Umschlag zur Stellungnahme, ob der der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt wird (Verwaltungsgericht Berlin 27. Kammer, 18.11.2013). © Bildnachweis Faksimile des Originals |
Anschreiben vom Verwaltungsgericht zur Stellungnahme, ob der der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt wird. © Bildnachweis Faksimile des Originals |
Anschreiben vom rbb zum Widerspruchsbescheid und zur Stellungnahme, ob der der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt wird. © Bildnachweis Faksimile des Originals |
Zweifach beigelegte Kopie des Widerspruchsbescheids (Fax vom Beitragsservice, Auszug Seite 1 von 6). Zum vollständigen Widerspruchsbescheid hier klicken. © Bildnachweis Faksimile des Originals |
Also mal ehrlich, wenn die freiwillig die Kostenübernahme anbieten dann ist doch was faul...
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