Dienstag, 12. März 2013

Zweites indirektes Antwortschreiben von Dagmar Reim (Intendantin des rbb) vom 12.03.2013 – beantwortet durch den Verwaltungsdirektor des rbb Hagen Brandstäter


Wieder keine direkte Antwort von Dagmar Reim. Diesmal schreibt der Verwaltungsdirektor des rbb Hagen Brandstäter per E-Mail. Der rbb muss sich an das Gesetz halten. Alles hat der Gesetzgeber geregelt. Befreiungsausnahmen sind im § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zu finden. Wenn hier mein Anliegen nicht berücksichtigt ist, sollte man die Kritik in diesem Zusammenhang nicht an den rbb, sondern an den Gesetzgeber richten. Dieser Art der Darstellung spricht für sich. © Bildnachweis Faksimile vom Original

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