bzw. heute noch geht, sonst würden diese Strukturen seitens der breiten Bevölkerung abgelehnt werden. Auch hier ist der „weiße Elefant“ an diesem Tag nicht ein neuer. Es reicht, sich mit der Marke „NSU“ zu beschäftigen, damit, wie diese es geschafft hat, sich zu etablieren, und welche Rolle dabei das so genannte „Bekennervideo“ spielt. Ohne dieses würde es das Branding „NSU“ nicht geben. Die Analyse des Videos wäre inhaltlich bereits einen eigenen Blog wert. Hier war kein unbedarfter Hobby-Filmer am Werk. Die verwendete Tricktechnik für die Einbettung von Schrift (inklusive der besonderen Berücksichtigung von Perspektiven, Lichtverhältnissen und Schattenwürfen), die Bluescreen-Bearbeitung von Bild und Videosequenzen sowie der gesamte Bild- und Tonschnitt inkl. der dramaturgischen Aufbereitung des Materials mit der Zuordnung der Synchronstimmen sind unmöglich von einer unbedarften Person realisiert worden. Hier war ein Profi am Werk, der auch über entsprechende Hard- und Software-Voraussetzungen verfügt haben muss. Sobald die forensischen Untersuchungen zum digitalen Video veröffentlicht werden oder diese in irgendeiner Form zugänglich sind, werde ich diese mit meinen eigenen Ergebnissen vergleichen. Werden wir jemals erfahren, wer dieses Video erstellt hat? Es ist naheliegend, dass diese Person bzw. Personen zum Thema „NSU“ und zum wirklichen Hergang der Morde ein sehr detailliertes Wissen haben dürften.

Synchrone Bildsprache. Schwarz-Weiß-Abbildungen als verstärkendes Stilmittel. Bei der Darstellung der drei angeblichen Mitglieder der angeblichen Vereinigung „NSU" werden zum Großteil die gleichen Fotos zur Wiedererkennung genutzt. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt werden trotz aktuell vorliegender Aufnahmen immer mit den Abbildungen aus den 1990er-Jahren gezeigt. Ob die Aufnahmen von damals wirklich schwarz-weiß waren, ist noch unklar. © Bildnachweis Screenshot ZDF, links unten Cover DER SPIEGEL 46/2011, Faksimile des Originals


Beispiel Meinungsbildung:  Der gewollte „Global Mainstream Blackout“ 
Am 15. März passiert etwas, das typisch für unsere Medienwelt ist. Der „weiße Elefant“ ist diesmal dadurch sichtbar, dass dieses Ereignis in den Medien konsequent verschwiegen wird. Es geschieht selbstverständlich medienübergreifend, egal ob in Print-*, TV- oder Radio-Medien (*Ausnahme Junge Welt und Frankfurter Allgemeine Zeitung). Selbst bei CNN oder BBC wird nicht darüber berichtet. Natürlich berichten die Initiatoren, um die es geht, auch nicht darüber. 

Jean-Claude Trichet (links), ehemaliger Präsident der Europäischen Zentralbank sowie Vorsitzender des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) und der Weltwirtschaftssitzung der Zentralbankgouverneure in Basel, ist heute Aufsichtsrat bei EADS, Vorstand der Group of Thirty, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Brüsseler Denkfabrik BRUEGEL und Vorsitzender Europas der Trilateralen Kommission. David Rockefeller (rechts) ist Gründer und ehrenamtlicher Vorsitzender der Trilateralen Kommission. © Bildnachweis Monika Flueckiger (links), Kris Snibbe/Harvard News Office (rechts)

So wie alle großen Medien hält sich auch in Deutschland der öffentliche-rechtliche Rundfunk daran, seinen Informationsauftrag entsprechend den Mainstream-Medien umzusetzen. Das bedeutet, dass vor allem in den Nachrichten nur über Ereignisse berichtet wird, die eine entsprechende Relevanz besitzen. Stellen Sie sich jedoch vor, Bundeskanzlerin Angela Merkel trifft sich mit einer speziellen privaten Organisation, welche die politische und wirtschaftliche Elite Amerikas, Asiens und Europas zusammenführt, um deren „Führungsverantwortung“ enger und besser abzustimmen. Sie hält eine Rede speziell für die Mitglieder und trotz Ankündigung in ihrem Terminkalender findet kein Presseauflauf statt.

