Samstag, 24. August 2019

Vollstreckungsabwehr - Brief an das Finanzamt Berlin Lichtenberg vom 19.08.2019



Finanzamt Lichtenberg
persönlich z. Hd.
Frau xxx
Josef-Orlopp-Straße 62
10365 Berlin

Berlin, den 19.08.2019


Sehr geehrte Frau xxxxx,

Sie übertrugen mir per normaler Briefpost ein Schriftstück mit der Bezeichnung „Vollstreckungsankündigung“ mit der Datumskennzeichnung 05.08.2019 und legten diesem Schreiben einen Antwortbogen bei. Diesen habe ich entsprechend Ihren Vorgaben nicht ausgefüllt, da sich auf der Rückseite des Schriftstücks mit der Bezeichnung „Vollstreckungsankündigung“ ein für mich zutreffender Hinweis befand. Dieser lautet:

„Sollten Sie ... die Aufforderung aus anderen Gründen als ungerechtfertigt ansehen, teilen Sie dies bitte umgehend der Vollstreckungsstelle des Finanzamtes mit.“

Dieses tue ich hiermit:

„Ich halte die Aufforderung als ungerechtfertigt.“

Um Sie von der Gewissenslast einer Entscheidung über den weiteren Ablauf des Vollstreckungsersuchens zu entlasten, habe ich zeitgleich Finanzsenator
Dr. Matthias Kollatz, der zum einen der Vertretungsberechtigte der Senatsverwaltung für Finanzen ist und parallel die Aufsicht über die Sonderbehörde „Finanzamt“ innehat, ausführlich über den Sachverhalt informiert und ihm diese Entscheidung übertragen. Zur Information habe ich Ihnen eine Kopie des Schreibens beigelegt.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kollegen, dass Sie in Zukunft von der Vollstreckungsaufgabenlast im Kontext der Vollstreckungsersuche der Landesrundfunkanstalt befreit werden und Sie für diese Institution keine Zwangsmaßnahmen mehr durchführen müssen.


Mit vielen Grüßen
Olaf Kretschmann


Anlage: Kopie des Anschreibens an Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz

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