Umschlag der Abschrift von der Stellungnahme des rbb-Justitiariats vom Verwaltungsgericht Berlin (09.10.2013). © Bildnachweis Faksimile des Originals |
Abschrift von der Stellungnahme des rbb-Justitiariats vom Verwaltungsgericht Berlin (09.10.2013) Seite 1 von 6. © Bildnachweis Faksimile des Originals |
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AntwortenLöschenSpannend ist zumindest, dass nun versucht wird, die Argumentation - Ablehnung der Rundfunkbeiträge aus Gewissensgründen - an den Stellen zu diskreditieren, an denen der Bürger an die Öfentlichkeit getreten ist.
AntwortenLöschenMein Klageverfahren wird wohl auch in den nächsten Wochen starten. Die Einreichung meines Widerspruchs gegen die Ablehnung meines Härtefalls aus sozialen- und Gewissensgründen an den RBB liegt nun drei Monate zurück. So dass ich nun Untätigkeitsklage einreichen werde, sollte in den nächsten Tagen kein Widerspruchsbescheid eintreffen.
Glücklicherweise hatte ich (erprobt in der Auseinandersetzung mit dem RBB ;-)) alle Schreiben per Fax und Einschreiben eingereicht.
Bitte auch um Unterstützung für meine Petitionen:
Berlin:
https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-eine-reform-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-und-seiner-finanzierung-berlin
http://tinyurl.com/berlin-petition
Brandenburg:
https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-eine-reform-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-und-seiner-finanzierung-brandenburg
http://tinyurl.com/petition-brandenburg
Einen eigenen Blog werde ich demnächst ebenfalls eröffenen. Je mehr Bürger an die Öffentlichkeit gehen, desto besser.