Offizielle Eintragung im Terminkalender der Bundeskanzlerin am 15. März zur Jahrestagung der Trilateralen Kommission. © Bildnachweis Screenshot bundeskanzlerin.de


Warum erfahre ich im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nichts von diesem Treffen? Wo sind die professionellen Journalisten, die Dinge aufdecken? Ist das Thema nicht relevant? Eine Organisation, dessen Gründungsvater laut eigener Aussage David Rockefeller (Founder, Honorary Chairman and Lifetime Trustee) ist. Für den unbedarften Bürger hört es sich sonderbar an, aber auch dieser Thinktank ist eines der globalen Spindoctor-Netzwerke zur Verwirklichung der selbst definierten Ideale. Hier treffen sich hinter verschlossener Tür, ähnlich wie bei allen anderen privaten Organisationen, das Who is Who der Politik-, Wirtschafts- und Finanzelite sowie auserwählte Medienvertreter. Niemand berichtet jedoch inhaltlich darüber, weil derzeit keine gewollte Öffentlichkeit stattfinden soll. Der Ressort-Chef für Außenpolitik der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Klaus-Dieter Frankenberger, schreibt am 17. März einen Artikel mit der Überschrift „Wir müssen uns anstrengen“. Journalistisch geschickt eingebettet nimmt nur ein Satz („Die Mitglieder der Trilateralen Kommission konnten sich am Wochenende auf ihrer Jahrestagung in Berlin davon überzeugen, wie ernst es der Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzlerin damit ist.“) indirekt Bezug auf diese Veranstaltung. Wie ist es möglich, dass er in diesem Artikel die Bundeskanzlerin zitieren kann? Ganz einfach, er war dabei, weil er Mitglied der Trilateralen Kommission ist. Es ist verwunderlich, dass keine Details veröffentlicht werden. Selbst das Foto Frau Merkels in der Online-Ausgabe der FAZ hat nichts mit der Veranstaltung zu tun.

FAZ-Artikel „Wir müssen uns anstrengen" in der Online-Version (links). Das Foto Angela Merkels stammt nicht vom Tag der Veranstaltung. In der Print-Ausgabe, wo der Artikel auch veröffentlicht wurde, wurde auf ein Fotomotiv verzichtet. Klaus-Dieter Frankenberger (beim 5th Asia-Europe Editors' Roundtable 2010 in Brüssel, rechts) ist bei der FAZ verantwortlich für das Ressort Außenpolitik und Mitglied der deutschen Gruppe der Trilateralen Kommission. © Bildnachweis Screenshot FAZ (links), Asia-Europe Foundation (rechts)

Dank freundlicher Unterstützung eines Fotografen und Diplomaten kann ich zu dieser Veranstaltung weitere Informationen veröffentlichen. Die Mitglieder der Trilateralen Kommission luden nicht, wie manche vermuten, Bundeskanzlerin Angela Merkel an einem geheimen, abgeschirmten Ort in Berlin zu ihrem Jahresmeeting ein. Die Kanzlerin selbst empfing die Kommission im Deutschen Bundestag. Ihr Regierungssprecher Steffen Seibert nahm ebenfalls beim Empfang teil. Natürlich verkündete er zu diesem Zeitpunkt keine Twitter-Meldungen dazu. Im Fraktionssitzungssaal der CDU/CSU hielt Angela Merkel ihre Rede. 

Tweets von Steffen Seibert (links) vom 15. März 2013. Es findet sich keine Ankündigung oder gar ein Kommentar zur Veranstaltung. Steffen Seibert (rechts) beim Empfang der Trilateralen Kommission im Bundestag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem stellvertretenden Vorsitzenden Europas der Kommission, Michael Fuchs (CDU). © Bildnachweis Screenshot Twitter-Account @RegSprecher (links), Gonçalo Simões da Silva (rechts)

Podium der Veranstaltung zur Rede Angela Merkels vor der Trilateralen Kommission im Fraktionssitzungssaal der CDU/CSU am 15. März 2013 (v.l.n.r. stellvertretender Vorsitzender Europas Michael Fuchs, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Vorsitzender Europas Jean-Claude Trichet, Vorsitzender Nordamerikas Joseph S. Nye). © Bildnachweis Gonçalo Simões da Silva

