Wieder keine direkte Antwort von Dagmar Reim. Diesmal schreibt
der Verwaltungsdirektor des rbb Hagen Brandstäter per E-Mail. Der rbb muss
sich an das Gesetz halten. Alles hat der Gesetzgeber geregelt.
Befreiungsausnahmen sind im § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zu finden.
Wenn hier mein Anliegen nicht berücksichtigt ist, sollte man die Kritik in
diesem Zusammenhang nicht an den rbb, sondern an den Gesetzgeber richten. Dieser
Art der Darstellung spricht für sich. © Bildnachweis Faksimile vom Original
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