Olaf Kretschmann vs. Rundfunkbeitragspflicht - Der Info-Blog zum gesamten Klageverfahren
Donnerstag, 7. September 2017
Automatisiertes Zahlungserinnerungsschreiben des Beitragsservice (Köln) von ARD, ZDF und Deutschlandradio über rückständige Rundfunkbeiträge vom 01.09.2017
Sehr geehrter Olaf Kretschmann, fehlt in der ansonsten gleichermaßen bewunderungswürdigen wie peniblen chronologischen Auflistung aller Schreiben in dieser einschlägigen Angelegenheit nicht ein Schriftstück - genauer: das "Automatisierte Zahlungserinnerungsschreiben des Beitragsservice (Köln) von ARD, ZDF und Deutschlandradio über rückständige Rundfunkbeiträge vom 01.06.2017", und zwar den Zeitraum 05/2017 - 08/2017 betreffend? Ich hoffe, sonst wurde uns nichts versehentlich vorenthalten. Ist das OVG immer noch säumig?
Hallo Klaus-P., vielen Dank für Deinen Hinweis. Ich hatte natürlich auch dieses Dokument veröffentlicht. Aus meinerseits nicht nachvollziehbaren Gründen ist die Veröffentlichung automatisch verschwunden (dies betrifft auch eine Veröffentlichung aus dem Jahr 2016). Jetzt ist wieder alles Dank Deines Hinweises online. Das OVG bleibt dabei sich nicht äußern zu wollen oder zu können. Das geht nun schon 2 Jahre so. LG Olaf
Sehr geehrter Olaf Kretschmann, fehlt in der ansonsten gleichermaßen bewunderungswürdigen wie peniblen chronologischen Auflistung aller Schreiben in dieser einschlägigen Angelegenheit nicht ein Schriftstück - genauer: das "Automatisierte Zahlungserinnerungsschreiben des Beitragsservice (Köln) von ARD, ZDF und Deutschlandradio über rückständige Rundfunkbeiträge vom 01.06.2017", und zwar den Zeitraum 05/2017 - 08/2017 betreffend?
AntwortenLöschenIch hoffe, sonst wurde uns nichts versehentlich vorenthalten.
Ist das OVG immer noch säumig?
Hallo Klaus-P.,
AntwortenLöschenvielen Dank für Deinen Hinweis. Ich hatte natürlich auch dieses Dokument veröffentlicht. Aus meinerseits nicht nachvollziehbaren Gründen ist die Veröffentlichung automatisch verschwunden (dies betrifft auch eine Veröffentlichung aus dem Jahr 2016). Jetzt ist wieder alles Dank Deines Hinweises online. Das OVG bleibt dabei sich nicht äußern zu wollen oder zu können. Das geht nun schon 2 Jahre so.
LG Olaf