Bundeskanzlerin Angela Merkel bei ihrer Rede am 15. März 2013 im Fraktionssitzungssaal der CDU/CSU vor den eingeladenen Mitgliedern der Trilateralen Kommission. © Bildnachweis Gonçalo Simões da Silva

Ich habe nach der Veranstaltung die Bundeskanzlerin angeschrieben und angefragt, ob Sie mir ihr Redemanuskript zusenden könne, und die öffentlich-rechtlichen Redaktionen gebeten, mir mitzuteilen, warum keine Berichterstattung in irgendeiner Form erfolgte. Ich halte die bisher eingegangenen Antworten des Referatsleiters im Büro der Bundeskanzlerin, der Tagesschau-Redaktion und des Deutschlandfunks für sehr interessant und möchte diese nachfolgend zur Selbstlektüre zur Verfügung stellen. 

Antwort des Hörerservice des Deutschlandfunks vom 26. März 2013 auf meine Anfrage, ob eine Berichterstattung zur Veranstaltung der Trilateralen Kommission mit der Bundeskanzlerin erfolgte und ob das Redaktionsteam weitere diesbzgl. Hintergrundinformationen habe. © Bildnachweis Faksimile des Originals

Antwort des Redaktionsteams der Tagesschau vom 2. April 2013 auf meine Anfrage, ob eine Berichterstattung zur Veranstaltung der Trilateralen Kommission mit der Bundeskanzlerin erfolgte und ob das Redaktionsteam weitere diesbzgl. Hintergrundinformationen habe. © Bildnachweis Faksimile des Originals

Die Antwort aus dem Bundeskanzleramt vom 2. April 2013 auf meine Anfrage, ob ich das Redemanuskript der Bundeskanzlerin zur Veranstaltung am 15. März bekommen könne. © Bildnachweis Faksimile des Originals


Wie ist überhaupt diese doppelt einseitige Meinungsbildung von ARD und ZDF möglich? Die Bundesverfassungsrichter haben doch 1961 (angeblich) erfolgreich den Staatsrundfunk verhindert?

Bundeskanzler Konrad Adenauer unterzeichnet am 25. Juli 1960 den Vertrag zur Gründung des ersten kommerziellen TV-Senders in der Bundesrepublik Deutschland („Deutschland-Fernseh GmbH“) ohne Beteiligung der einzelnen Bundesländer. Diese hatten laut Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit, später dem Vertrag beizutreten. Dieses hastige Vorgehen löste Empörung bei den Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus. Hans Bausch, Intendant des Süddeutschen Rundfunks, erklärt am gleichen Tag in der Tagesschau den Fernsehzuschauern, wie die ARD den Vorgang zur Gründung der „Deutschland-Fernseh GmbH“ durch Bundeskanzler Konrad Adenauer bewertet: „… Dieser einseitige und vorbedachte Schritt der Bundesregierung erfüllt die Intendanten mit Sorge und Bestürzung. Im Gegensatz zu der bewährten öffentlich-rechtlichen Grundlage des Fernsehens soll nunmehr ein kommerzielles System geschaffen werden. Die Intendanten sehen darin eine Gefahr für die Unabhängigkeit und Objektivität eines der wichtigsten Informationsmittel. Sie warnen vor den Folgen für unsere Gesellschaft und das politische Leben.“ © Bildnachweis dpa Bilderdienst Ffm.

Die SPD-regierten Länder klagten 1960-1961 erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die von Bundeskanzler Konrad Adenauer gewünschte Alternative zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die CDU-regierten Länder hatten sich nicht an der Klage beteiligt. Rechtsanwalt Adolf Arndt, Bevollmächtigter der klagenden Bundesländer; Ministerialrat Berthold Barwinsky, Staatskanzlei Hessen; Rechtsanwalt Pfitzer; Bundesverfassungsrichter Anton Henneka (v.l.n.r.). © Bildnachweis dpa Bilderdienst Ffm.

Aus meiner Sicht bekommt Bundeskanzler Konrad Adenauer seine gewünschte Alternative in abgewandelter Form: das ZDF. Am 1. April 1963 eröffnet ZDF-Intendant Karl Holzamer das Fernsehprogramm. Herr Karl Holzamer war bereits bei der „Deutschland-Fernseh GmbH" für den Posten des Programmdirektors vorgesehen. Auch sein Parteibuch passt. Er war Mainzer CDU-Stadtrat. Die CDU erhielt zusätzlich den Zuschlag für den Chefredakteursposten. Der SPD wurde der Posten des Programmdirektors und der FDP der des Verwaltungsdirektors zugesprochen. © Bildnachweis dpa Bilderdienst Ffm.


Umgehend wurde damals unter Federführung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz als weitere öffentlich-rechtlich Instanz, die auch mit Rundfunkgebühren der Teilnehmer finanziert werden musste, das ZDF geschaffen. Es sollte ein „Kontrastprogramm“ gegenüber der ARD entstehen. Dieser Aspekt wurde im damaligen ZDF-Staatsvertrag § 22 Abs. 4 wie folgt formuliert:

„ ... damit die Fernsehteilnehmer der Bundesrepublik zwischen zwei inhaltlich verschiedenen Programmen wählen können.“

Deshalb erhielt diese Rundfunkanstalt den Namen „Zweites Deutsches Fernsehen". Heute ist von dieser Differenzierung in Bezug auf die Nachrichtenauswahl und -präsentation nichts mehr zu spüren. 

Was hat dies mit einer gesetzlich verankerten „Grundversorgung“ im Bereich Nachrichten zu tun? Eine bundesverfassungsgerichtliche Begrifflichkeit, die heute zu einer Perversion verkommen ist. 

Hartfrid Wolff, Mitglied der FDP-Fraktion und des Untersuchungsausschusses „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“. Bei seinem Statement am 15. März 2013 ist auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk wieder grundversorgend vertreten. © Bildnachweis Screenshots ZDF/ARD 

Mir ist nicht bekannt, ob die Bundesverfassungsrichter 1961 die Details zur Verfassungsentstehung, insbesondere den Artikel 5, kannten, auf den sich die Daseins-Legitimität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezieht. In den Akten und Protokollen des Parlamentarischen Rates (1948-1949), die detailliert erst nach über 40 Jahren veröffentlich wurden, lässt es sich erfahren. Insbesondere die stenografischen Mitschriften der einzelnen Sitzungen und die Aktenvermerke zu den einzelnen offiziellen und inoffiziellen Sitzungen der Militärgouverneure mit den Ministerpräsidenten sind sehr aufschlussreich. Nach dem Studium dieser Quellen erhalte ich einen anderen Blick auf die in unserem Land bestehenden Dauerthemen: ob das Grundgesetz eine Verfassung ist, warum dieses Land BRD heißt, ob dieses Land ein Staat mit voller völkerrechtlich anerkannter Souveränität ist und ob das Deutsche Reich weiterhin existiert. Die Lektüre ist sehr zu empfehlen. Es ist bemerkenswert, wie häufig die Gesetzestexte umgeschrieben wurden, damit nach offizieller fünfzehnmaliger Konsultation der Militärgouverneure das Grundgesetz durch diese genehmigt wurde. Entscheidend im Rundfunk-Kontext ist aber die Frage, wie der heutigen Artikel 5 entstand und wie dieser inhaltlich modifiziert bzw. diskutiert wurde. Um hiervon einen Eindruck zu vermitteln, beschränke ich mich auf einen kleinen Ausschnitt zu dieser Thematik und auf die bis heute verschwiegene, unglaubliche Tatsache, dass bereits damals die Rundfunk-Lobbyisten ihre konkreten Wünsche zur inhaltlichen Ausformulierung vorgegeben hatten.

Der achte Band zu den Veröffentlichungen des Parlamentarischen Rates beschäftigt sich mit den Akten und Protokollen der Beziehungen zwischen dem Rat und den Militärregierungen. © Bildnachweis vom Innentitel des Buches „Der Parlamentarische Rat 1948-1949" Band 8  

Bevor das Grundgesetz ausgearbeitet wurde, fand vom 10. bis 23. August 1948 ein so genannter Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee statt. Dem dort eingerichteten Unterausschuss I lagt eine erste Fassung, in der das Thema im Artikel G beschrieben war, vor, die den späteren Fachausschüssen als Diskussionsgrundlage dienen sollte. 

Artikel G 
Jeder hat das Recht, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern und sich über die Meinung anderer zu unterrichten. Beschränkungen des Rundfunkempfangs und des Bezuges von Druckerzeugnissen sind unzulässig.
Die Presse hat die Aufgabe und das Recht, über Vorgänge, Zustände, Einrichtungen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wahrheitsgemäß zu berichten.
Eine Zensur findet nicht statt.

Aus dieser Fassung entstand die modifizierte Diskussionsvorlage für die Fachausschüsse. Jetzt wurde das Thema erstmalig in Artikel 7 definiert.

Artikel 7
  1. Jeder hat das Recht, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern und sich über die Meinung anderer zu unterrichten. Beschränkungen des Rundfunkempfanges und des Bezugs von Druckerzeugnissen sind unzulässig.
  2. Die Presse hat die Aufgabe und das Recht, über Vorgänge, Zustände, Einrichtungen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wahrheitsgemäß zu berichten.
  3. Eine Zensur ist unstatthaft.
In den Fachausschüssen wurde die oben genannte Vorlage noch einmal modifiziert, so dass eine weitere vorläufige Fassung (Stand 18. Oktober 1948) zur Beratung entstand, die jetzt in Artikel 8 formuliert wurde.

Artikel 8
  1. Die Freiheit der Meinungsäußerung in Wort, Schrift und Bild ist unverletzlich.
  2. Jede Beschränkung in der freien Unterrichtung und Meinungsbildung aus allgemein zugänglichen Quellen insbesondere beim Rundfunkempfang oder dem Bezug von Druckerzeugnissen ist unstatthaft.
  3. Presse, Rundfunk und Film haben das Recht, ohne Behinderung durch Zensur über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse wahrheitsgetreu zu berichten und zu ihnen Stellung zu nehmen.
  4. Diese Rechte finden ihre Grenze in der Pflicht zur Treue gegenüber der Verfassung, an den Vorschriften der Strafgesetze, an den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend, insbesondere im Filmwesen, und an dem Recht der persönlichen Ehre.

Nach weiteren Änderungen in verschiedenen Lesungen wurde die verabschiedete Fassung vom 23. Mai 1949, die auch im Bundesgesetzblatt erschien, im Artikel 5 festgeschrieben.

Artikel 5
  1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
  2. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
  3. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Meine Behauptung, dass auch im Rahmen der Entstehung des Grundgesetzes der Rundfunk direkten Einfluss nahm, stütze ich u. a. auf mehrere Aussagen der 25. Sitzung des Ausschusses für Grundsatzfragen am 24. November 1948, die während der zweiten Lesung zu den Grundrechteartikeln geäußert wurden. Es diskutierte der Vorsitzende des Ausschusses, Dr. von Mangoldt (CDU), mit verschiedenen Mitgliedern des Parlamentarischen Rates. Nachfolgend ein Auszug aus dem stenografischen Protokoll:

Während der 25. Sitzung des Parlamentarischen Rates wurde im Ausschuss für Grundsatzfragen das Thema Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit am 24. November 1948 behandelt und diskutiert. Der komplette Wortlaut ist in Band 5/II „Der Parlamentarische Rat 1948-1949" nachzulesen. © Bildnachweis Innenseite des Buches „Der Parlamentarische Rat 1948-1949" Band 5/II

...

Dr. von Mangoldt: Ich habe nur ein Bedenken bei dieser Formulierung. Sie klingt sehr schön. Wenn es aber heißt, insbesondere der Rundfunkempfang darf nicht eingeschränkt werden, so liegt die Beschränkung des Rundfunkempfangs schon darin, daß man Rundfunk nur empfangen kann, wenn man die entsprechenden Gebühren bezahlt.
Dr. Eberhard: Ein Druckerwerk bekommt man auch nur, wenn man es bezahlt.
Dr. von Mangoldt: Bei der öffentlichen Einrichtung des Rundfunks, den jeder aus der Luft entnehmen kann, ist es anders als bei einem Presseerzeugnis. ...

...

Dr. von Mangoldt: Vielleicht kann man sagen: Niemand darf gehindert werden, sich frei zu unterrichten.
Dr. Bergsträsser: Sie hatten Bedenken gegen das Wort „frei“.
Dr. von Mangoldt: Dann müssen wir Bedenken aber ebenso gegen das Wort „gehindert“ vorliegen. Eine Behinderung liegt auch darin, daß man erst davon Gebrauch machen kann, wenn man eine Gebühr bezahlt.
Dr. Bergsträsser: Das kann nur ein Jurist formulieren.
Dr. Heuss: Ich würde die Sorgen wegen der Gebühr nicht haben. Es kann eventuell bei der Berichterstattung gesagt werden, es darf um Gottes willen kein Richter auf die Idee kommen, daß sich das auf die gebührentechnischen Regelungen bezieht.

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Dr. von Mangoldt: Ich schlage vor, die Sache etwas auseinanderzuziehen. Wir haben zu dieser Fassung schon gewisse Bedenken auch vom Rundfunk gehört ....  Ich würde vorschlagen, daß man das offen hält – wird gewährleistet. Rundfunk und Film haben beide sehr begrüßt, daß neben der Pressefreiheit auch ihnen die Freiheit der Berichterstattung gewährleistet wird. 

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Dr. von Mangoldt: Beim Rundfunk taucht eine andere Frage auf. Es ist ein Wunsch des Rundfunks, zur Sicherung der Freiheit der Berichterstattung des Rundfunks, überhaupt der Unabhängigkeit vom Staate, eine Vorschrift des Inhalts aufzunehmen, daß Rundfunksendern ihre Stellung als öffentlich-rechtliche Anstalten gewährleistet wird.
Dr. Heuss: Das können wir unmöglich in die Verfassung hineinnehmen. Das sieht heute in den einzelnen Zonen bzw. Ländern total unterschiedlich aus. ...
Dr. von Mangoldt: Die aber überall die öffentlich-rechtlichen Anstalten vorsehen.
Dr. Eberhard: Vorläufig sind es Sender der Militärregierung ...

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Dr. von Mangoldt: Der Rundfunk selbst hat beantragt: „ ... rechtlich selbstständige, politisch und wirtschaftlich unabhängige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die Sendeanlagen betreiben und die Sendeprogramme bestimmen.“
Dr. Eberhard: Der Rundfunk selbst beantragt dies. Wir haben es in einem Landtagsausschuss erlebt. Da kam der Intendant und die Angestellten, die alle erklärten, sie hätten die und die Forderungen an das Radiogesetz. Es ist alles sehr im Fluß. Ich würde es nicht in der Verfassung festlegen.
Dr. von Mangoldt: Es ist gut, von den Leuten, die dauernd damit zu tun haben, zu hören, auf welche Schwierigkeiten sie stoßen. Wir stoßen schon auf Schwierigkeiten. 

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Sie, Frau Dagmar Reim, haben mir mitteilen lassen, dass sich Ihre Landesrundfunkanstalt an das Gesetz halten muss, das vom Gesetzgeber vorgegeben wurde. Das muss ich nicht weiter kommentieren. Deshalb appelliere ich an Ihr Herz und Ihr Gewissen, die durch Ihre eigene Gesetzgebung geschaffene Möglichkeit zu nutzen, auf die Veranlassung von Zahlungsbescheiden, Bußgeldbescheiden wegen Ordnungswidrigkeit bzw. Vollstreckungsmaßnahmen mir gegenüber zu verzichten und mich individuell von der verpflichtenden Beitragszahlung zu befreien. Durch meine individuelle Befreiung ist im Verhältnis zu den über 40 Millionen bestehenden Beitragskonten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks jederzeit dessen Finanzierungssicherheit gewährleistet.

Falls Sie meinem Wunsch nicht nachkommen können oder wollen, ist es trotzdem mein Bestreben, unsere unterschiedlichen Ansichten in Einklang zu halten. Deshalb werde ich hiermit zum heutigen Tag meine eigene Proklamation über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag verkünden:

Proklamation über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag vom 5. April 2013. © Bildnachweis Faksimile des Originals


Sollten Sie Probleme mit meiner Erklärung haben, wenden Sie sich bitte an den Gesetzgeber, der die Befugnisse hat, meine Menschenrechte einzuschränken. Ich freue mich immer noch auf eine direkte Antwort von Ihnen und stehe Ihnen zu einem direkten persönlichen Dialog jederzeit bereit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis – Olaf Kretschmann